Die richtige Kfz-Versicherung für Schäden im Ausland

Die richtige Kfz-Versicherung für Schäden im Ausland

Eine Reise ins Ausland kann mitunter unvorhergesehene Situationen mit sich bringen, insbesondere im Straßenverkehr. Doch was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt und wer übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeug? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kfz-Versicherung im Ausland zahlt und wie Sie sich optimal absichern können.

Wer zahlt bei einem Unfall den Schaden an meinem Auto?

Wenn Sie in einem EU-Land in einen Unfall verwickelt werden und nicht schuld sind, übernimmt in der Regel der Schadensregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherung in Deutschland die Kosten. Jede Versicherung hat einen solchen Beauftragten in allen EU-Staaten festgelegt. Er kümmert sich um Ansprüche, die bei Verkehrsunfällen im Ausland entstehen und sorgt dafür, dass Ihnen die anfallenden Kosten bezahlt werden. Allerdings wird immer nach dem Recht des jeweiligen Landes (Deckungssumme) entschieden. Das bedeutet, dass ein Schaden durch einen unverschuldeten Unfall von einer ausländischen Versicherung womöglich nicht vollständig übernommen wird, wenn er die Deckungssumme überschreitet. Damit Sie jedoch auch in einem solchen Fall nicht einfach auf den Kosten sitzen bleiben, gibt es den Ausland-Schadenschutz. Damit erhalten Sie die Differenz zur Summe, die Ihre deutsche Versicherung gezahlt hätte, zurück.

Am besten kontaktieren Sie nach einem Unfall direkt den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 250 260 0. Hier erfahren Sie den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Das kann sich vor allem dann lohnen, wenn Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist. Dafür benötigen Sie folgende Angaben:

  • Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs
  • Schadentag
  • Unfall-Land
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Hat der Unfall außerhalb von Europa stattgefunden, kann die Schadensregulierung meist komplizierter sein. Verständigungs- und Verwaltungsschwierigkeiten können hier große Probleme verursachen. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, vor Ort einen Anwalt zu kontaktieren. Eine umfassende Anwaltsliste sortiert nach Ländern und den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten finden Sie hier.

Zahlt meine Kaskoversicherung bei einem Schaden im Ausland?

Wenn Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, ist Ihr Versicherungsschutz auch im Ausland gültig, sowohl in Europa als auch in den politisch zur EU gehörenden Ländern. Dazu zählen zum Beispiel die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla, Guadeloupe, Martinique, Französisch Guyana, Réunion, Madeira und die Azoren.

Die Leistungen der Kaskoversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters. Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um das Vorgehen zur Schadenregulierung abzustimmen. Die Teilkaskoversicherung zahlt beispielsweise bei Diebstahl, Naturkatastrophen, Glasschäden, Wildunfällen und Marderschäden. Diese Gefahren sind auch bei der Vollkaskoversicherung abgesichert. Die Vollkaskoversicherung zahlt jedoch zusätzlich auch bei Unfällen, die Sie selbst verursacht haben, bei grober Fahrlässigkeit und bei Vandalismus.

Lohnt sich ein Ausland-Schadenschutz?

Der Ausland-Schadenschutz ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser Versicherungsschutz greift, wenn Sie im europäischen Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Im Gegensatz zur Mallorca-Police gilt er dabei immer für Ihr eigenes Fahrzeug. Da die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen in vielen Ländern niedriger sind als in Deutschland, kann es vorkommen, dass Sie bei einem Unfall auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Wenn Sie jedoch einen Ausland-Schadenschutz zu Ihrer Kfz-Versicherung hinzubuchen, wird Ihnen der Schaden so ersetzt, als ob der ausländische Unfallverursacher bei Ihrer Versicherung versichert wäre, also nach deutschen Standards.

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Welche Vorteile hat ein Schutzbrief?

Mit einem Kfz-Schutzbrief können Sie Ihren Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. Neben den Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind hier zum Beispiel auch folgende Notfälle abgedeckt:

  • Pannenhilfe
  • Abschleppdienst
  • Bergen ohne Kostenlimit
  • Weiter- oder Heimreise mit dem Mietwagen
  • Ersatzteilversand ins Ausland und Fahrzeugtransport
  • Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall
  • Krankenrücktransport ohne Kostenlimit
  • Versand von Autoschlüsseln
  • Fahrzeugverzollung oder Fahrzeugverschrottung nach Diebstahl oder Unfall im Ausland

Mit einem Kfz-Schutzbrief sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle anderen Insassen versichert. Das gilt außerdem für das im Versicherungsschein benannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich in ganz Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf Ihrer Grünen Karte verzeichnet sind.

Mit der richtigen Kfz-Versicherung und ergänzenden Schutzoptionen können Sie sich optimal absichern und im Fall eines Unfalls im Ausland finanziell abgesichert sein. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Konditionen Ihrer Versicherung und passen Sie Ihren Versicherungsschutz gegebenenfalls an, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.