Die Kontroverse um den Begriff “Aufgeklärter Absolutismus”

Die Kontroverse um den Begriff “Aufgeklärter Absolutismus”

Die Historiker grübeln bereits seit dem 19. Jahrhundert über die Problematik des Begriffs “Aufgeklärter Absolutismus”. Der Begriff wurde erstmals 1847 von Wilhelm Roscher in die historische Diskussion eingeführt und seitdem immer wieder kontrovers diskutiert.

Eine Erläuterung der Begriffe “Aufklärung” und “Absolutismus”

Bevor wir uns mit der Geschichte des umstrittenen Begriffs näher befassen, ist es wichtig, die beiden Bestandteile des Begriffs zu erklären. Der Absolutismus bezeichnet eine Herrschaftsform, bei der ein uneingeschränkter Monarch die Macht innehat, die sich aus dem Gottesgnadentum und dem Erbrecht der Dynastien ableitet. Im 17. und 18. Jahrhundert erreichte der Absolutismus in Kontinentaleuropa seinen Höhepunkt.

Die Prinzipien der Aufklärung führten im 18. Jahrhundert zu einer veränderten Sichtweise auf die absolute Monarchie. Die Vorstellung des Gottesgnadentums wurde durch einen rationalen Herrschaftsanspruch ersetzt, bei dem der Monarch als “Agent der gesellschaftlichen Vernunft” erschien. Die Monarchie sollte im Interesse des Staates und der Untertanen handeln.

Die Geschichte des Begriffs “Aufgeklärter Absolutismus”

Die Historiker sind sich uneinig darüber, wann der Begriff zum ersten Mal verwendet wurde. Einige argumentieren, dass es keine zeitgenössischen Quellen gibt, auf die der Begriff zurückgeführt werden kann. Andere sind der Meinung, dass der Begriff aus dem 18. Jahrhundert stammt und nicht nachträglich von Historikern geprägt wurde.

Der Begriff “despotisme légal” wurde im 18. Jahrhundert in der physiokratischen Literatur verwendet. Er bezeichnete eine Herrschaftsform, bei der ein absoluter Monarch aufklärerische Reformen “im höheren Sinne legal” durchführte. Nachdem der Begriff in Vergessenheit geriet, wurde er 1847 von Wilhelm Roscher wieder aufgegriffen. Roscher unterschied drei Entwicklungsstufen des Absolutismus und sah den aufgeklärten Absolutismus als höchste dieser Stufen an.

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Die endgültige Klärung des Begriffs wurde auf dem Historikerkongress 1928 in Oslo diskutiert. Der französische Historiker Lhéritier sah die Durchführung von Reformen als Hauptmerkmal des aufgeklärten Absolutismus und dehnte den Zeitraum bis hin zu Napoleon I. aus. Die Ergebnisse der Diskussionen auf dem Kongress in Zürich 1938 waren jedoch so vielfältig, dass kein abschließendes Ergebnis erzielt werden konnte.

Trotz der Kontroverse wird der Begriff des “aufgeklärten Absolutismus” weiterhin verwendet, obwohl in neueren Untersuchungen auch der Begriff “Reformabsolutismus” bevorzugt wird.

Insgesamt ist die Problematik des Begriffs “aufgeklärter Absolutismus” ein spannendes Thema, das die Historiker seit langem beschäftigt und zu verschiedenen Standpunkten geführt hat. Die Diskussionen werden sicherlich weitergehen, während wir versuchen, diese faszinierende Periode der Geschichte besser zu verstehen.

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