Die Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze (PSG) I, II und III

Die Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze (PSG) I, II und III

Gutachten

In diesem Artikel werden uns von Dr. Regina Grundler vier Fragen zum Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) beantwortet. Dr. Grundler ist eine erfahrene Pflegebegutachterin und war an der Entwicklung des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) beteiligt.

Das Neue Begutachtungsverfahren – eine Erleichterung für Gutachter und Versicherte

Dr. Grundler berichtet, dass die anfängliche Skepsis der Gutachter gegenüber dem neuen Begutachtungsverfahren schnell einer positiven Resonanz gewichen ist. Das neue Verfahren bewertet nicht mehr nur die Leistungen und Aktivitäten der Pflegeperson, sondern legt den Fokus auch auf die Ressourcen des Versicherten. Dadurch wird die individuelle Pflegebedürftigkeit ganzheitlicher erfasst und die Versicherten fühlen sich besser aufgehoben.

Änderungen für die Versicherten – mehr Transparenz und realistische Bewertungen

Die neuen Bewertungskriterien berücksichtigen nun auch Aspekte wie außerhäusliche Aktivitäten, Teilnahme an Gruppenaktivitäten und Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dadurch fühlen sich Versicherte besser erfasst und ihre Pflegebedürftigkeit wird realistischer bewertet. Dr. Grundler beschreibt ihre persönlichen Erfahrungen und betont, dass die Versicherten im neuen Begutachtungssystem eine verbesserte Transparenz und realistischere Bewertungen erleben.

Familien und die Informationslage zum PSG II

Dr. Grundler stellt fest, dass viele Familien aufgrund von Informationen über die Neuerungen und höheren Leistungen des PSG II frühzeitig Anträge stellen, bevor ein Pflegebedarf vorliegt. Daher ist es wichtig, dass Familien gut informiert sind und über Portale wie pflege.de aufgeklärt werden. Dies erleichtert die Arbeit der Gutachter und erspart unnötige Begutachtungen. Dr. Grundler betont die Notwendigkeit einer besseren Aufklärungsarbeit, um unpassende Anträge zu vermeiden und die Ressourcen effektiv einzusetzen.

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Gemeinsame Aufgabe der Beteiligten – mehr Aufklärung

Dr. Grundler ist der Ansicht, dass alle Beteiligten – Informationsportale, Hausärzte, Sozialdienste, Versicherungsunternehmen und Krankenkassen – an der Aufklärung beteiligt sein sollten. Die Herausforderung besteht darin, die Kostenfrage und die personellen Ressourcen zu berücksichtigen. Trotzdem ist der gute Wille vorhanden, da es letztendlich allen zugutekommt.

Diese Einschätzungen von Dr. Regina Grundler geben einen spannenden Einblick in die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) aus der Sicht einer erfahrenen Pflegebegutachterin. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Informationslage und die Umsetzung der Pflegereform in den kommenden Jahren entwickeln.