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Die Brandstiftungsdelikte nach §§ 306-306f StGB sind ein spannendes und vielschichtiges Gebiet im deutschen Strafrecht. Obwohl das Thema mit Bedacht behandelt werden muss, bietet es eine Fülle von interessanten Fragen und Problemen, die für Klausuren und Prüfungen von zentraler Bedeutung sind.
Systematik
Die Brandstiftungsdelikte lassen sich grob in drei Kategorien unterteilen: einfache Brandstiftung nach § 306 StGB, schwere Brandstiftung nach § 306a StGB und besonders schwere Brandstiftung nach § 306b StGB. Jedes dieser Delikte hat seine eigenen Merkmale und Strafrahmen, die es zu beachten gilt.
Einfache Brandstiftung, § 306 StGB
Die einfache Brandstiftung ist ein Spezialfall der Sachbeschädigung und wird durch § 303 StGB und § 305 StGB qualifiziert. Hierbei muss man auch § 123 StGB beachten, der die Einwilligung des Eigentümers betrifft. Bei der einfachen Brandstiftung steht das Eigentumsdelikt im Vordergrund, und es ist eine vollständige Einwilligung der betroffenen Person möglich.
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Die schwere Brandstiftung ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem die besondere Gefährdung von Personen im Mittelpunkt steht. Dabei spielt es keine Rolle, wem das betroffene Gebäude gehört. Die Norm hat zwei Absätze, und es ist wichtig, den ersten Absatz zuerst zu prüfen. Hier werden Räumlichkeiten geschützt, in denen Menschen wohnen oder sich zeitweise aufhalten.