Die legale Alternative zum Kauf von Google-Bewertungen

Die legale Alternative zum Kauf von Google-Bewertungen

Es ist kein Geheimnis, dass der Kauf von Google-Bewertungen und anderen Internet-Bewertungen wie jameda oder kununu nicht legal ist. Aber mal ehrlich, es ist nicht nur illegal, sondern auch peinlich und armseelig. Doch ich weiß, dass diese Praxis weit verbreitet ist, selbst in den höchsten Kreisen.

In manchen Fällen kann ich sogar ein gewisses Verständnis für den Kauf von Bewertungen aufbringen, weil man es einfach nicht besser weiß. Aber es gibt tatsächlich eine legale und oft sogar effektivere Alternative.

Ungerechtfertigte Google-Bewertungen ausgleichen?

Verständnis für den Kauf von illegalen Fake-Bewertungen? Als Anwalt, der sich entschieden gegen illegale Fake-Bewertungen ausspricht? Ja, aber nur ein kleines bisschen und auch nur in einigen extremen Fällen (und ich halte es insgesamt für verwerflich).

Stellen Sie sich vor, Sie führen ein tolles Unternehmen mit einem vorbildlichen Stil und haben objektiv nichts zu verbergen. Plötzlich werden Sie mit einer Flut negativer Google-Bewertungen überhäuft, von denen Sie einfach wissen, dass sie nicht der Wahrheit entsprechen.

Natürlich denken Sie dann: “Blöd, aber Google wird diese Bewertungen bestimmt schnell löschen, oder?” Aber meistens löscht Google hier wenig bis gar nichts. Sie beruft sich auf die “Meinungsfreiheit” (laut Google)…

Das muss man erstmal schlucken. Und dann denkt man oft: “Wenn ich schon fünf negative Fake-Bewertungen habe, dann habe ich doch zumindest das moralische Recht, mir fünf positive Fake-Bewertungen zu kaufen?!”

Aber hier ist die Sache mit der Moral so eine Sache. Rechtlich gesehen haben Sie dieses Recht definitiv nicht! Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat…

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Ungerechtfertigte Bewertungen löschen > Bewertungen kaufen

Das Recht wird hier immer eindeutiger. Der Gesetzgeber plant, Internet-Bewertungen ausdrücklich als Verstoß in das Gesetz aufzunehmen. Ab dem 28.05.2022 wird es in § 5b Abs. 3 UWG i.V.m. § 5a Abs. 1 UWG sowie im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG unter Nr. 23b und Nr. 23c eindeutig verboten sein, Fake-Bewertungen zu kaufen.

Und das ist noch nicht alles: Unternehmen müssen Bewertungen sogar auf deren Ehrlichkeit und Legalität prüfen, wenn sie damit werben möchten.

Bei Verstößen drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und empfindliche Zahlungsforderungen von Konkurrenten oder Verbänden. Außerdem macht man sich erpressbar gegenüber den Verkäufern von Fake-Bewertungen, euphemistisch auch als Marketingagenturen bezeichnet.

Und zu guter Letzt sollten Sie bedenken, dass die Leser illegale Bewertungen nicht dumm sind. Manche offensichtlich gefälschten positiven Bewertungen sind meiner Meinung nach sogar noch schädlicher für den Ruf Ihres Unternehmens als eine ehrliche negative Bewertung…

Wie also können Sie mit diesem vermeintlichen Dilemma am besten umgehen? Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Google-Bewertungen (sowie Bewertungen auf anderen Plattformen) sehr wohl gelöscht werden können, auch Fake-Bewertungen. Aber in den meisten Fällen benötigt man einen Anwalt, der sich mit diesem Thema auskennt und Erfahrung damit hat.

(Legales) Löschen von negativen Google-Bewertungen ist effizienter

Eine negative Bewertung kann oft viel mehr Schaden anrichten als eine positive Bewertung. Denn positive Google-Bewertungen sind heutzutage die absolute Normalität. Mit dutzenden Rezensionen und einem Durchschnitt von 4,5 Sternen können Sie kaum noch beeindrucken, da die Konkurrenz oft ein ähnlich gute Bewertung hat.

Auf der anderen Seite haben negative Google-Rezensionen aufgrund ihrer Seltenheit eine besondere Wirkung. Manche Inhalte einer Ruf schädigenden negativen Bewertung können selbst durch 10 positive Bewertungen nicht wettgemacht werden. Und immer mehr Leser filtern Bewertungen proaktiv und suchen gezielt nach Negativ-Bewertungen, da sie hier eine größere Authentizität vermuten. In diesem Fall verpufft der Kauf solcher Bewertungen von vornherein.

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Kostenlose Erstbewertung Ihrer negativen Bewertungen

Gerne bewerte ich Ihren Fall oder die negativen Bewertungen, die Sie erhalten haben, im Rahmen einer kostenlosen “Erstbewertung”. Schicken Sie mir einfach den Link zu der konkreten Bewertung oder zum entsprechenden Bewertungsprofil. Teilen Sie mir auch gerne den Grund mit, warum Sie die Bewertung für ungerechtfertigt oder nicht legal halten.

Schreiben Sie mir einfach über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@nocon-recht-digital.de.

Mit freundlichen Grüßen,

RA Robin Nocon, Recht. Digital.