Die perfekte Versicherung für Handel und Handwerk

Handel- und Handwerk-Versicherung

Der Kfz-Betrieb ist ein risikoreiches Geschäft, das eine solide Absicherung erfordert. Um Lücken in der Deckung zu vermeiden, sollten folgende Versicherungen mindestens abgeschlossen werden: eine Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung, eine Betriebshaftpflicht-Versicherung für Kfz-Handel und Handwerk sowie eine Zusatzhaftpflicht-Versicherung, die in der Regel in die Betriebshaftpflicht-Versicherung integriert ist.

Kfz-Betrieb umfassend absichern

Um als Kfz-Betrieb optimal abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, eine sogenannte Multirisk-Police abzuschließen. Diese Versicherung, auch bekannt als Autohaus-Versicherung, bietet einen umfassenden Schutz für alle Risiken des Kfz-Handels und -Handwerks.

Die Handel- und Handwerk-Versicherung im Detail

Die Handel- und Handwerk-Versicherung ist eine Stichtagsversicherung. Quartalsweise erhält der Versicherungsnehmer einen Meldebogen, auf dem er die Angaben zum versicherten Risiko einträgt (Stichtagsmeldung). Auf Grundlage dieser Daten wird der Beitrag vierteljährlich berechnet.

Die Versicherungsbedingungen für die Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung basieren auf den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und den Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk.

Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Wagniskennziffern abzusichern. Dabei sollte der Deckungsumfang einheitlich sein, zum Beispiel immer Vollkasko oder immer nur Haftpflicht.

Einkaufsfinanzierte Fahrzeuge, die im Eigentum des Herstellers stehen und von ihm versichert sind, können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

In der Kaskoversicherung wird eine Selbstbeteiligung für jedes beschädigte Fahrzeug und Schadenereignis festgelegt. Eine Begrenzung der insgesamt abziehbaren Selbstbeteiligung pro Schadenfall ist gegen Aufpreis möglich.

Generell liegt die Leistungsgrenze pro Schadenfall und Fahrzeug bei 250.000 Euro, kann jedoch je nach Bedingungen variieren. Bei Bedarf können individuell höhere Grenzen vereinbart werden.

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Für rote Kennzeichen besteht eine Pflichtversicherung. Alle anderen Wagnisse können optional zusätzlich versichert werden.

Rote Kennzeichen für mehr Flexibilität

Mit einem roten Kennzeichen können Kfz-Betriebe Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten durchführen, solange die betreffenden Fahrzeuge nicht zugelassen sind.

Für eine schnelle und günstige Beschaffung von roten Kennzeichen empfiehlt sich die Nutzung der Webseite www.roteskennzeichen.de.

Der Versicherungsschutz gilt nur für Fahrten, die dem Wesen und Zweck des Betriebs entsprechen. Privatfahrten oder Fahrten, die nicht mit dem Händler- oder Werkstatt-Betrieb zusammenhängen, sind nicht versichert. Die Verwendung der roten Kennzeichen für andere Fahrten kann gegen die Verkehrsordnung oder das Kfz-Steuergesetz verstoßen und bestraft werden.

Überführungsfahrten ins Ausland sind nicht bei allen Versicherungsgesellschaften versichert. Überführungen aus dem Ausland nach Deutschland sind generell nicht versichert. Der Versicherungsschutz im Ausland umfasst lediglich die Versicherungsleistungen und beinhaltet keine Gewähr für die Akzeptanz des Kennzeichens und der Internationalen Versicherungskarte (IVK).

Die Versicherungsprämie für rote Kennzeichen wird quartalsweise je Kennzeichen berechnet. Bei ausschließlicher Versicherung von roten Kennzeichen ist auch eine jährliche Zahlweise möglich. In diesem Fall wird die Stichtagsmeldung einmal jährlich entsprechend der gewählten Zahlungsweise angefordert. Unterjährige Risikoänderungen sollten sofort gemeldet werden.

Kurzzeitkennzeichen als Ergänzung

Zusätzlich zu roten Kennzeichen können auch Kurzzeitkennzeichen in der Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung mitversichert werden. Die Prämie wird je genutztes Kurzzeitkennzeichen berechnet, und es existiert in der Regel ein Mindestbeitrag.

Weitere Absicherungen für den Kfz-Betrieb

Der Grundbeitrag wird immer berechnet, wenn die Wagniskennziffern 757 und 758 versichert sind. Dadurch sind in der Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung folgende Fälle abgesichert:

  • Zugelassene fremde Fahrzeuge in Händlerobhut
  • Eigene, noch auf den Verkäufer oder schon auf den Käufer zugelassene Fahrzeuge, die jedoch noch im Besitz des Versicherungsnehmers sind (für maximal 7 Tage)
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Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind auch folgende Fälle abgedeckt:

  • Eigene zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge (Neu- und Gebrauchtwagen zum Verkauf)
  • Fremde zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge (Fahrzeuge in Kommission, die bereits abgemeldet sind)

Für Schäden an fremden Fahrzeugen, die garagenmäßig beim Versicherungsnehmer untergestellt sind oder werden sollen, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

Das Werkstattrisiko wird versichert, wenn sich zulassungspflichtige Fahrzeuge in Werkstattobhut zur Reparatur, Inspektion oder Wartung befinden. Schäden an fremden Fahrzeugen, die beim Versicherungsnehmer garagenmäßig untergestellt sind oder werden sollen, sind jedoch ausgeschlossen.

Für das Händlerrisiko sind folgende Fälle (teil- oder vollkasko) versichert:

  • Eigene zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge zum Verkauf)
  • Fremde zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge (Fahrzeuge, die kommissionsweise übernommen wurden und abgemeldet sind)

Auch hier gilt der Ausschluss für die garagenmäßige Unterstellung.

Die Überführung von Fahrzeugen auf Güterfahrzeugen ist versichert, wenn sie im Zusammenhang mit einer Überführung stehen. Fällt das Fahrzeug jedoch unter das Abschleppfahrzeug, besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall kann das Risiko durch den Abschluss einer Hakenlast-Versicherung abgedeckt werden. Das gewerbsmäßige Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen kann ebenfalls nur durch den separaten Abschluss einer Abschleppversicherung versichert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Fahrzeuge, die auf Ladeflächen überführt werden und für die diese Wagniskennziffer-Position nicht vereinbart wurde, auch dann nicht in der Kaskoversicherung versichert sind, wenn sie mit einem roten Kennzeichen versehen sind.

Wenn Sie Fragen zur Handel- und Handwerk-Versicherung haben, rufen Sie uns einfach an: Telefonnummer 06403 60999-0. Bitte beachten Sie, dass die veröffentlichten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen wird.

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*Stand: Dezember 2022

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