Die rechtliche Lage beim Wildzelten in Deutschland: Was du wissen solltest!

Die rechtliche Lage beim Wildzelten in Deutschland: Was du wissen solltest!

Wildzelten in Deutschland – darf man das überhaupt? Was sind die möglichen Strafen? In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die rechtliche Situation beim Wildcamping in Deutschland. Bitte beachte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und im Zweifelsfall ein Anwalt konsultiert werden sollte.

Vorwort

Bevor wir in die konkrete Rechtslage zum Wildcamping eintauchen, möchten wir einige Verhaltensregeln und Tipps zum Wildzelten erwähnen. In den meisten Fällen wird es keine Probleme geben, solange man nicht in Naturschutzgebieten oder auf privatem Grund zeltet. Und ganz ehrlich: Wenn dich niemand erwischt, gibt es auch keine Probleme…

Generelles

Beim Wildcampen sollten nicht nur die Regeln zum “Wildzelten” beachtet werden, sondern auch andere gesetzliche Bestimmungen wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Naturschutzgebiete. Die folgenden Informationen beziehen sich hauptsächlich auf das Zelten mit einem Zelt. Das Campen mit dem Wohnmobil oder Auto wird separat behandelt.

Generell gilt in Deutschland:

  • Das Landes-Waldgesetz des entsprechenden Bundeslandes und das Bundes-Waldgesetz regeln das Campen in der Wildnis. Es kann daher in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben. Es ist wichtig, die Gesetzestexte zu kennen.
  • Auf öffentlichem Gelände darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden. Ansonsten ist das Übernachten im Zelt verboten. Auf Privatgelände darf nur mit Einverständnis des Besitzers gezeltet werden.

Offenes Feuer

Unter offenes Feuer fallen Lagerfeuer und Grillfeuer. Das Entfachen eines offenen Feuers ist 100 Meter vom Waldrand entfernt verboten. Dies gilt auch für offenes Licht wie Kerzen, Fackeln oder Laternen. Das Wegwerfen glühender Zigarettenkippen ist selbstverständlich auch untersagt. Diese Regelungen dienen dem Brandschutz und werden streng geahndet.

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Übrigens: Selbst Campingkocher gelten als “offenes Feuer”!

Tipp: Eine Grauzone ist das Lagern. Lagern bedeutet, eine Pause zu machen und ist erlaubt. Der Übergang zwischen Campen und Lagern ist oft fließend und es ist schwer zu sagen, ob man einfach nur lagert oder schon campt. Man kann auch mit einem Biwaksack, Poncho oder nur einem Schlafsack/Isomatte lagern. Biwakieren ist das “Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraums im hochalpinen Gelände”. Der Unterschied zwischen Lagern und Campen ist nicht immer eindeutig, daher sollte man im Zweifelsfall auf der sicheren Seite bleiben und einen plausiblen Grund angeben, wie z.B. Vogelbeobachtung oder den Sonnenuntergang genießen. Es wird jedoch nicht empfohlen, mehrere Tage am selben Ort zu lagern, Müll zu hinterlassen oder Schäden (wie z.B. Lagerfeuer) zu verursachen.

Bitte beachte, dass das Zelten auf (öffentlichen) Wegen nicht erlaubt ist, da es eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt.

Erwischt! Was nun – Folgen

Diejenigen, die Wildcampern Probleme bereiten können, sind Förster, Polizei, Privatgrundbesitzer und aufmerksame Mitbürger.

Wenn man sich an die Regeln und Verhaltensgrundsätze hält, passiert in der Regel nichts Schlimmes. Man wird höflich gebeten, keinen Müll zu hinterlassen und sich angemessen zu verhalten. Im schlimmsten Fall wird man verwarnt und aufgefordert weiterzuziehen.

Jäger haben keine Weisungsbefugnis und können dich nicht zwingen. Das können nur die Polizei und Forstbeamte. Forstbeamte haben Hoheitsrechte in Wäldern und können Ausweise kontrollieren oder in Extremsituationen Personen vorübergehend festhalten.

Wenn bestimmte Faktoren wie Müll, Feuer, Naturschutzgebiete oder unangemessenes Verhalten zusammenkommen, kann jedoch eine Geldbuße verhängt werden. Diese Bußgelder können zwischen 5€ und 80€ betragen. In Ausnahmefällen können jedoch Bußgelder von bis zu 500€ pro Person verhängt werden. Beispiele hierfür sind wilde Partys mit Ghettoblaster und Lagerfeuer in Naturschutzgebieten.

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Besondere Delikte

Beim Wildcampen können auch andere Straftaten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Brandstiftung verwirklicht werden. Diese können zu höheren Bußgeldern oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Es können auch zivilrechtliche Folgen entstehen. In der Regel wird das Verfahren jedoch eingestellt oder es werden Geldbußen oder Sozialstunden verhängt.

Hausfriedensbruch: Wer ohne Erlaubnis in das befriedete Besitztum einer anderen Person eindringt, begeht Hausfriedensbruch. Dies gilt jedoch nicht unbedingt, wenn man auf einer nicht abgegrenzten Wiese zeltet, es sei denn, man wird aufgefordert zu gehen und kommt dieser Aufforderung nicht nach.

Sachbeschädigung: Nur vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar. Bei kurzfristigem Zelten in Wiesen oder Wäldern entsteht normalerweise kein Schaden. Aber Vorsicht bei Kornfeldern oder Zierwiesen – hier kann Zelten als Sachbeschädigung angesehen werden.

Brandstiftung: Beim Wildcampen ist besondere Vorsicht geboten, da Delikte im Zusammenhang mit Feuer oft hohe Strafen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.