Ihr habt den Mietvertrag genau geprüft und festgestellt, dass die Quadratmeterzahl viel höher ist, als ihr erwartet habt? Ihr habt sogar mehrmals nachgemessen, aber kommt nicht auf denselben Wert wie im Vertrag angegeben? Vielleicht habt ihr einfach vergessen, die Terrasse als Wohnfläche zu berücksichtigen.
Wird die Terrasse zur Wohnfläche gezählt?
Tatsächlich darf der Vermieter sowohl die Terrasse als auch den Balkon als Teil der Wohnfläche anrechnen. In Deutschland ist jedoch gesetzlich nicht einheitlich festgelegt, zu wie viel Prozent die Terrasse zur Wohnfläche zählt. Gemäß der Wohnflächenverordnung werden Terrassen üblicherweise zu 25 Prozent zur Wohnfläche gerechnet, aber es gibt auch Ausnahmen.
Aufgrund dieser Unklarheiten kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Im nächsten Abschnitt erklären wir euch, nach welchen Berechnungsgrundlagen ihr vorgehen könnt, wenn ihr selbst die Wohnfläche bestimmen möchtet.
Bestimmung der Terrassengröße als Wohnfläche
Normalerweise gelten für die Wohnflächenberechnung die Regeln des Sozialen Wohnungsbaus, entweder nach der II. Berechnungsverordnung (II. BV) für ältere Mietverträge vor 2004 oder nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) für Mietverträge ab 2004.
Diese Verordnungen berücksichtigen auch die Flächen von Terrassen und Balkonen. Je nachdem, welche Verordnung zur Anwendung kommt, wird die Terrassenfläche mit 25 oder sogar bis zu 50 Prozent der Gesamtwohnfläche zugerechnet. Die gleichen Regelungen gelten für Dachterrassen und überdachte Terrassen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen bei der Wohnflächenberechnung. Wenn Mieter und Vermieter ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen haben oder vor Ort eine andere Berechnung üblich ist, kann es zu Abweichungen kommen. In solchen Fällen können auch die DIN 277 oder DIN 283 zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen werden. Dabei zählt die Terrasse entweder vollständig zur Wohnfläche oder gar nicht.
Wann zählt die Terrasse zu 50 Prozent zur Wohnfläche?
Bei älteren Mietverträgen, die vor dem 31. Dezember 2003 abgeschlossen wurden, gilt immer noch die II. BV. Demnach dürfen Terrassen- und Balkonflächen mit bis zu 50 Prozent zur Wohnfläche gerechnet werden, vorausgesetzt, dass seitdem keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden.
Wann zählt die Terrasse zu 25 Prozent zur Wohnfläche?
Seit dem 1. Januar 2004 gilt die WoFlV. Seitdem dürfen Terrassen- und Balkonflächen nur noch zu 25 Prozent angerechnet werden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die Qualität der Fläche besonders hoch ist, können es auch 50 Prozent sein.
Wann gilt die Terrasse zu 100 Prozent als Wohnfläche?
Wenn die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 erfolgt, zählt die Terrasse zu 100 Prozent zur Wohnfläche dazu. Davon profitieren insbesondere die Vermieter.
Wann gehört eine Terrasse nicht zur Wohnfläche?
Die Wohnflächenberechnung nach DIN 283 ist für Mieter günstig. In diesem Fall gehört die Terrasse entweder gar nicht oder nur zu maximal zehn Prozent zur Wohnfläche dazu. Diese Norm ist mittlerweile überholt und wird daher nicht mehr angewendet.
Weitere Informationen zur Berechnung der Wohnfläche im Keller findet ihr hier: Wohnflächenberechnung Keller – Wie viel zählt zur Wohnfläche?
Was tun bei falsch berechneter Wohnfläche?
Wurde die Terrasse fälschlicherweise zur Wohnfläche dazugezählt? Wenn ihr feststellt, dass die tatsächliche Wohnfläche deutlich kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, habt ihr möglicherweise Anspruch auf eine Mietminderung.
Laut Deutschem Mieterbund ist dies bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent möglich. Zusätzlich könnt ihr zu viel gezahlte Miete aus der Vergangenheit sogar zurückfordern.
Es gibt bereits einige Gerichtsurteile zu diesem Thema. In der Regel entscheiden Gerichte bei Mietwohnungen auf Grundlage der Wohnflächenverordnung. Weitere Informationen dazu findet ihr im Artikel: Wohnflächenberechnung: Wie groß ist meine Wohnung?
Wenn ihr euch neben der Wohnfläche auch für die Grundfläche interessiert, erfahrt ihr hier alles zum Thema Grundflächenzahl.
Zählt die Terrasse zur Grundsteuer als Wohnfläche?
Die Höhe der Grundsteuer hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Grundstücksfläche und die Wohnfläche. Die Berechnung der Wohnfläche für die Grundsteuer erfolgt nach der Wohnflächenordnung. Je nach Ausstattungsgrad müsst ihr Terrassen mit 25 bis 50 Prozent auf die Wohnfläche anrechnen. Gleiches gilt für Balkonflächen, Loggien, Dachgärten oder Dachterrassen.
Keller- und Nebenräume wie Abstellräume, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume oder Garagen werden bei der Berechnung der Grundsteuer nicht berücksichtigt.
Falls ihr Hilfe bei der Grundsteuererklärung für Eigentümer benötigt, erklären wir euch in unserem Ratgeber alles Wichtige dazu.
Jetzt wisst ihr, wie die Terrasse zur Wohnfläche zählt. Denkt daran, bei der nächsten Wohnungsbesichtigung die Terrassenfläche mit einzubeziehen, um ein genaues Bild der tatsächlichen Größe der Wohnung zu erhalten.