Die Kosten einer Rehabilitation

Die Kosten einer Rehabilitation

Eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt ist entscheidend, um in den Alltag zurückzufinden oder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Die damit verbundenen Kosten werden in der Regel von den entsprechenden Trägern übernommen. Es gibt jedoch Fälle, in denen man als Selbstzahler aktiv werden oder Zuzahlungen leisten muss. Daher ist es wichtig, vor einer Rehabilitation zu prüfen, welchen Anspruch man geltend machen kann.

Wer übernimmt die Kosten? Rentenversicherung oder Krankenversicherung?

Um die Grenzen und Möglichkeiten einer Rehabilitation besser einschätzen zu können, sollten Sie zuerst prüfen, wer für die Kosten Ihrer Rehabilitation verantwortlich ist. In den meisten Fällen übernehmen die Renten- oder Krankenversicherungen die Kosten. Es gibt jedoch auch andere Träger, die zuständig sein können. Beantragen Sie die Rehabilitation zuerst bei Ihrer Krankenversicherung. Der Antrag wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet. Daher wundern Sie sich nicht, wenn Sie plötzlich Kontakt mit Ihrer Rentenversicherung aufnehmen müssen. Das Verfahren nimmt viel Zeit in Anspruch, daher stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig.

Welche Leistungen sind enthalten?

Zu den Standardleistungen einer Rehabilitation gehören die medizinische Betreuung, Unterkunft und Verpflegung während eines dreiwöchigen Aufenthalts in einer Reha-Einrichtung. Die Auswahl der Leistungen hängt von den medizinischen Befunden und Prognosen ab. Der Anspruch ergibt sich aus der medizinischen Notwendigkeit und der Rehabilitationsfähigkeit in Kombination mit einer positiven Rehabilitationsprognose. Beachten Sie dabei auch die persönlichen und versicherungsrechtlichen Bedingungen der Rentenversicherungen und Krankenversicherungen.

Eigene Zuzahlung bei einer Rehabilitation

In der Regel müssen Sie eine Zuzahlung leisten, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Pro Rehabilitationstag sind 10 Euro zu zahlen. Diese können jedoch mit vorherigen Zuzahlungen für medizinische Behandlungen verrechnet werden. Die Zuzahlungsgrenze beträgt 42 Tage bei Rentenversicherungen und 28 Tage bei Krankenkassen. Eine Befreiung von der Zuzahlungsverpflichtung ist auf Antrag möglich, sofern unzumutbare Forderungen erhoben werden.

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Der Antrag

Den Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung übernehmen in der Regel die Sozialdienste oder das Entlassmanagement der Kliniken. Alle anderen Reha-Formen müssen selbstständig beantragt werden. Hierfür bieten die Träger Formulare an, die im Internet heruntergeladen werden können. Sie können auch mit Ihrem behandelnden Arzt einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Neben dem Antrag sind ein Selbstauskunftsbogen und ärztliche Befunde beizulegen. Den fertigen Antrag senden Sie an den zuständigen Träger, im Zweifelsfall immer an Ihre Kranken- oder Rentenversicherung.

Reha-Maßnahmen und Selbstzahler

Sie können jederzeit Reha-Maßnahmen nutzen, wenn Sie diese selbstständig bezahlen. Es gibt drei Formen zu unterscheiden: Selbstzahler, beihilfeberechtigte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und privatversicherte Selbstzahler mit Anspruch auf Kostenerstattung. Die Kosten für eine Rehabilitation umfassen Unterkunft, Verpflegung, Verwaltung sowie diagnostische und therapeutische Leistungen. Je nach medizinischer Erfordernis oder Pauschalpaketen variieren die Kosten pro Tag zwischen 100 und 500 Euro. Es ist jedoch entscheidend, sich ärztlichen Rat zu suchen oder sich direkt bei einer Rehaklinik zu erkundigen.

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