Hat jemand von euch schon mal darüber nachgedacht, wie wichtig eine Betriebsordnung für das sichere Schießen ist? Es ist wesentlich mehr als nur ein langweiliges Regelwerk. Eine gute Betriebsordnung stellt sicher, dass wir alle auf dem Schießstand sicher und verantwortungsvoll handeln. Deshalb ist es an der Zeit, die perfekte Betriebsordnung für sicheres Schießen zu entdecken!
Sicherheitsregeln im Betrieb (zum Bekanntmachen)
I. Sicherheitsgrundsätze
1. Betreten des Schießstandes
Bevor wir den Schießstand betreten, müssen wir uns in einem “sicheren Bereich” befinden. Hier können wir unsere Waffe sicher vorbereiten, so wie wir sie auf dem Schießstand verwenden möchten.
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Wenn wir unsere Waffe verdeckt führen möchten:
- Die Waffe muss im Futteral unter der Kleidung versteckt sein.
- Wir können die Waffe im Waffenkoffer oder im Gepäck verstecken.
- Die Waffe kann auch in einer geeigneten Tasche (Koffer, Bauchtasche usw.) versteckt sein.
- Die dazugehörigen Patronen können bei der Waffe oder in weiteren Magazinen und Schnellladern aufbewahrt werden.
- Aus Sicherheitsgründen müssen die Pistolen-Patronenkammer (außerhalb der Waffe), die Revolver-Walze und das Flinten-Patronenlager leer sein, wenn das Schießzentrum den legalen Waffenbesitz kontrolliert.
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Wenn wir unsere Waffe sichtbar tragen möchten:
- Die Kurzwaffe muss sich ausschließlich im Gürtel- oder Achselfutteral befinden.
- Die Waffe darf nicht geladen sein.
- Die Waffe muss ohne Magazin sein.
- Die Magazine und Schnelllader können Patronen enthalten, müssen aber außerhalb der Waffe aufbewahrt werden.
2. Handhabung der Waffe außerhalb des Schießstandes
In den gemeinsamen und öffentlich zugänglichen Räumen von TRIGGER service, s.r.o. (GmbH) dürfen wir nur mit der Munition hantieren, aber nicht mit der Waffe selbst. Wir können die Munition überprüfen, Magazine und Schnelllader füllen oder Patronen sicher lagern, aber wir dürfen sie auf keinen Fall in die Waffe geben.
3. Kritische Gefährdung der Sicherheit
Es gibt bestimmte Verhaltensweisen, die als kritische Gefährdung der Sicherheit gelten. Dazu gehören die Unfähigkeit, sicher mit der Waffe umzugehen, gefährliche Kommunikation und Handhabung sowie gefährliches Schießen.
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Untauglichkeit zum Umgang mit Waffen oder zum Schießen:
- Deutlicher Alkohol- oder Drogeneinfluss.
- Offensichtliche Probleme mit der körperlichen Koordination oder der Selbstbeherrschung.
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Gefährliche Kommunikation:
- Aggressive Äußerungen oder Gesten, die gegen Anwesende gerichtet sind.
- Gefährliche Äußerungen in Bezug auf Eigentum.
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Gefährliche Handhabung von Waffe und Munition:
- Zielen auf Personen, auch mit einer nicht geladenen Waffe.
- Hantieren mit Waffen und Munition, wo es verboten ist.
- Selbstgefährdung oder gefährdendes Verhalten gegenüber anderen Personen durch gefährliche Handhabung der Waffe auf den Schießständen.
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Gefährliches Schießen:
- Schuss anderswohin gerichtet als auf die Zielscheiben.
- Beschädigung von Einrichtungen im Schießzentrum durch Schießen.
- Schuss außerhalb des Schießstandes.
Organisation des Schießens
1. Allgemeine Bedingungen für das Schießen mit Waffen, die der Registrierungspflicht unterliegen
Um die Schieß- und weiteren Leistungen von TRIGGER service, s.r.o. (GmbH) nutzen zu können, müssen wir bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Der Kunde (wenn er Inhaber einer Waffe ist) muss seine Waffe im sicheren Bereich entsprechend den oben genannten Varianten des erlaubten Haltens und Tragens von Waffen vorbereiten.
- Wir müssen durch unsere Unterschrift im Gästebuch des Schießzentrums bestätigen, dass wir diese Betriebsordnung und die Videoüberwachung durch das Sicherheitskamera-System von Trigger Service (TS) sowie die Preisliste zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben.
- Wir müssen uns an der Rezeption von TS mit einem gültigen Ausweisdokument (Waffenschein oder Personalausweis, Reisepass, Führerschein) identifizieren.
- Der Inhaber einer registrierungspflichtigen Waffe muss immer einen gültigen Waffenschein und bei Bedarf eine Waffenbesitzkarte vorzeigen.
- Angehörige staatlicher und bewaffneter Kräfte, die gemäß anderer Gesetze das Recht haben, Waffen zu besitzen und zu tragen, müssen sich mit dem Dienstausweis und dem Personalausweis ausweisen.
- Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren dürfen nur in Begleitung eines über 18-jährigen Familienmitglieds schießen, das sich ebenfalls ausweisen muss.
- Wenn wir keinen Waffenschein besitzen, müssen wir die Dienste eines Schießlehrers (von TS oder einer anderen qualifizierten Person) in Anspruch nehmen.
- Der Schießlehrer informiert uns über die Sicherheitsregeln und stellt sicher, dass wir die Waffe und Munition sicher verwenden.
- Bei der Verwendung von Leihwaffen dürfen nur die vom Schießzentrum ausgegebenen Munition verwendet werden.
- Weitere Bestimmungen zum Schießen auf Schießstand “A” und “B” sind in Kapitel III. Punkt 2 und 3 aufgeführt.
- Die Bezahlung der Leistungen erfolgt direkt nach dem Schießen.
- Während unseres Aufenthalts in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten müssen wir uns an die oben genannten Bestimmungen halten.
- Die Missachtung der Betriebsordnung oder eine kritische Gefährdung der Sicherheit kann zum sofortigen Ende des Schießens oder Aufenthalts im Schießzentrum führen.
- TS begrüßt jede Aktivität der Kunden, die zur Einhaltung der Sicherheitsregeln beiträgt (z. B. durch Hinweise auf Unregelmäßigkeiten).
2. Die Grundsätze des Schießens auf dem Schießstand “A”
- Wir müssen die Vorbereitung der Waffe und andere Sicherheitsmaßnahmen gemäß Kapitel III erfüllen.
- Wir sollten uns über etwaige Änderungen der Preisliste und Betriebsordnung sowie über aktuelle Aktionen informieren.
- Wenn wir keine eigene Waffe haben, können wir eine ausleihen.
- Im Schießabteil nehmen wir die Waffe heraus und legen sie mit dem Gewehrlauf in Richtung der Zielscheibe auf das Pult.
- Persönliche Gegenstände können auf dem Tisch mit den Zielscheiben abgestellt werden.
- Wir sollten uns mit dem Umgang mit den Zielscheiben und anderem Material vertraut machen.
- Die Manipulation der Waffe sollte ausschließlich im Schießabteil erfolgen.
- Das Schießabteil kann maximal von 2 Personen genutzt werden, wobei immer nur eine Person schießen darf.
- Es dürfen sich höchstens 6 Kunden und die erforderliche Anzahl von Schießlehrern von TS auf dem Schießstand “A” befinden.
- Das Schießen erfolgt im Stehen mit ein oder zwei Händen und in der Regel mit Unterstützung des Pults.
- Das Ziehen der Waffe aus dem Futteral ist nur mit Einwilligung des Schießlehrers möglich.
- Diese Art des Schießens ist nur Inhabern eines Waffenscheins gestattet.
- Das Transportieren der Waffe von einem Schießabteil in ein anderes ist nur mit Einwilligung des Schießlehrers gestattet.
- Die Waffe sollte entladen transportiert werden, mit offenem Verschluss und ohne Magazin.
- Beim Hantieren im Schießabteil müssen wir immer auf die Ausrichtung des Gewehrlaufs zur Zielscheibe achten.
- Nach dem Schießen sollten wir die Waffe und die Munition im Schießabteil lagern.
- Wir sind selbst für den sicheren Umgang mit der Waffe verantwortlich.
- Nach dem Schießen geben wir die ausgeliehene Waffe und die nicht verwendete Munition dem TS-Personal im Schießabteil zurück.
- Der Schießlehrer bringt die ausgeliehenen Waffen und die nicht verwendete Munition weg.
- Außerhalb des Schießstands sollte die Waffe entweder verdeckt oder sichtbar getragen werden.
- Die Bezahlung der genutzten Leistungen erfolgt an der Rezeption.
- Beim Verlassen des Gesellschaftsraums können Inhaber eines Waffenscheins ihre Waffe im sicheren Bereich in den gewünschten Zustand bringen.
3. Die Grundsätze des Schießens auf dem Schießstand “B”
- Wir müssen die Vorbereitung der Waffe und andere Sicherheitsmaßnahmen gemäß Kapitel III erfüllen.
- Wir sollten uns über etwaige Änderungen der Preisliste und Betriebsordnung sowie über aktuelle Aktionen informieren.
- Wenn wir keine eigene Waffe haben, können wir eine ausleihen.
- Persönliche Gegenstände können auf dem Tisch mit den Zielscheiben abgestellt werden.
- Der Schießstand “B” kann von höchstens 2 Personen genutzt werden, die sich an derselben Linie befinden und nacheinander schießen können.
- Beim Schießen in Bewegung darf nur eine Person auf dem Schießstand “B” schießen.
- Auf dem Schießplatz “B” dürfen sich höchstens 6 Kunden und die erforderliche Anzahl von Schießlehrern von TS befinden.
- Alle Personen auf dem Schießstand “B” müssen Gehörschutz und Schutzbrille tragen.
- Auf dem Schießstand “B” dürfen nur Kurzwaffen (bis .45 ACP), Kleinkaliber (.22 LR) und Büchse mit einer Schrotgröße von bis zu 3 mm verwendet werden.
- In der Schießzone müssen wir die Waffe und Munition sicher handhaben, wobei der Gewehrlauf immer in Richtung der Zielscheiben gehalten werden muss.
- Außerhalb der Schießzone dürfen wir die Munition ebenfalls handhaben.
- Der Schießbereich ist durch eine “Schießlinie” und eine “Schießschlusslinie” gekennzeichnet.
- Vor und hinter dem Schießbereich dürfen wir uns nur mit einer entladenen Waffe (ohne Magazin oder Patronen in der Walze) aufhalten oder wenn die Waffe (entladen, Verschluss offen, Magazin außerhalb der Waffe) auf dem Pult abgelegt ist.
- Das Schießen in verschiedenen Positionen und in Bewegung mit Ziehen der Waffe aus dem Futteral ist nur nach Vorführung durch den Schießlehrer und Einwilligung gestattet.
- Diese Art des Schießens ist nur Inhabern eines Waffenscheins gestattet.
- Das Schießen ist gestattet, wenn die Waffe sicher am Gürtel oder in der Bauchtasche befestigt ist.
- Nach dem Schießen sollten wir die Waffe und die Munition im Schießbereich lagern.
- Wir sind selbst für den sicheren Umgang mit der Waffe verantwortlich.
- Nach dem Schießen geben wir die ausgeliehene Waffe und die nicht verwendete Munition dem TS-Personal auf dem übertragbaren Pult zurück.
- Der Schießlehrer bringt die ausgeliehenen Waffen und die nicht verwendete Munition weg.
- Außerhalb des Schießstands sollte die Waffe entweder verdeckt oder sichtbar getragen werden.
- Die Bezahlung der genutzten Leistungen erfolgt an der Rezeption.
- Beim Verlassen des Gesellschaftsraums können Inhaber eines Waffenscheins ihre Waffe im sicheren Bereich in den gewünschten Zustand bringen.
Schlussbestimmungen zur Sicherheit im Umgang mit Waffen
Die drei Hauptbedingungen des Schusses
- Die Waffe muss geladen sein (in der Regel mit einer Patrone).
- Der Schlagmechanismus muss eingespannt sein.
- Man muss den Abzug drücken.
Die drei Hauptgründe eines ungewollten Schusses
- Gefährliche Hantierung mit der Waffe.
- Gefährliche Bearbeitung der Waffe.
- Unkenntnis über die Funktion oder Konstruktion der Waffe.
Die drei Sicherheitsgrundsätze
- Finger weg vom Abzug.
- Mit dem Gewehrlauf in den “sicheren” Bereich zielen.
- Keine Körperteile vor die Mündung des Gewehrlaufs bringen.
Die drei größten Mythen über Waffen
- Waffen verletzen und töten nicht, sondern die Menschen.
- Eine Waffe schießt nicht von selbst.
- Eine Waffe schießt nicht beim Fallen oder während der Reinigung.
Das sind nur einige der wichtigsten Regeln in unserer Betriebsordnung. Die Einhaltung dieser Regeln ist zwingend erforderlich, um die Sicherheit auf dem Schießstand zu gewährleisten. Jeder von uns trägt die Verantwortung für seinen eigenen Umgang mit der Waffe. Also lasst uns sicher und verantwortungsvoll schießen!