Immer wieder begegnen uns die Begriffe “Schriftform”, “Textform” und “elektronische Form”. Doch was genau bedeuten sie eigentlich? In diesem Artikel möchte ich etwas Licht ins Dunkel bringen und die Verwirrung beseitigen.
Die gesetzliche Schriftform
Gemäß § 126 des BGB ist die gesetzliche Schriftform erfüllt, wenn eine Urkunde existiert, die eigenhändig unterschrieben wurde. Dies kann beispielsweise ein Schreiben oder ein Vertragsformular sein. Wählt man jedoch die elektronische Form oder die notarielle Beurkundung, so gilt dies ebenfalls als Schriftform, mit einigen wenigen Ausnahmen für die elektronische Form.
Die elektronische Form
Die elektronische Form wird in § 126a des BGB geregelt. Hierbei handelt es sich um eine moderne Form der Schriftform. Anstelle einer Urkunde tritt ein “elektronisches Dokument” und anstelle einer Unterschrift eine “qualifizierte elektronische Signatur”. Der Verfasser muss dabei seinen Namen angeben. Ein elektronisches Dokument ist eine digitale Erklärung in Form einer Datei. Die qualifizierte elektronische Signatur erfordert in der Regel ein spezielles Kartenlesegerät, eine Signaturkarte und ein digitales Zertifikat, das von einem bestimmten Anbieter ausgestellt werden muss.
Die gesetzliche Textform
Die gesetzliche Textform ist einfacher zu erreichen und wird in § 126b des BGB geregelt. Es genügt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der der Name des Verfassers genannt wird. Die Urkunde, die für die Schriftform erforderlich ist, wird hier durch eine Erklärung auf einem Datenträger ersetzt, was auch eine schriftliche Erklärung auf Papier sein kann. Eine solche Erklärung endet oft mit einer Grußformel, dem Namen des Verfassers und einem Hinweis darauf, dass das Schreiben digital erstellt wurde und daher keine Unterschrift trägt.
Bei der Schriftform wird auf einer Urkunde unterschrieben, bei der elektronischen Form wird dies ins digitale Zeitalter übertragen und bei der Textform ist weder eine Unterschrift noch Papier erforderlich.
Mit diesem Wissen kannst du nun die verschiedenen Formarten besser verstehen und entsprechend anwenden.