Die schriftliche Ermahnung im Arbeitsrecht

Die schriftliche Ermahnung im Arbeitsrecht

Eine schriftliche Ermahnung im Arbeitsrecht ist ein milderes Mittel, um auf Fehlverhalten hinzuweisen. Im Gegensatz zur Abmahnung werden hierbei keine Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Die Ermahnung erfolgt meistens dann, wenn die Pflichtverletzung nicht erheblich ist.

Was ist eine schriftliche Ermahnung?

Eine schriftliche Ermahnung im Arbeitsrecht beinhaltet zwei grundlegende Elemente. Zum einen beanstandet der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten und zum anderen fordert er den Mitarbeiter dazu auf, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Im Gegensatz zur Abmahnung enthält die Ermahnung jedoch keine Androhung einer Kündigung.

Unterschiede zwischen Ermahnung und Verwarnung

Der Begriff Verwarnung wird im Arbeitsrecht synonym für die Ermahnung verwendet. Beide werden ausgesprochen oder schriftlich mitgeteilt, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt.

Beispiele für Fehlverhalten, das eine Ermahnung im Arbeitsrecht nach sich ziehen kann, sind Gesetzesverletzungen, Vertragsverletzungen, respektloses Verhalten, unentschuldigte Abwesenheiten, Unpünktlichkeit und das Nicht-Einreichen von Arztzeugnissen.

Eine schriftliche Ermahnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich übermittelt werden. Die schriftliche Variante wirkt offizieller und verspricht einen größeren Erfolg. Eine Ermahnung kann auch in der Personalakte hinterlegt werden, wobei eine Entfernung aus der Akte möglich ist, wenn die Ermahnung nicht konkret genug ist oder der Vorwurf eines Fehlverhaltens nicht stimmt.

Wichtig ist zu beachten, dass es keine standardisierten Muster für eine Ermahnung gibt. Die Form und der Tonfall können je nach Situation und Unternehmen variieren. Die Ermahnung dient dazu, den gewünschten Zustand in Bezug auf die vertraglichen Verpflichtungen wieder herzustellen und ist keine Vorlage für eine Kündigung.

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