Die perfekte Versicherung für dein Wohnmobil oder deinen Wohnwagen

Die perfekte Versicherung für dein Wohnmobil oder deinen Wohnwagen

Wer mit dem Camper unterwegs ist, hat meist jede Menge Gepäck und technisches Equipment an Bord. Falls davon irgendetwas abhanden kommt, sei es durch Diebstahl, Vandalismus, Brand oder ein Naturereignis, kann das ganz schön teuer werden. Zuhause sind lose Gegenstände über die Hausratversicherung abgedeckt, doch greift diese auch beim Camping?

In vielen Fällen leider nicht. Doch die gute Nachricht ist: Bei einigen Anbietern gibt es ein ähnliches Produkt speziell für Camper und Reisende – die so genannte “Inhaltsversicherung”. Was das genau ist, was sie abdeckt und für wen sie sich lohnt, erfährst du in diesem Artikel.

Warum gibt es eine extra Inhaltsversicherung für Wohnmobile und Wohnwagen?

Abgrenzung zur Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung und die oft darin enthaltene „Außenversicherung“ gilt in der Regel nur innerhalb von Gebäuden, zum Beispiel in Hotelräumen.

►► Unser Tipp: Sollten in deiner Hausratversicherung auch Gegenstände im Fahrzeug umfasst sein, bitte auf jeden Fall beim Anbieter nachfragen – häufig sind damit nämlich nur normale Pkw gemeint. Außerdem ist beispielsweise Elektronik fast immer ausgenommen.

Abgrenzung zur Reisegepäckversicherung

Auch eine Reisegepäckversicherung ist für die Bedürfnisse von Campern nicht geeignet, denn „Gepäck“ ist im klassischen Sinne das, was man mit sich führt.

Dieses ist meist nur während der Beförderung (zum Beispiel im Zug oder Auto) und auch nur teilweise gegen Diebstahl versichert. Sobald du dein Gepäck nicht mehr bei dir hast oder es sich nicht mehr in der Beförderung, sondern auf einem Campingplatz befindet, greift diese Art der Versicherung womöglich nicht mehr. Zudem sind die Versicherungs- und Entschädigungssummen oft recht niedrig und Dinge wie Elektrogeräte sind oft ausgeschlossen.

Abgrenzung zur Campingkaskoversicherung

Die dritte Versicherung, die häufig ins Feld geführt wird, ist die Campingkaskoversicherung (häufig auch “Campingversicherung” genannt). Diese ist allerdings auf Dauercamper ausgerichtet, die Ihre Gegenstände ständig im Fahrzeug aufbewahren – nicht nur vorübergehend!. Deshalb ist auch sie für Reisende nicht geeignet.

Um diese Versicherungslücke zu schließen, bieten die gängigen spezialisierten Versicherungen wie RMV, Accura, J&P etc. eine Inhaltsversicherung an.

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Was ist durch die Inhaltsversicherung gedeckt?

Mit einer Inhaltsversicherung ist das Inventar, also die losen Teile im Fahrzeug, abgesichert. Es gibt unterschiedliche Tarife, die von Anbieter zu Anbieter variieren. Je nach Tarif kannst du entweder nur dein Reisegepäck versichern oder zusätzlich elektronische Gegenstände wie Laptop, Handy, Kamera und Tablet sowie Sportausrüstung wie Fahrräder, Surfbretter und Kajaks.

Die Inhaltsversicherung deckt üblicherweise Fälle von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust dieser Gegenstände durch Brand oder Explosion, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Raub und räuberische Erpressung. Auch bei Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sind die Gegenstände dann in der Regel mitversichert.

►► Achtung: Bargeld, Geldkarten, Wertpapiere und Schmuck sind grundsätzlich ausgenommen und die oben genannten Gegenstände sind nur innerhalb des Fahrzeugs versichert! Stellst du beispielsweise die Camping-Garnitur nach draußen und belässt sie dort, greift die Versicherung nicht.

Sonderfall Fahrrad

Fahrräder auf einem Träger, also „am“, aber nicht „im“ Fahrzeug stellen einen Sonderfall dar.

Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV-Versicherung, erklärt: „Manche Versicherer nehmen Fahrräder und andere Sportgeräte vom Versicherungsschutz komplett aus. Bei anderen unterscheiden sich die maximalen Entschädigungsgrenzen. Gerade wenn hochwertige E-Bikes vorhanden sind, sollte man darauf achten. In jedem Fall müssen die Fahrräder aber am Fahrzeug befestigt und mit einem Sicherheits-Stahlschloss gesichert sein.“

Sonderfall Vorzelt / Markise

Ob und wie ein Vorzelt oder eine Markise einschließlich Inventar gedeckt ist, kann leider nicht pauschal beantwortet werden.

In der Regel bezieht sich die Hausratversicherung wie oben bereits erläutert nur auf Gegenstände innerhalb von Gebäuden, weshalb Inventar, das im (Markisen-)Vorzelt gelagert wird, üblicherweise nicht versichert ist. Auch die Inhaltsversicherung beschränkt sich auf die Dinge im Fahrzeug und deckt nicht das, was im Vorzelt aufbewahrt wird.

►► Unser Tipp: Fest installierte Markisen sind in der Regel über die Kaskoversicherung abgedeckt. Dasselbe gilt für Vorzelte, wenn sie in aufgebauter Form mit dem Fahrzeug verbunden sind. Dafür musst du beide aber bereits beim Versichern des Fahrzeugs mit angeben, die Zusatzausstattung muss also im versicherten Wert des Fahrzeugs bereits berücksichtigt sein. Besitzt du eine Sackmarkise, solltest du individuell mit dem Anbieter deiner Inhaltsversicherung klären, ob sich diese mitversichern lässt.

Ist das Vorzelt nicht aufgebaut, sondern liegt zusammengefaltet z. B. in der Heckgarage, kann es bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung über die Inhaltsversicherung geltend gemacht werden. Auch hier gilt wieder einmal: Bitte vorher erkundigen und das Kleingedruckte studieren!

►► Achtung: Während deiner Reise ist es sinnvoll, den Wetterbericht zu verfolgen und bei einer Unwetterwarnung entsprechend zu reagieren. Denn auch wenn die Markise und das aufgebaute Vorzelt normalerweise mitversichert sind, ist der Versicherungsnehmer dazu angehalten, den Schaden möglichst zu minimieren und nicht fahrlässig in Kauf zu nehmen. Ebenso nachts und beim Verlassen des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass du die Markise in diesen Fällen vorsorglich einziehen solltest. Auch das Vorzelt ist bei starken Windböen gefährdet und kann schnell zur Gefahr werden. Wenn es also nicht speziell sturmgesichert ist, macht es Sinn, es vor einem angekündigten Unwetter abzubauen, da ansonsten die Angriffsfläche viel zu groß ist und den Stürmen oft nicht standhalten kann. Weitere Informationen hierzu findest du in unseren Ratgebern “Unwetter- und Hagelschaden bei Wohnwagen und Wohnmobil” und “Markise und Vorzelt richtig sichern“.

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Was kostet die Inhaltsversicherung?

Die Kosten für die Inhaltsversicherung sind bei jedem Anbieter verschieden und hängen vom jeweiligen Tarif ab. Zur groben Orientierung: Bei den gängigen Anbietern liegen sie je nach Versicherungsumfang ungefähr zwischen 60 und 200 Euro pro Jahr. Darin können aber unterschiedliche Gegenstände und Entschädigungsgrenzen abgedeckt sein.

►► Unser Tipp: Ist dein Fahrzeug bei derselben Versicherung haftpflicht- oder kaskoversichert, gibt es oft einen Preisnachlass für die Inhaltsversicherung.

Welche Laufzeit besitzt eine Inhaltsversicherung?

Die Inhaltsversicherung ist meist als separater Vertrag zu sehen und hat meist eine Laufzeit von einem Jahr. Aber Achtung: Die Versicherung verlängert sich meist stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn du nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigst. Bei Verkauf deines Fahrzeuges musst du die Versicherung entsprechend informieren, damit der Vertrag nicht weiterläuft. Auch hier ist es sinnvoll, dich genau mit den Vertragsbedingungen auseinander zu setzen.

Worauf muss ich bei der Inhaltsversicherung achten?

Bevor du eine Inhaltsversicherung abschließt, solltest du dir das Kleingedruckte näher ansehen und folgende Fragen abklären:

Wie hoch ist die Versicherungssumme insgesamt?

Die Tarife unterscheiden sich in der Entschädigung nach Zeit- oder Neuwert. Darüber hinaus solltest du die Versicherungssumme genau unter die Lupe nehmen – denn alles darüber hinaus wird nicht entschädigt, auch wenn die abhandengekommenen Gegenstände eigentlich mehr wert sind.

Gibt es Begrenzungen für einzelne Objekte innerhalb der Versicherungssumme?

Für einzelne Gegenstände, vor allem Elektronik, kann es nochmals besondere Begrenzungen geben. Beträgt die Gesamtversicherungssumme beispielsweise 10.000 Euro, kann innerhalb dieser Summe die maximale Entschädigung hierfür auf 5.000 Euro gedeckelt sein.

Auch Fahrräder sind oft in der Entschädigungssumme begrenzt. Vor allem bei teuren E-Bikes oder Sporträdern kann die Entschädigungsgrenze schnell überschritten sein.

Wo gilt die Inhaltsversicherung?

Manche Inhaltsversicherungen gelten nur auf offiziellen Campingplätzen und auch dort nicht weltweit. Vor allem wenn du viel freistehen möchtest, solltest du das unbedingt vorher abklären.

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►► Achtung: Besonders auch aufgrund der aktuellen Lage solltest du darauf achten, welche Länder/Regionen von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Beispielsweise schließen viele Versicherungen inzwischen einen Versicherungsschutz für Reisen in die Ukraine, Belarus und Russland aus.

Wann, wie lange und für welche Uhrzeiten gilt die Inhaltsversicherung?

Grundsätzlich gilt die Inhaltsversicherung während der Dauer einer Reise. Unter Umständen begrenzen einige Anbieter hier aber den Zeitraum, wie lange eine Reise im Hinblick auf die Inhaltsversicherung maximal dauern darf. Manche legen hier ein Limit von einigen Wochen fest, andere wie z.B. die RMV decken auch eine bis zu sechsmonatige Reise ab.

►► Achtung: Wird das Wohnmobil bspw. schon einen Tag vor Beginn der Reise beladen oder erst einen Tag nach Ende der Reise entladen, zählt das oft, aber nicht zwangsläufig, noch zur Reisedauer. Hier solltest du dich im Zweifel auch vorher bei der Versicherung erkundigen.

Manche Tarife schränken die Gültigkeit außerdem nach Tageszeit ein. So kann die Versicherung beispielsweise nachts zwischen 22 und 6 Uhr ausgesetzt sein, wie auch bei vielen Reisegepäckversicherungen.

►► Unser Tipp: Um entspannt unterwegs zu sein, ist es ratsam, eine Versicherung ohne Nachtbeschränkung auszuwählen. Denn weder Langfinger noch Naturereignisse halten sich ja bekanntermaßen an feste “Arbeitszeiten”… 😉 Zudem ist es sinnvoll, eine Inhaltsversicherung abzuschließen, die auch außerhalb von Campingplätzen greift – sicher ist sicher!

Lohnt sich eine Inhaltsversicherung?

Nicht jeder benötigt dringend eine zusätzliche Versicherung fürs Inventar. Um eine „Überversicherung“ zu vermeiden, rät RMV-Experte Dieter Scheffler, vorab zu analysieren, was alles auf die Reise mitgenommen werden soll und was die eigene Hausrat evtl. schon abdeckt: „Ein Wohnmobil oder Wohnwagen ist für viele wie ein zweites Zuhause. Oft befindet sich deshalb auch ein entsprechender Wert im Fahrzeug. Ich würde empfehlen, sich eine Auflistung der Dinge zu machen, die man de facto dabei hat, und den Wert dieser Gegenstände zu überschlagen. Im Anschluss ist es sinnvoll, die Unterlagen der Hausratversicherung zu prüfen und gegebenenfalls den Versicherer zu kontaktieren. Anschließend kann man besser für sich abwägen, ob man eine Inhaltsversicherung für sinnvoll hält. Ich denke, der Jahresbeitrag ist überschaubar, insofern sollte sie auf jeden Fall eine Überlegung wert sein.”

Für Menschen wie uns, die im Wohnwagen “Home Office” machen, lohnt sich die Investition auf jeden Fall. Aber auch bei Aktivurlaubern und Familien mit Kindern sind oft hochpreisiges Sportequipment oder elektronische Geräte mit an Bord, die man vielleicht gerne gut versichert wissen möchte.

Zu guter Letzt solltest du die einzelnen Tarife genau vergleichen: Welche Summen sind für welche Gegenstände gedeckt, welche Einschränkungen sind gegeben und mit welchen kannst du am besten leben?

Noch Fragen?

Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.

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