Katzenhalter wissen, wie eigenwillig und freiheitsliebend ihre Haustiere sein können. Besonders bei Freigänger-Katzen kann es vorkommen, dass sie längere Zeit unterwegs sind und ihre Besitzer sie selten zu Gesicht bekommen. Doch wenn andere Menschen die Katze füttern, kann das für Unmut sorgen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Katzenhalter haben, wenn trotz Verbots andere Leute ihr Tier immer wieder füttern.
Warum sollten Nachbarn keine fremden Katzen füttern?
Grundsätzlich gilt, dass niemand ein fremdes Tier füttern sollte. Auch wenn es gut gemeint ist, wissen Sie nicht, welches Futter die Katze verträgt und ob der Besitzer damit einverstanden ist. Außerdem kann es dazu kommen, dass die Katze öfter zu Ihnen kommt als zu ihrem eigentlichen Besitzer. Dadurch kann der nachbarschaftliche Frieden erheblich gestört werden. Erfahrungsgemäß kümmern sich die Besitzer jedoch um ihre Freigängerkatzen. Katzen haben einen ausgeprägten Freiheitsdrang und erkunden gerne fremde Gärten. Dennoch haben sie ein sicheres Zuhause, in dem sie ausreichend versorgt werden.
Was können Katzenhalter tun, wenn Nachbarn ihre Katze füttern?
Auch wenn Katzen allein unterwegs sind und sich nur gelegentlich zu Hause sehen lassen, befinden sie sich im Eigentum ihrer Halter. Füttert ein Nachbar gezielt eine Katze an und bindet sie an sich, steht dem Halter ein Unterlassungsanspruch zu. Das bedeutet, er kann gerichtlich eine Unterlassungsverfügung erwirken, die dem Nachbarn das Füttern der Katze unter Androhung einer Strafzahlung verbietet. Allerdings ist die Umsetzung in der Praxis oft schwierig. Denn der Tierhalter muss nicht nur beweisen, dass der Nachbar die Katze regelmäßig anlockt und füttert, sondern auch, dass dieser ihm das Eigentum an der Katze entziehen will.
Strafbarkeit und Schadenersatz
Normalerweise macht sich ein Nachbar nicht strafbar, wenn er Ihre Katze füttert. Anders verhält es sich jedoch, wenn er der Katze gezielt gesundheitsschädliches Futter hinstellt und sie dadurch erkrankt oder sogar stirbt. In diesem Fall würde er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und sich strafbar machen. Allerdings muss ihm die Staatsanwaltschaft die Tat nachweisen können. Wenn ein Tier aufgrund falscher Fütterung erkrankt, können zudem erhebliche Tierarztkosten für den Halter anfallen. Theoretisch könnte er diese Kosten vom uneinsichtigen Nachbarn im Wege des Schadenersatzes fordern. Aber auch hier besteht ein deutliches Beweisproblem. Der Katzenbesitzer müsste nämlich beweisen, dass die Katze konkret aufgrund der Fütterung durch den betroffenen Nachbarn krank geworden ist.
Die Grenze zwischen Freundlichkeit und Anfüttern
Die Grenze zwischen gelegentlichem Streicheln und Füttern einer fremden Katze sowie bloßer Freundlichkeit ist fließend. Es gibt kein Gesetz, das verbietet, eine fremde Katze hin und wieder zu streicheln oder ihr eine Kleinigkeit zum Naschen zu geben. Solange die Katze nicht gezielt angefüttert wird, haben die Katzenbesitzer rechtlich wenig dagegen in der Hand. Als Halter einer Freigängerkatze müssen Sie das eigenbestimmte Verhalten Ihres Tieres akzeptieren. So entschied beispielsweise das Amtsgericht München (Urteil vom 21.03.2018, Aktenzeichen: 132 C 14338/17). Das Gericht argumentierte, dass Besitzer die Herrschaft über eine frei laufende Katze nicht ausüben können, solange das Tier unterwegs ist.
Klare Absprachen treffen
Um Unfrieden oder im schlimmsten Fall eine Erkrankung der Katze durch falsches Futter zu vermeiden, sollten Sie mit Ihren Nachbarn klare Absprachen treffen. Akzeptieren Sie, dass Ihre Katze einen eigenen Willen hat und vielleicht gerne bei den Nachbarn vorbeischaut. Informieren Sie Ihre Nachbarn über das Futter, das Ihre Katze verträgt, und bitten Sie darum, das Tier nicht regelmäßig zu füttern. Vielleicht ergibt sich daraus sogar eine Möglichkeit, die Betreuung Ihrer Katze während Ihres Urlaubs sicherzustellen.
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