Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung in der Oberberg Somnia Fachklinik Köln Hürth

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung in der Oberberg Somnia Fachklinik Köln Hürth

Ein Aufenthalt in einer Privatklinik kann für gesetzlich versicherte Patienten in bestimmten Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Die Oberberg Somnia Fachklinik Köln Hürth bietet die Möglichkeit einer Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von dieser Regelung profitieren können.

Die Kostenübernahme im Überblick

Gemäß §13 Abs. 2 SGB V haben gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, anstatt des üblichen Abrechnungsverfahrens per Krankenversichertenkarte das Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Dabei begleichen die Patienten die Rechnung in der Klinik zunächst selbst und erhalten anschließend eine Rückerstattung von der gesetzlichen Krankenversicherung, ähnlich wie bei privatversicherten Patienten.

Erstattungsfähigkeit der Kosten

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Kosten, die bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus entstanden wären. Die Höhe der Kostenerstattung orientiert sich dabei oft an den Tagessätzen einer vergleichbaren Klinik in Wohnortnähe des Patienten. Die Tagessätze variieren in der Regel zwischen 250 und 320 Euro.

Zusätzliche Kosten

Bei einer Aufnahme in einer Privatklinik, wie den Oberberg Kliniken, fallen zusätzliche Kosten an. Patienten tragen den gesetzlichen Zuzahlungsbetrag von 10 Euro pro Krankenhaustag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Wenn der Patient über eine private Zusatzversicherung für den Ein- oder Zweitbettzimmerzuschlag oder die Chefarztbehandlung verfügt, können diese Kosten häufig abgedeckt werden. Außerdem unterstützt eine Krankentagegeldversicherung viele Patienten finanziell während eines Krankenhausaufenthalts, sodass nur geringe Zuzahlungsbeträge offenbleiben.

Genehmigung des Aufenthalts

Die Inanspruchnahme einer Privatklinik bedarf in der Regel der Zustimmung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse entscheidet anhand von medizinischen oder sozialen Indikationen, ob die Behandlung in einer Privatklinik gerechtfertigt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Krankenkassen unterschiedliche Regelungen haben und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen können. Einige Krankenversicherungen verlangen beispielsweise einen Kostenvoranschlag der aufnehmenden Klinik.

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Vorgehensweise zur Kostenerstattung

Um die Kostenerstattung für die Behandlung in einer privaten psychiatrischen Klinik zu beantragen, sollten Patienten zunächst einen formlosen Brief an ihre gesetzliche Krankenversicherung senden. In diesem Schreiben wird um eine schriftliche Genehmigung der stationären Behandlung in einer Privatklinik gebeten. Es ist wichtig anzugeben, wenn bereits eine ambulante Psychotherapie-Behandlung durchgeführt wurde, die nicht den gewünschten Erfolg gezeigt hat. Zusätzlich benötigt die Krankenversicherung eine Krankenhauseinweisung vom behandelnden Arzt des Patienten, die eine vorläufige Diagnose und den Namen der Wunschklinik enthält.

Für den Fall, dass die Krankenversicherung einen Kostenvoranschlag benötigt, können die Oberberg Kliniken diesen jederzeit erstellen. Auch medizinische oder soziale Indikationen, die eine Behandlung in der privaten Klinik erforderlich machen, werden der Krankenversicherung mitgeteilt.

Nach Genehmigung der Behandlung in der privaten Klinik teilt die Krankenkasse dem Patienten mit, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden und ob ein Verwaltungskostenabschlag erhoben wird. Die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens gilt innerhalb des genannten Zeitraums für jede stationäre Behandlung.

Wenn der Patient eine private Zusatzversicherung für eine stationäre Krankenhausbehandlung abgeschlossen hat, wird empfohlen, die Einweisung des Arztes und ein fachärztliches Gutachten vor der Anreise bei der Zusatzversicherung einzureichen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme in der Oberberg Somnia Fachklinik Köln Hürth haben oder eine Vergleichsberechnung des Selbstbehalts wünschen, stehen Ihnen die Oberberg Kliniken gerne unterstützend zur Seite.

Dieser Artikel dient lediglich zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Regelungen zur Kostenübernahme können sich ändern und unterliegen den individuellen Vereinbarungen mit der Krankenversicherung.