Die Hundesteuer in Berlin: Alles, was du wissen musst!

Die Hundesteuer in Berlin: Alles, was du wissen musst!

Du liebst Hunde und möchtest gerne einen in Berlin halten? Doch bevor du dir einen Vierbeiner zulegst, gibt es eine Sache, über die du Bescheid wissen solltest: die Hundesteuer. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur Hundesteuer in Berlin.

Höhe der Hundesteuer

Die Höhe der Hundesteuer in Berlin beträgt für den ersten Hund 120 Euro pro Jahr. Für jeden weiteren Hund erhöht sich der Betrag auf 180 Euro pro Jahr. Interessanterweise ist die Höhe der Hundesteuer für jede Hunderasse gleich.

Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt. Wenn sich die Höhe der Steuer ändert, die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung wegfallen oder die Steuerpflicht endet, wird ein neuer Bescheid erteilt. Die erste Steuerzahlung ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

Für die nachfolgenden Erhebungszeiträume wird die Hundesteuer vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember fällig. Dabei beträgt die Zahlung jeweils ein Viertel des Jahresbetrags. Du hast auch die Möglichkeit, die gesamte Steuer für das Jahr im Voraus zu entrichten.

Hundesteuermarke und Ersatz Hundesteuermarke

Nach der Anmeldung deines Hundes erhältst du eine Hundesteuermarke vom Finanzamt. Ist der auf der Marke angegebene Zeitraum abgelaufen, wird vom Finanzamt eine neue Marke ausgegeben.

Solltest du die gültige Steuermarke verlieren oder unbrauchbar machen, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf eine neue Marke stellen. Die verlorene Marke muss in diesem Fall unverzüglich zurückgegeben werden.

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Anmeldung und Ummeldung deines Hundes

Wenn du einen Hund in deinem Haushalt aufnimmst, musst du dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme dem Finanzamt anzeigen. Falls du einen Hund von jemand anderem erwirbst, ist die Vorbesitzerin oder der Vorbesitzer dem Finanzamt ebenfalls mitzuteilen.

Änderungen in der Anschrift oder des Namens deines Hundes müssen unverzüglich schriftlich der Finanzbehörde mitgeteilt werden.

Hundesteuer An- und Abmeldung und benötigte Unterlagen

Die benötigten Formulare für die Hundesteuer An- und Abmeldung erhältst du beim zuständigen Finanzamt oder auf deren Website.

Für die Anmeldung benötigst du:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Name und Anschrift des Vorbesitzers oder des Züchters, von dem du den Hund erworben hast
  • eventuell einen Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • eventuell eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids des Versorgungsamtes sowie Nachweise über die besondere Ausbildung deines Hundes

Für die Abmeldung benötigst du:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls die Tötungsbescheinigung des Tierarztes
  • die Hundesteuermarke und möglicherweise den letzten Hundesteuerbescheid des Finanzamtes

Hundesteuer Befreiung und Ermäßigung

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung für deinen Hund beantragen. Steuerbefreiung wird beispielsweise gewährt für Blindenführhunde oder Hunde, die blinde, taube oder hilflose Personen schützen und unterstützen. Auch Hunde, die in der Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden stehen, können von der Steuer befreit werden.

Für die Hundesteuer Befreiung oder Steuerermäßigung musst du einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Steuerbefreiung oder -ermäßigung gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt wurde.

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Zuschuss für Tierheimhunde

Falls du einen Hund aus einem Tierheim, einem Tierasyl oder einer ähnlichen Einrichtung des Tierschutzes in Berlin aufnimmst, gewährt dir die Stadt Berlin eine Hundesteuerbefreiung für ein Kalenderjahr.

Bußgelder bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Hundesteuervorschriften können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Geldbuße variiert je nach Verstoß und kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Mitführverbot von Hunden

Es gibt einige Bereiche in Berlin, in denen du deinen Hund nicht mitführen darfst. Dazu gehören unter anderem Kinderspielplätze, Liegewiesen, Badeanstalten und Friedhöfe.

Jetzt bist du bestens informiert über die Hundesteuer in Berlin und kannst dich darauf vorbereiten, einen treuen Begleiter in deinem Leben willkommen zu heißen.