Die Reiserücktrittsversicherung: Wenn der Urlaub ins Wasser fällt

Reise­rücktritts­versicherung  		Wenn beim Urlaub was dazwischen kommt

Ein geplanter Urlaub kann schnell ins Wasser fallen, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Eine Reiserücktrittsversicherung kann hier eine hilfreiche Absicherung sein. Aber wie sinnvoll ist es, die Versicherungssumme zu erhöhen? Sind die Reiseversicherungen, die in Kreditkarten enthalten sind, eine günstige Alternative? Und was ist mit dem Fall, dass der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub zurückzieht?

In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen und geben Ihnen wertvolle Tipps rund um die Reiserücktrittsversicherung.

Die Versicherungssumme erhöhen

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme bis zu 30 Tage vor Reiseantritt zu erhöhen. Einige Versicherer ermöglichen sogar eine einmalige Erhöhung der Versicherungssumme. Es ist wichtig, direkt bei Ihrem Versicherer nachzufragen, was in Ihrem konkreten Fall am günstigsten ist. Wenn Sie für Ihren Jahresvertrag eine höhere Versicherungssumme abschließen, sollten Sie daran denken, rechtzeitig wieder zu kündigen, falls Sie im nächsten Jahr keine teure Reise planen.

Reiseversicherungen in Kreditkarten

Eine Kreditkarte für Familien, die vom Reisebüro empfohlen wird, kann praktisch sein. Doch in den meisten Fällen bieten separat abgeschlossene Reiseversicherungen bessere Leistungen als die in Kreditkarten enthaltenen. Außerdem müssen Sie oft die Reise mit der Kreditkarte bezahlen, um im Stornierungsfall den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Es lohnt sich also in der Regel nicht, die Kosten einer Kreditkarte mit Reiseversicherung zu tragen. Prüfen Sie daher genau, welche Leistungen Ihnen mit der Karte angeboten werden.

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Rücktritt durch den Arbeitgeber

Leider zahlt kein Anbieter aus unserem letzten Test, wenn Ihr Arbeitgeber den genehmigten Urlaub zurückzieht. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz ist ein vom Arbeitgeber genehmigter Urlaub unwiderruflich. Es handelt sich also nicht um eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung, sondern zwischen Ihnen und Ihrem Chef. Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen als Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Hat er Ihnen den Urlaub bewilligt, kann er die Bewilligung nicht einfach zurückziehen.

Versicherungssumme bei Reisen mit einem Familienmitglied

Bei einigen Jahresverträgen für Familien gilt eine andere Versicherungssumme, wenn ein Familienmitglied alleine reist. In solchen Fällen sind alleinreisende Familienmitglieder mit der Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme je Reise versichert. Wenn beispielsweise die vereinbarte Versicherungssumme 3.000 Euro beträgt, ist die gesamte Familie bei allen Reisen bis zu 3.000 Euro versichert. Reist jedoch nur ein Familienmitglied, sind nur Reisen bis zu 1.500 Euro versichert. Bei Unsicherheiten sollten Sie Ihren Versicherer direkt kontaktieren.

Verspätete Anreise

Die meisten Anbieter übernehmen auch die Mehrkosten einer verspäteten Anreise, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat und der Versicherte dadurch seinen Anschlussflug verpasst. Natürlich müssen Sie die Verspätung nachweisen können. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf eine Zahlung des Versicherers, wenn Sie aufgrund eigener Verschuldung, z.B. wegen Stau mit dem eigenen Auto, zu spät kommen.

Unterdeckung der Versicherungssumme

Wenn Ihre gebuchte Reise teurer ist als die Versicherungssumme, sind Sie unterversichert. Das bedeutet, dass die Versicherung den Schaden nur anteilig erstattet. Die Erstattung erfolgt im Verhältnis zwischen der Versicherungssumme und dem tatsächlichen Wert der Reise. Zum Beispiel, wenn Sie bis zu 1.500 Euro versichert sind, aber eine Reise für 2.500 Euro gebucht haben und diese abbrechen müssen, werden Ihnen nur 60 Prozent der Stornokosten erstattet.

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Einreiseverweigerungen bei Pflegekindern

Es gibt keine Versicherung, die speziell vor Einreiseverweigerungen bei Reisen mit Pflegekindern, zum Beispiel in die USA, schützt. Bei Fernreisen sollten Sie sich vor der Buchung an die Botschaft des Reiselandes wenden und die Einreisebedingungen erfragen.

Versicherungsschutz für Risikopersonen

Eine Reiserücktrittsversicherung deckt in der Regel auch die Kosten ab, wenn einer der im Vertrag aufgeführten Risikopersonen unerwartet erkrankt oder verstirbt. Zu den Risikopersonen gehören in der Regel Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel, die nicht mitreisen. Voraussetzung ist, dass dem Versicherten aufgrund der schweren Erkrankung oder eines Todesfalls der Risikoperson der Antritt der Reise nicht zugemutet werden kann. Wenn beispielsweise ein Elternteil auf die Unterstützung des Versicherten angewiesen ist, übernimmt die Versicherung die Stornokosten.

Patchworkfamilien und Familientarife

Einige Versicherer fassen den Familienbegriff nicht eng. In solchen Fällen sind oft auch Kinder mitversichert, die woanders leben, zum Beispiel beim anderen Partner oder wenn sie volljährig und in der Ausbildung sind. Manchmal sind sogar fremde Kinder mitversichert, sodass Freunde der Kinder mitreisen können. Der Familientarif gilt immer für Ehepartner und minderjährige Kinder, die im selben Haushalt leben.

Wohnsitz im Ausland

Die meisten Versicherer setzen voraus, dass der ständige Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland ist. Einige wenige Versicherer akzeptieren auch einen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der EU.

Absicherung von Individualreisen

Auch Individualreisen können mit einer Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. Der Schutz gilt jedoch immer für einen bestimmten Reisepreis. Das heißt, Sie müssen bereits angeben, wie viel die Reise insgesamt kosten wird. Stornogebühren für gebuchte Flüge oder Hotelunterkünfte werden abgedeckt. Sie müssen dies jedoch mit entsprechenden Stornokostenrechnungen nachweisen. Viele Versicherer springen auch ein, wenn Sie aufgrund versicherter Gründe die Reise unterbrechen oder länger an einem Ort bleiben müssen.

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Unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können in der Regel einen Familientarif abschließen. Wenn Sie nicht zusammenwohnen, gelten Singletarife. Einige Versicherer erkennen die Mitreisenden nur als Risikopersonen an, wenn sie ihre Versicherung beim gleichen Anbieter abgeschlossen haben. Ansonsten kann es passieren, dass der Partner sein Geld zurückerhält, während Sie entweder alleine reisen oder die Kosten für den Rücktritt aus eigener Tasche zahlen müssen. Im Schadensfall muss jeder Vertrag separat gemeldet werden. Wenn die Reise gemeinsam gebucht wurde, wird der Reisepreis in der Regel je zur Hälfte angerechnet, es sei denn, es wurden individuelle Vereinbarungen getroffen.

Flugtickets ohne Stornierungsmöglichkeit

Wenn Sie einen günstigen Flug gebucht haben, der nicht stornierbar ist, sind die Kosten in der Regel verloren, wenn Sie den Flug nicht antreten. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten nur dann, wenn der Reiserücktritt durch einen versicherten Grund verursacht wird, wie beispielsweise eine Krankheit. Sie müssen neben einem ärztlichen Attest auch eine Bestätigung der Fluggesellschaft vorlegen, dass Sie den Flug nicht angetreten haben und in welcher Höhe Kosten erstattet wurden.

Versicherung bei Schwangerschaft

Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft sind versichert, wenn sie unerwartet auftreten. Wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung der Reise noch nicht bekannt war, aber der Geburtstermin in den geplanten Reisezeitraum fällt oder die Reise aufgrund eines sehr langen Fluges nicht zumutbar ist, erstattet die Versicherung die Kosten. Das Gleiche gilt, wenn die Schwangerschaft bereits bei der Buchung bestand, aber unvorhergesehene Komplikationen auftreten, die die Frau daran hindern, die Reise anzutreten.

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen Schutz und Absicherung, wenn unerwartete Ereignisse Ihre Reisepläne durchkreuzen. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote und finden Sie die für Sie passende Versicherung.