Die Kunst der psychotherapeutischen Sprechstunde

Die Kunst der psychotherapeutischen Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde hat sich mittlerweile als der Einstiegspunkt in die psychotherapeutische Behandlung etabliert. Hier findet das Erstgespräch statt, das zuvor als eigenständiger Erstzugang in Anspruch genommen wurde. Gesetzlich Versicherte sind nun verpflichtet, die psychotherapeutische Sprechstunde aufzusuchen, es sei denn, es gibt klar definierte Ausnahmen.

In der Therapeutensuche von therapie.de können Sie schnell Psychotherapeuten finden, die eine psychotherapeutische Sprechstunde anbieten. Wählen Sie einfach den Filter “GKV: Kassenzulassung” unter “Abrechnung”.

Tipps für die psychotherapeutische Sprechstunde

Vielleicht haben Sie den Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde über eine Terminservicestelle erhalten oder bereits telefonisch mit Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin gesprochen, um sich ein erstes Bild von ihnen zu machen. Es ist verständlich, dass Sie frühzeitig wissen möchten, mit wem Sie es zu tun haben.

Normalerweise entwickeln wir schnell ein Gefühl dafür, ob uns jemand sympathisch ist oder nicht. Sympathie spielt auch in der Psychotherapie eine wichtige Rolle, da es um persönliche und private Angelegenheiten geht, die wir nicht mit jedem besprechen möchten. Nehmen Sie sich also ruhig Zeit, um herauszufinden, was Ihnen an Ihrem Therapeuten gefällt oder auch nicht.

Die Fragen, die Sie am Anfang hören werden, sind in der Regel ähnlich. Sie dienen dazu, dass sich der Therapeut ein Bild von Ihnen, Ihren Beschwerden und dem Behandlungsbedarf machen kann. Oft wird eingeleitet mit: “Was führt Sie hierher?” oder “Welche Probleme/Schwierigkeiten haben Sie?” Der Therapeut wird Ihnen dann zunächst zuhören und bei Bedarf nachfragen, aber nicht ins Detail gehen. Für eine erste Orientierung reichen in der Regel Angaben zur Art, Umfang und bisherigen Dauer Ihrer Schwierigkeiten aus. Es wird auch kurz besprochen, wie sich die Beschwerden entwickelt haben, wie Sie bisher damit umgegangen sind und ob Sie bereits andere Therapieversuche unternommen haben.

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Normalerweise wird der Therapeut versuchen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, indem er Fragen stellt und Kommentare abgibt. Natürlich müssen Sie nicht auf jede Frage sofort die richtige Antwort wissen oder Ihre Beschwerden lückenlos beschreiben. Einige Therapeuten fragen auch danach, wie Sie auf sie aufmerksam geworden sind und warum Sie gerade jetzt eine Therapie beginnen möchten. Damit möchten sie unter anderem herausfinden, wie dringend Ihnen eine Behandlung ist. Ein Therapeut kann Sie auch nach Ihren Erwartungen an die Therapie fragen. Fragen zur Zukunft (zum Beispiel: “Was möchten Sie mit der Therapie erreichen? Haben Sie ein Behandlungsziel?”) dienen dazu, dass der Therapeut seinen Behandlungsplan klarer definieren kann. Aus Sicht des Therapeuten handelt es sich zunächst um einen geschäftlichen Kontakt, bei dem er eine Leistung erbringen soll. Dafür muss er Ihre Erwartungen als Patient oder Patientin kennen.

Es kann hilfreich sein, wenn Sie sich vor dem Erstgespräch bereits einige Fragen überlegen, die Sie dem Therapeuten stellen möchten. Sie können zum Beispiel nach dem therapeutischen Ansatz oder den Erfahrungen des Therapeuten fragen: Wie gehen Sie vor? Wie schätzen Sie die Erfolgschancen ein, dass mein Problem gelöst wird? Wie verlaufen die Sitzungen? Werden Vereinbarungen für die Zeit zwischen den Sitzungen getroffen? Um Ihnen eine bessere Übersicht zu geben, finden Sie eine kurze Checkliste mit Aspekten, die Sie im Erstgespräch ansprechen können. Stellen Sie möglichst frühzeitig viele Fragen, die Ihnen die Entscheidung erleichtern, ob Sie die Therapie mit diesem Therapeuten fortsetzen wollen oder nicht.

Checkliste: Fragen für das erste Gespräch mit dem Psychotherapeuten

  • Entstehen für mich Kosten für dieses Gespräch? Klären Sie diese Frage bereits vor dem Erstgespräch, zum Beispiel bei der telefonischen Terminvereinbarung. Bei kassenzugelassenen Therapeuten übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für Erstgespräche.

  • Sind Sie berechtigt, mit der Krankenkasse abzurechnen? Klären Sie dies möglichst vor dem Erstgespräch oder spätestens während des Gesprächs. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sollten Sie nicht vorschnell einen Therapievertrag unterschreiben, der Sie zur Kostenübernahme verpflichtet. Wenn Ihnen ein Therapeut einen solchen Vertrag vorlegt, bedeutet dies normalerweise, dass er nicht berechtigt ist, mit der Krankenkasse abzurechnen.

  • Wie gehen Sie vor und nach welcher therapeutischen Methode arbeiten Sie? Um von der Antwort zu profitieren, sollten Sie sich vorher zumindest einen Überblick über psychotherapeutische Methoden verschaffen und prüfen, welches Vorgehen Ihnen am ehesten zusagt.

  • Wie wird der Ablauf in den Sitzungen sein? Lassen Sie sich dies erklären: Wird nur über Probleme gesprochen? Stellt der Therapeut nur Fragen, die Sie beantworten sollen? Wird auch über mögliche Lösungen gesprochen? Werden spezielle Techniken angewendet? Werden Vereinbarungen getroffen?

  • Wie lange wird es Ihrer Einschätzung nach dauern, bis sich positive Veränderungen einstellen? Viele Therapeuten möchten sich bei Fragen zur weiteren Entwicklung nicht festlegen und behalten sich verschiedene Möglichkeiten offen. Sprechen Sie dieses Thema dennoch an, um deutlich zu machen, dass Sie an Veränderungen in einem überschaubaren Zeitraum interessiert sind. Für eine Reihe von psychischen Störungen gibt es Angaben dazu, ab wann man durchschnittlich mit spürbaren Verbesserungen rechnen kann.

  • Mit welchen Schwierigkeiten muss ich rechnen, wenn ich bei Ihnen eine Therapie beginne? Diese Frage zielt auch auf die Arbeitsweise des Therapeuten ab. Es spricht für die Seriosität eines Therapeuten, wenn er Ihnen realistische Erwartungen vermittelt und mögliche Schwierigkeiten benennt (zusätzlicher zeitlicher Aufwand, vorübergehende psychische Belastung, Überwindung von ungewohnten Verhaltensweisen usw.).

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Am Ende der Sitzung wird der Therapeut Sie fragen, ob Sie Interesse daran haben, eine Therapie zu beginnen. Sie sollten sich bewusst machen, dass Sie sich in diesem Moment noch nicht endgültig entscheiden müssen. Die ersten vier bis fünf Termine gelten für die Krankenkassen als Probesitzungen, um Ihnen bei der Suche nach einem passenden Therapeuten zu helfen.

Wenn Sie bereits in der ersten Sitzung ein ungutes Gefühl haben und sich beispielsweise nicht richtig verstanden fühlen, haben Sie die Möglichkeit, andere Therapeuten aufzusuchen. Nutzen Sie diese Möglichkeit ruhig, da Ihr Therapeut Ihnen persönlich zusagen sollte. Halten Sie sich vor Augen, dass es Ihre Entscheidung ist, bei wem Sie die Therapie beginnen möchten, und zögern Sie nicht, bei Bedenken mehrere Erstgespräche mit verschiedenen Therapeuten zu führen. Wenn Sie unsicher sind oder Hemmungen haben, Ihren Gesprächspartner zu enttäuschen, können Sie sagen, dass Sie noch etwas Bedenkzeit benötigen. Die Krankenkasse wird die Kosten übernehmen, falls bereits in diesen ersten Sitzungen ein Wechsel des Therapeuten erfolgt.