Die Riester-Rente ist eine beliebte Möglichkeit der Altersvorsorge. Wenn Sie zusätzlich ein oder mehrere Kinder haben, können Sie von diversen Zulagen und besonders von der Kinderzulage profitieren. Diese Zulage ist eine großzügige Unterstützung vom Staat, die Ihren Eigenanteil reduziert und somit Ihre Kosten für die Riester-Rente senkt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von der Kinderzulage profitieren können und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Die Kinderzulage senkt Ihren Eigenanteil
Die Kinderzulage wird nicht direkt an Sie ausgezahlt, sondern reduziert stattdessen Ihren Eigenanteil für die Riester-Rente. Das bedeutet, dass Sie Geld sparen können, ohne dabei eine niedrigere Rente befürchten zu müssen. Die Kinderzulage ist also eine attraktive Möglichkeit, um Ihre Altersvorsorge effektiv zu gestalten.
Rechenbeispiel: So zahlt sich die Kinderzulage aus
Um Ihnen die Vorteile der Kinderzulage zu verdeutlichen, nehmen wir das Beispiel einer Frau, die im Jahr 2008 ihr erstes Kind bekommen hat. Nehmen wir an, dass sie 23 Jahre lang die Kinderzulage erhält, da ihr Kind nach dem 18. Lebensjahr ein Studium beginnt und fünf Jahre lang Kindergeld bezieht. Zusätzlich erhält sie jährlich die Grundzulage in Höhe von 175 €. Insgesamt erhält sie im Laufe der 23 Jahre eine erhebliche Summe an Zuschüssen in Form der Zulagen.
Kindergeld und Familienstand entscheiden
Als Paar steht Ihnen pro Kind nur eine Kinderzulage zu. Doppelte Auszahlungen müssen Sie zurückzahlen, sobald der Fehler bemerkt wird. Der Erhalt der Kinderzulage ist grundsätzlich an den Bezug von Kindergeld gebunden. Außerdem spielt auch der Familienstand der Eltern eine Rolle bei der Berechtigung zur Kinderzulage. Ebenso ist wichtig, welcher Elternteil den Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Ausnahmen: Wehrdienst, Behinderung, Elternzeit
Unter bestimmten Umständen haben Sie länger Anspruch auf die Kinderzulage in der Riester-Rente. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder in den Wehr- oder Zivildienst geht, besteht möglicherweise auch nach dem 25. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf das Kindergeld und somit auf die Kinderzulage. Beachten Sie jedoch, dass Sie während der Elternzeit in der Regel keine Förderung erhalten. Dennoch können Sie förderberechtigt bleiben, wenn Sie beim Rentenversicherungsträger den Antrag auf die “Feststellung von Kindererziehungszeiten” stellen.
Verlust der Kinderzulage bei vorzeitiger Kündigung
Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag vorzeitig kündigen, können Sie auch die Kinderzulage verlieren. Einige Vertragsnehmer kündigen ihren Vertrag, um das gesparte Geld für andere Zwecke als die Altersvorsorge zu verwenden. In solchen Fällen müssen alle staatlichen Förderungen und Zulagen zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme bildet die Umwandlung in einen Wohn-Riester.
Beantragung der Kinderzulage
Die Kinderzulage erhalten Sie nicht automatisch, sondern müssen diese beantragen. Dazu benötigen Sie den Zulagenantrag bzw. das Zusatzblatt für die Kinderzulage, welches Sie von Ihrem Riester-Anbieter erhalten. Beachten Sie folgende Punkte bei der Antragstellung:
- Überlegen Sie, ob Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag erteilen möchten, um den Antrag nicht jedes Jahr neu stellen zu müssen.
- Informieren Sie Ihren Anbieter umgehend über Änderungen in Ihrem Leben, wie zum Beispiel die Geburt weiterer Kinder oder eine Heirat.
Fazit: Nutzen Sie die Kinderzulage!
Die Riester-Rente ist für Familien mit Kindern besonders lohnenswert, da die Kinderzulage Ihre Kosten reduziert und eine hohe Kostenersparnis auf lange Sicht ermöglicht. Stellen Sie sicher, dass Sie die Kinderzulage korrekt beantragen und die Fristen einhalten. Vergleichen Sie bei Interesse verschiedene Anbieter und Tarife, um die für Sie beste Lösung zu finden. Die Kinderzulage erhalten Sie unabhängig vom Anbieter für jede Riester-Rente.
Wir unterstützen Sie gerne bei weiteren Fragen zur Kinderzulage in der Riester-Rente!