Eine Scheidung kann ins Geld gehen – schließlich muss eine Ehe vor Gericht rechtskräftig geschieden werden. Zu den Kosten einer Scheidung gehören in der Regel die Honorare für Anwälte und die Gerichtsgebühren. Doch dies gilt nur, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Sind sich beide Ehepartner einig, dass sie sich scheiden lassen wollen, ist es ratsam, nur einen Anwalt mit dem Verfahren zu beauftragen, um die Kosten niedrig zu halten. Sollte die Scheidung jedoch komplizierter sein, können zusätzlich Gutachter und andere Experten hinzugezogen werden.
Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung?
Es gibt keine pauschalen Scheidungskosten, da es keine festen Preise für Anwälte und Gerichtsgebühren gibt. Diese richten sich nach dem Streitwert der Scheidung, der sich aus verschiedenen Faktoren ergibt:
- Die Nettoeinkommen der Ehepartner
- Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
- Das Vermögen der Eheleute
- Der Versorgungsausgleich (sofern nicht notariell ausgeschlossen)
Die Kostenberechnung anhand des Streitwerts
Anhand des Streitwertes lassen sich die Anwalts- und Gerichtskosten aus den entsprechenden Gebührentabellen ablesen. Für die Gerichtskosten gilt das Gerichtskostengesetz und für die Anwaltsgebühren das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es gibt jedoch einen Mindestgegenstandswert von 3.000 Euro für die Scheidungskosten, der beispielsweise dann gilt, wenn beide Ehepartner nur ein geringes Einkommen und Vermögen haben.
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Die Kosten für den Anwalt machen den größten Teil der Scheidungskosten aus. Paare fragen sich oft, ob eine Scheidung ohne Anwalt möglich ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, da eine Ehe nur vor Gericht rechtskräftig geschieden werden kann und eine Anwaltspflicht besteht. Dennoch können die Scheidungskosten erheblich gesenkt werden, wenn nur ein Anwalt für das Verfahren beauftragt wird. Dies ist besonders bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll, bei der sich das Paar bereits über die Gütertrennung einig ist oder wenn ein Ehevertrag alle Regelungen enthält.
Der Scheidungskosten-Rechner
Die Scheidungskosten können anhand eines Verfahrenswerts bzw. Streitwerts berechnet werden. Nehmen wir an, der Streitwert für die Scheidung beträgt 15.350 Euro. Die Gesamtkosten für den Anwalt betragen 1.707,65 Euro und die Gerichtskosten belaufen sich auf 648,00 Euro. Damit ergeben sich Gesamtkosten für die Scheidung von 2.355,65 Euro. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, wobei das Gericht eine Kostenentscheidung trifft. Wenn beide Ehepartner nur einen Anwalt beauftragen, ergeben sich folgende Kosten pro Ehepartner:
- 853,82 Euro Anwaltskosten
- 324,00 Euro Gerichtskosten
Übrigens muss der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, einen Vorschuss auf die Gerichtskosten leisten, der in diesem Beispiel 324 Euro beträgt. Auch der Rechtsanwalt kann eine Vorschussrechnung für das Scheidungsverfahren stellen.
Wie kann man die Scheidungskosten reduzieren?
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung können gesenkt werden, indem viele Gerichte den Streitwert um 25 Prozent reduzieren. Dies liegt jedoch im Ermessen des Gerichts. Darüber hinaus können auch Kosten eingespart werden, indem nur ein Anwalt beauftragt wird. Grundsätzlich muss nur einer der Ehepartner einen Anwalt beauftragen, der die Scheidung für beide einreichen kann. Weitere Informationen zum optimalen Ablauf einer Scheidung finden Sie in unserem Artikel “Scheidung einreichen – Ablauf und Vorgehen”.
Prozesskostenhilfe bei finanziellen Schwierigkeiten
Wenn eine Partei die anfallenden Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Bewilligung erfolgt auf der Grundlage des Einkommens des Antragstellers, wobei bestimmte Einkommensgrenzen und Freibeträge zu beachten sind. Prozesskostenhilfe kann als Darlehen oder Zuschuss gewährt werden. Wenn der Antragsteller unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, erhält er die Beihilfe als Zuschuss und muss nichts zurückzahlen. Liegt das Einkommen über der Mindesteinkommensgrenze, wird die Beihilfe als Darlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe sowie zu aktuellen Einkommensgrenzen und Freibeträgen finden Sie in unseren Artikeln zur Prozesskostenhilfe bei Scheidung.
Scheidungskosten in der Steuererklärung
Fragen Sie sich, wie Sie die Scheidungskosten bei Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen können? Wir haben einen Artikel zusammengestellt, der Ihnen genau zeigt, wie Sie Scheidungskosten in der Steuererklärung absetzen können.