Die perfekte Stiefkindadoption: Ablauf und Voraussetzungen

So geht’s richtig          Stief­kind­ad­op­ti­on: Ablauf und Voraussetzungen

Eine Stiefkindadoption kann eine sinnvolle Entscheidung sein, wenn dein neuer Ehepartner nach einer Trennung die Rolle des Vaters oder der Mutter für dein Kind aus einer vorherigen Beziehung übernehmen möchte. Durch die Adoption gehören der neue Lebenspartner und das Stiefkind auch vor dem Gesetz zusammen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie läuft der Ablauf einer Stiefkindadoption ab?

Die rechtlichen Folgen einer Stiefkindadoption

Im Gegensatz zu einer regulären Adoption werden bei einer Stiefkindadoption nicht alle rechtlichen Verbindungen zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern aufgehoben. Stattdessen übernimmt der neue Partner der Mutter oder des Vaters die rechtliche Verantwortung und entbindet den bisherigen leiblichen Elternteil von seinen Rechten und Pflichten. Das umfasst auch Erbrechte und Unterhaltspflichten, welche vollständig auf den neuen Partner übergehen. Die leibliche Mutter bleibt davon jedoch unberührt.

So geht’s richtig          Stief­kind­ad­op­ti­on: Ablauf und Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Stiefkindadoption

Die Adoption eines Stiefkindes ist mit großer Verantwortung verbunden, daher prüft der Staat sorgfältig, ob die Adoption dem Kindeswohl dient. Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Der Altersunterschied zwischen dir und dem Kind sollte nicht zu groß sein. Ein Richtwert ist eine maximale Altersdifferenz von etwa 40 Jahren, jedoch gibt es je nach familiärer Situation einen Ermessensspielraum.
  • Du musst bereits seit einiger Zeit mit dem Kind zusammenleben, üblicherweise wird mindestens ein Jahr als Richtwert angesehen.

Seit 2020 ist es auch unverheirateten Paaren möglich, eine Stiefkindadoption durchzuführen. In solchen Fällen muss jedoch eine sogenannte “verfestigte Lebensgemeinschaft” vorliegen. Das bedeutet entweder ein Zusammenleben in einer eheähnlichen Beziehung für mindestens vier Jahre oder das Vorhandensein eines gemeinsamen Kindes und eines Zusammenlebens als Familie.

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Auch in gleichgeschlechtlichen Ehen oder Partnerschaften können unter diesen Voraussetzungen Stiefkinder adoptiert werden. Wenn jedoch einer der Partner noch anderweitig verheiratet ist, müssen die Voraussetzungen individuell geprüft werden.

Der Ablauf einer Stiefkindadoption

Wenn du Stiefmutter oder -vater werden möchtest, ist es ratsam, zunächst das Jugendamt aufzusuchen und dich dort über das Verfahren zu informieren. Seit 2020 ist eine verpflichtende Beratung vor dem Antrag auf Adoption eines Stiefkindes erforderlich.

Wenn du dich für die Adoption entscheidest, musst du für den Antrag verschiedene Unterlagen und Nachweise vorlegen. Dazu gehören unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ein gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss, deine Einkommensteuerbescheinigung, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ärztliche Atteste für dich und das Kind. Zudem benötigst du die Zustimmung des Kindes, sofern es älter als 14 Jahre ist, sowie eine notariell beglaubigte Einwilligung der leiblichen Eltern.

Je nach Situation können weitere Nachweise erforderlich sein. Sobald du alle Unterlagen beisammen hast, muss ein Notar den Antrag beurkunden und beim Familiengericht einreichen.

Für das Jugendamt steht die zentrale Frage im Vordergrund, ob die Adoption dem Kindeswohl dient. Daher befragt die Adoptionsstelle der Behörde alle Beteiligten und prüft die Umstände für die Kindesannahme. Auch die Meinung der leiblichen Eltern spielt dabei eine Rolle.

Wenn das Jugendamt die Stiefkindadoption befürwortet, wird der Vorgang dem Familiengericht vorgelegt, welches letztendlich darüber entscheidet. Bei einer positiven Entscheidung des Gerichts wird die Adoption offiziell.

Stiefkindadoption ohne Zustimmung eines leiblichen Elternteils?

Grundsätzlich ist es ideal, wenn alle Beteiligten mit der Adoption einverstanden sind. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Es kann vorkommen, dass ein Einverständnis fehlt, weil ein leiblicher Elternteil verstorben, nicht auffindbar oder unbekannt ist.

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In solchen Fällen übernimmt das Betreuungsgericht die Rolle des fehlenden Elternteils und entscheidet über die Zustimmung zur Adoption. Ob du als neuer Partner der Mutter auch ohne Zustimmung des leiblichen Vaters ein Stiefkind adoptieren kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die oberste Priorität hat dabei immer das Wohl des Kindes. Wenn die Adoption jedoch offensichtlich nur angestrebt wird, um das Umgangsrecht des leiblichen Elternteils zu umgehen, dürfte das Vorhaben vor Gericht wahrscheinlich scheitern.

Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen und die Chancen abzuwägen, bevor man gegen die Entscheidung vorgeht. Eine juristische Auseinandersetzung um die fehlende Zustimmung zur Stiefkindadoption kann langwierig, anstrengend und teuer sein.

Bei der Adoption eines Stiefkindes, das älter als 18 Jahre ist, ist die Zustimmung beider leiblichen Eltern nicht mehr erforderlich.

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