Die richtige Höhe für Ihren Gartenzaun – Tipps und Tricks

Die richtige Höhe für Ihren Gartenzaun – Tipps und Tricks

Streitigkeiten über Zäune, Hecken und anderen Sichtschutz sind leider keine Seltenheit. Oft geht es dabei um die Höhe und Beschaffenheit der Einfriedung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zaunbau sind jedoch eindeutig geregelt. Aber was ist die erlaubte Höhe für Ihren Gartenzaun? Die Antwort darauf variiert von Bundesland zu Bundesland. Den Rest regelt der gute Wille, sich zu einigen.

Darf Ihr Nachbar einen Sichtschutzzaun bauen?

Während sich manche gerne abschotten möchten, stört es andere, wenn ihr Blick ins Weite durch einen Sichtschutz eingeschränkt wird. Es ist schwer, es allen Nachbarn recht zu machen, da jeder eine andere Vorstellung von einem gemütlichen Zuhause hat. Deshalb sollten Sie nicht nur fragen “Darf ich einen Zaun bauen?”, sondern auch “Muss ich einen Zaun bauen?”. Diese Frage bezieht sich auf die Einfriedung der Grundstücksgrenze.

In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen besteht eine Pflicht zur Einfriedung an der Grundstücksgrenze. In Berlin, Schleswig-Holstein sowie Hessen ist eine Einfriedung hingegen nur dann verpflichtend, wenn der Nachbar darauf besteht. Je nach Bundesland kann auch die Gemeinde selbst Einfriedungen anordnen, um ein einheitliches Straßenbild zu erreichen.

Die Kosten für eine solche Einfriedung werden von beiden Nachbarn getragen, auch wenn nur eine der Parteien sie unbedingt wollte.

Wie hoch darf Ihr Gartenzaun sein?

Die erlaubte Höhe für Ihren Gartenzaun ist nicht pauschal festgelegt, sondern wird in den Bebauungsplänen jedes Bundeslandes festgelegt. Zusätzlich können Gemeinden spezielle Regelungen für Wohngebiete erlassen. Was jedoch bundesweit gilt, ist die Regelung der “ortsüblichen Einfriedung”. Ihr Sichtschutzzaun, Mauer oder jede andere Einfriedung muss sich in das Gesamtbild der Straße oder des Wohngebiets einfügen. Sie können also die erlaubte Höhe für Ihren Gartenzaun bestimmen, indem Sie sich in der Nachbarschaft umschauen.

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Die meisten Streitfälle bezüglich der Grundstückseinfriedungen entstehen, wenn die Einfriedung nicht ortsüblich gestaltet ist. In solchen Fällen muss der Sichtschutzzaun oder die Begrenzung im Zweifelsfall wieder abgebaut werden.

Es ist auch wichtig zu unterscheiden, welchem Zweck ein Zaun oder eine Mauer dient. Soll er die Grundstücksgrenze markieren oder einen Sichtschutz bieten? Hieraus ergeben sich bestimmte Orientierungswerte für die erlaubte Höhe Ihres Gartenzauns:

  • Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze dienen, sind rund 40 cm bis 90 cm hoch.
  • Als Sichtschutz eingesetzte Mauern oder Zäune dürfen eine Höhe von etwa 170 cm bis 190 cm haben.
  • Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss, sofern keine andere Regelung gilt, mindestens 50 cm betragen.
  • Je nach Bundesland kann eine Einfriedung mit einer Höhe bis zu 180 cm genehmigungsfrei sein.

Die beliebteste und am häufigsten verwendete Variante einer Grundstückseinfriedung ist eine Hecke. Eine Hecke verleiht Ihrem Garten einen lebendigen Zaun, für den jedoch auch bestimmte Regelungen gelten.

Bäume und Hecken als lebendige Einfriedung

Eine lebendige Einfriedung aus Bäumen oder Hecken verleiht dem Rand Ihres Gartens eine angenehme Ausstrahlung. Der Nachteil einer solchen Einfriedung ist jedoch der Pflegeaufwand. Hecken und Bäume, die als Sichtschutz gepflanzt werden, benötigen regelmäßigen Schnitt und müssen bei Krankheiten entsprechend behandelt werden.

Wenn Sie eine Hecke auf Ihrem Grundstück pflanzen, sind Sie für deren Pflege verantwortlich. Dies beinhaltet auch das Stutzen überhängender Zweige, nicht nur auf Ihrer Seite, sondern auch auf der Seite Ihres Nachbarn. Ihr Nachbar darf nicht einfach zur Heckenschere greifen und das Grün stutzen. Überhänge und Sturmschäden müssen Ihnen als Heckenbesitzer gemeldet werden, und das Entfernen muss innerhalb einer gesetzten Frist erfolgen. Idealerweise verstehen Sie sich jedoch gut mit Ihrem Nachbarn und er besucht gelegentlich Ihren Garten, um den Zustand der Hecke auf seiner Seite regelmäßig zu überprüfen.

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Fazit: Die erlaubte Höhe Ihres Gartenzauns hängt von den Bestimmungen der Bundesländer und Gemeinden ab. Wenn Sie sich an die “ortsübliche Einfriedung” orientieren, ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Eine solche wird nur benötigt, wenn Sie sehr hohe Mauern oder Zäune, meist ab 1,80 m Höhe, bauen möchten.

Was uns am besten gefällt? Eine Einfriedung oder ein Sichtschutz aus Pflanzen. Ein lebendiger Zaun in Form einer Hecke unterstreicht die Lebendigkeit Ihres Gartens.