Willkommen zu unserem Leitfaden über die Rechte und Ansprüche eines Besitzers. In diesem Artikel werden wir uns mit den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen befassen, die einem Besitzer zur Verfügung stehen, um sein Eigentum zu schützen und seine Rechte durchzusetzen. Egal, ob es um das Recht zur Selbsthilfe oder um petitorische Ansprüche geht – hier erfährst du alles, was du wissen musst, um deine Rechte als Besitzer zu sichern.
Das Recht zur Selbsthilfe, §§ 859, 860 BGB
Als Besitzer hast du das Recht zur Selbsthilfe gemäß § 859 BGB. Das bedeutet, dass du dich mit Gewalt gegen verbotene Eigenmacht wehren darfst. Das Recht zur Selbsthilfe erstreckt sich auch auf Grundstücke, und du kannst es auch gegen Personen ausüben, die die Fehlerhaftigkeit deines Besitzes gegen sich gelten lassen müssen. Es ist jedoch wichtig, dass du bei der Ausübung dieses Rechts verhältnismäßig handelst.
Die possessorischen Besitzansprüche gemäß §§ 861, 862, 867 BGB
Darüber hinaus gibt es die sogenannten possessorischen Besitzansprüche gemäß §§ 861, 862, 867 BGB. Diese Ansprüche dienen dazu, den Rechtsfrieden zu wahren und die ursprüngliche Besitzlage vorläufig wiederherzustellen. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Recht zum Besitz besteht oder nicht. Der Besitzer hat das Recht auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß § 861 BGB und auf Beseitigung der Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht gemäß § 862 BGB. Darüber hinaus besteht das Verfolgungsrecht des Besitzers gemäß § 867 BGB.
Die petitorischen Ansprüche aus § 1007 Abs. 1, 2 BGB
Zusätzlich zu den possessorischen Ansprüchen gibt es die petitorischen Ansprüche aus § 1007 BGB. Diese Ansprüche beziehen sich nur auf bewegliche Sachen und zielen darauf ab, die Herausgabe der Sache zu erreichen. Die Ansprüche aus § 1007 Abs. 1 BGB und § 1007 Abs. 2 BGB können nebeneinander geltend gemacht werden.
Ansprüche aus dem Deliktsrecht
Im Falle einer Verletzung deiner Besitzrechte kannst du auch Ansprüche aus dem Deliktsrecht geltend machen. Gemäß § 823 Abs. 1 BGB besteht ein Schadensersatzanspruch, da der berechtigte Besitz als sonstiges Recht anerkannt ist. Darüber hinaus kannst du auch einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB geltend machen, wenn die §§ 858 ff. BGB als taugliche Schutzgesetze gelten. Ein Unterlassungsanspruch des Besitzers aus § 1004 Abs. 1 BGB analog kann ebenfalls bestehen, wenn ein Schutz des Besitzes nach § 823 Abs. 1 und 2 BGB bejaht wird.
Bereicherungsrechtliche Ansprüche
Schließlich gibt es auch bereicherungsrechtliche Ansprüche, die du als Besitzer geltend machen kannst. Sowohl der berechtigte als auch der unberechtigte Besitz können im Rahmen einer Leistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB geltend gemacht werden. Außerdem kann der berechtigte Besitz im Rahmen einer Eingriffskondiktion kondizierbar sein.
Wir hoffen, dass dir dieser Leitfaden geholfen hat, deine Rechte und Ansprüche als Besitzer besser zu verstehen. Denke daran, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und dass im Einzelfall weitere rechtliche Beratung erforderlich sein kann.