Die Bewertung von Architektur- und Ingenieurbüros kann eine komplexe Aufgabe sein. Es gibt verschiedene steuerlich und rechtlich anerkannte Verfahren, die beachtet werden sollten. In diesem Artikel werden wir uns mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren befassen, das von der Finanzverwaltung häufig angewendet wird.
Steuerliche Grundlagen und Wahlmöglichkeiten
Die Bewertung von Architektur- und Ingenieurbüros basiert auf dem Erbschaftsteuerreformgesetz aus den Jahren 2009 und 2016. Laut §11 Abs. 2 Satz 2 BewG besteht eine Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des Verkehrswertes von Unternehmenswerten. Dabei kann entweder der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder eine andere anerkannte Methode verwendet werden.
Die Ertragswertmethode als bewährte Praxis
Für Architekten und Ingenieure gibt es keine spezifischen branchenüblichen Bewertungsmethoden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Bewertungen von Planungsbüros mit der Ertragswertmethode durchzuführen. Diese Methode basiert auf den anerkannten Grundsätzen des IDW S 1 Verfahrens, welches von den Fachausschüssen für Unternehmensbewertungen und Betriebswirtschaft entwickelt wurde.
Berücksichtigung von branchenrelevanten Einflussfaktoren
Bei der Bewertung von Architektur- und Ingenieurbüros sollten auch die branchenrelevanten Einflussfaktoren berücksichtigt werden. Diese Faktoren sind in dem IDW S 1 Verfahren festgelegt und umfassen den Unternehmenswert, den Ertragswert und die Organisationsstruktur.
Substanzwerte und andere Einflussfaktoren
Die Substanzwerte von Architekten und Ingenieurbüros bestehen in der Regel aus EDV-Arbeitsplätzen, Einrichtungsgegenständen und technischer Ausrüstung. Darüber hinaus ist es wichtig, dass das Personal über geeignete Hilfsmittel verfügt, um die Projektbearbeitung effektiv durchführen zu können.
Die Organisation des Unternehmens hat einen großen Einfluss auf die Abläufe und Systematiken. Hierzu gehören die allgemeine Verwaltung, die operative Führung, die Projektverfolgung und -verträge, die Unternehmenskultur sowie die Kommunikation im Innen- und Außenbereich.
Zudem sollten die vorhandenen und zukünftigen Aufträge und Angebote bei der Bewertung berücksichtigt werden. Der Bewerter muss oft eigene Ertragsprognosen erstellen, da die Planungsrechnung der Unternehmensleitung oft nicht vorhanden ist.
Risikobewertung bei Planungsbüros
Bei der Bewertung von Architektur- und Ingenieurbüros sind zusätzlich Risikofaktoren zu beachten. Inhaberabhängigkeit, mangelnde Risikostreuung durch Diversifizierung und eine enge regionale Kundenbeziehung sind einige Aspekte, die das Risiko erhöhen können. Zudem kann es bei Inhaberwechseln zu einer stärkeren Fluktuation im Mitarbeiterstamm kommen.
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Wenn Sie weitere Fragen zur Bewertung von Architektur- und Ingenieurbüros haben, erreichen Sie uns telefonisch unter 02151.6047-10 oder per E-Mail an kontakt@eckhold-consultants.de. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!