Du gehst einkaufen und stehst vor einer Vielzahl von Produkten. Doch wie erfährst du, welcher Artikel wirklich der beste Deal ist? Hier hilft die Preisangabenverordnung (PAngV) weiter. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über diese Verbraucherschutzverordnung und wie sie den Einzelhandel betrifft.
Der Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung
Die PAngV dient als Garant für transparente und sachlich korrekte Informationen über den Preis von Produkten und Dienstleistungen. Der Verbraucher soll in die Lage versetzt werden, Preisvergleiche durchzuführen und so die besten Angebote zu finden.
Was beinhaltet die Preisangabenverordnung?
Die PAngV legt großen Wert auf Preisklarheit und Preiswahrheit. Demnach müssen Preise eindeutig den entsprechenden Produkten oder Dienstleistungen zugeordnet werden können. Die Preisangabe für Endverbraucher muss immer den Endpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer enthalten. Eine Nettodarstellung des Preises, selbst bei Ergänzung wie “zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer”, ist unzulässig.
Auch beim Werben für Waren gelten spezielle Regelungen. Wenn Preise genannt werden, müssen alle anfallenden Kosten deutlich ausgewiesen werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann als Verstoß gegen die PAngV gewertet werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der PAngV ist die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises. Dies betrifft zum Beispiel Fertigpackungen, offene Packungen und lose Waren, die nach Gewicht, Länge, Volumen usw. verkauft werden. Der Grundpreis für 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Quadratmeter oder 1 Liter muss jeweils angegeben werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen kein Grundpreis erforderlich ist. Dazu gehören Waren mit einem Gewicht von weniger als 10 ml oder 10 g sowie Produkte, bei denen verschiedene Waren gemischt werden, z.B. in Geschenkkörben.
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
Ein Verstoß gegen die PAngV wird sowohl als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als auch als irreführende Werbung betrachtet. In solchen Fällen können sowohl Konkurrenten als auch Verbraucherverbände gegen den betreffenden Händler vorgehen. Bei nachweisbaren Verstößen gegen die PAngV können Geldbußen von bis zu 25.000 € verhängt werden.
Die Preisangabenverordnung ist ein wichtiges Instrument für eine transparente Preisgestaltung im Einzelhandel. Sie gibt Verbrauchern das Vertrauen, dass sie faire und vergleichbare Preise erhalten. Also, halte die Augen offen und achte auf die richtige Preisauszeichnung!
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