Die sieben besten Tipps für die Insolvenz in Eigenverwaltung

Die sieben besten Tipps für die Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich eigenständig zu sanieren und restrukturieren. Dabei wird keine Insolvenzverwalterin oder kein Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern die Geschäftsführung behält die Kontrolle über das Unternehmen. Das Gericht stellt lediglich einen Sachwalter zur Seite, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Warum die Insolvenz in Eigenverwaltung eine Option ist

Die Corona-Krise hat viele Unternehmen in eine finanzielle Krise gestürzt. Aber nicht alle Krisen sind “coronabedingt”. Es gibt verschiedene Anzeichen, die auf eine mögliche Krise hindeuten können, wie zum Beispiel veränderte politische Rahmenbedingungen, erhöhter Wettbewerb, veraltete Geschäftsmodelle, der Verlust strategisch wichtiger Kunden oder verschobene Projekte. Auch wenn ein Unternehmen bereits zahlungsunfähig ist, kann die Insolvenz in Eigenverwaltung eine Option sein.

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend

Um die Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen, muss die Geschäftsführung beim Amtsgericht ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen, die Bilanzsumme und Umsatzerlöse sowie die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer einreichen. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, um die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung zu erhöhen. Es ist auch ratsam, einen erfahrenen Sanierungsberater einzubeziehen und bereits in diesem Stadium einen Sanierungsplan zu erstellen, um das Vertrauen der Gläubiger zu gewinnen.

Die Rolle des Sachwalters

Der Sachwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und überwacht den laufenden Betrieb des Unternehmens. Er fungiert als eine Art Aufsichtsrat und muss alle Geschäftsvorfälle überwachen, die die Interessen der Gläubiger beeinträchtigen könnten. Der Sachwalter hat jedoch nur eingeschränkte Befugnisse im Unternehmen und dient vor allem als Gutachter für das Gericht.

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Gläubigerausschuss in größeren Verfahren

In größeren Insolvenzverfahren mit mehr als 50 Mitarbeitern, einem Umsatz von über 12 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von mehr als 6 Millionen Euro wird ein Gläubigerausschuss gebildet. Dieses Gremium kann das Gericht dazu verpflichten, den vom Ausschuss ausgewählten Sachwalter zu bestellen. Eine aktive Mitwirkung der Gläubiger kann das Verfahren effizienter gestalten und die Annahme des Sanierungsplans erleichtern.

Die Bedeutung der Kommunikation

Die interne und externe Kommunikation spielt eine entscheidende Rolle während des Insolvenzverfahrens. Es ist wichtig, die Kommunikation frühzeitig zu planen und professionell umzusetzen, um das Vertrauen der Mitarbeiter und Marktpartner zu erhalten. Eine gute Abstimmung mit den Gläubigern wird auch vom Insolvenzgericht honoriert.

Das Ende des Verfahrens

Das Eigenverwaltungsverfahren endet entweder, wenn das Gericht das Insolvenzverfahren aufhebt oder wenn es in ein Regelinsolvenzverfahren umgewandelt wird. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn eine Mehrheit der Gläubigerversammlung dies beantragt. In diesem Fall wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt.

Fazit: Die Eigenverwaltung bietet Chancen

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine geeignete Option für Unternehmen, die eine konkrete Sanierungsperspektive haben. Eine gute Vorbereitung, eine enge Zusammenarbeit mit den Beteiligten und eine effektive Kommunikation sind entscheidend für den Erfolg des Verfahrens. Bei Bedarf stehen die Experten der dhpg gerne als Berater und Sachwalter zur Seite, um Unternehmen in der Krise zu unterstützen und die passende Lösung zur Sanierung zu finden.