Die Kosten für Bestattungen und Sozialhilfe

Die Kosten für Bestattungen und Sozialhilfe

Du hast dich vielleicht schon gefragt, wer die Kosten für eine Bestattung bezahlt, wenn keine Erben vorhanden sind oder diese sich die Kosten nicht leisten können. In solchen Fällen kann das Sozialamt die Bestattungskosten übernehmen. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und was wird genau übernommen? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.

Die wichtigsten Informationen in Kürze

Das Sozialamt erstattet auf Antrag Bestattungskosten, wenn keine Erben vorhanden sind oder diese die Kosten nicht tragen können. Allerdings werden nur “erforderliche” Kosten übernommen, das heißt, es handelt sich in der Regel um eine sehr einfache Bestattung.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Um eine Kostenübernahme zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es gibt entweder keine Erben oder sie können die Kosten nicht tragen.
  • Die Personen, die die Bestattungskosten bekommen, dürfen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten.

Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vor seinem Tod Sozialhilfe bezogen hat.

Zumutbarkeit der Kostenübernahme

Das Sozialamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Zumutbarkeit der Kosten. Dabei werden sowohl das öffentliche Interesse als auch das Interesse der einzelnen Person berücksichtigt. Wenn das Sozialamt die Kostenübernahme für unzumutbar hält, besteht ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten durch das Sozialamt.

Die Zumutbarkeit richtet sich nicht nur nach den finanziellen Verhältnissen, sondern kann auch von anderen Faktoren abhängen, zum Beispiel von nachweisbaren Verfehlungen des Verstorbenen gegenüber den Hinterbliebenen. Selbst wenn keine persönliche Beziehung zwischen dem Verstorbenen und den Unterhaltsverpflichteten bestand, kann die Kostenübernahme dennoch zumutbar sein.

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Umfang der Kostenübernahme

Die Bestattungskosten zählen rechtlich gesehen zur Hilfe in anderen Lebenslagen. Zu den erforderlichen Kosten gehören unter anderem:

  • Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung
  • Sterbeurkunden
  • Sarg mit einfacher Dekoration
  • Vorbereitung des Verstorbenen
  • Aufbahrung und einfache Dekoration bei der Trauerfeier
  • Einäscherung und einfache Urne
  • Überführung zum Friedhof
  • Beerdigung auf dem Friedhof oder Bestattung in einem Reihengrab
  • Kosten für ein Holzkreuz mit Namen und Grabkissenstein
  • Erstbepflanzung des Grabes
  • Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Nicht zu den Bestattungskosten gehören Ausgaben für eine Trauerfeier im Anschluss an die Beisetzung, Trauerkleidung, Todesanzeigen, Danksagungen und Dauergrabpflege.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestattungskosten nur für eine Beerdigung an dem Ort übernommen werden, an dem der Verstorbene sich vor seinem Tod aufgehalten hat oder gestorben ist.

Praxistipps

Um sicherzugehen, welche Kosten das Sozialamt übernimmt, empfiehlt es sich, vor der Beauftragung eines Bestatters Kontakt zum Sozialamt aufzunehmen. Theoretisch können die Kostenzusagen vorher erteilt und direkt mit dem Bestatter abgerechnet werden, doch dies ist in der Praxis oft nicht möglich.

Beim Bestatter sollten immer die Gesamtkosten erfragt werden, um nachträgliche Zusatzkosten zu vermeiden. Zudem sollten Erben bedenken, dass das Sozialamt die Beerdigungskosten gegebenenfalls mit dem Erbe verrechnet. Es bleibt jedoch eine Frist von 6 Wochen, um zu entscheiden, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird.

Die Verbraucherinitiative Aeternitas hat einen Ratgeber zum Thema “Sozialbestattung” erstellt, der hilfreiche Informationen enthält.

Wer kann weiterhelfen?

Für individuelle Auskünfte steht das Sozialamt zur Verfügung. Wenn der Verstorbene Sozialhilfeempfänger war, ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, der bis zum Tod Sozialhilfe geleistet hat. In anderen Fällen ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

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Auch Bestattungsunternehmen sind in der Regel gut über finanzielle Fragen und örtliche Bedingungen informiert.

Gesetzesquelle: § 74 SGB XII

Bestattungskosten

Dieser Artikel soll dir einen Überblick über die Kostenübernahme von Bestattungen durch die Sozialhilfe geben. Wenn du weitere Fragen hast, wende dich bitte an das Sozialamt oder frage bei einem Bestattungsunternehmen nach.