Die THG-Quote: Wie Sie mit einem reinen E-Auto Geld verdienen können

Die THG-Quote: Wie Sie mit einem reinen E-Auto Geld verdienen können

Mit einem reinen Elektroauto lässt sich nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch Geld verdienen. Wie das funktioniert und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.

Der Verkauf der THG-Quote

Als Besitzer eines reinen Batterieautos können Sie Ihr Fahrzeug bei einem Stromanbieter oder einem spezialisierten Unternehmen registrieren, das die Anrechnung der THG-Quote abwickelt. Dabei müssen Sie keinen direkten Kontakt zu den Kraftstoffproduzenten haben.

Um die THG-Quote geltend zu machen, müssen Sie lediglich nachweisen, dass Ihr Fahrzeug batterieelektrisch ist. Dies erfolgt über die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Weitere Nachweise wie die Kilometerleistung pro Jahr oder die Herkunft des geladenen Stroms sind nicht erforderlich.

Die Anrechnung der THG-Quote ist nur bei “Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb” möglich und eine doppelte Registrierung bei verschiedenen Anbietern wird vermieden. Jährlich müssen Sie den Fahrzeugschein erneut einreichen, um die Prämie zu erhalten. Beachten Sie, dass eine Anrechnung für nicht zugelassene Fahrzeuge, selbst wenn es sich um reine Batterieelektrofahrzeuge handelt, nicht möglich ist.

Die Anträge für die THG-Quote werden vom Umweltbundesamt (UBA) geprüft und zertifiziert. Anschließend verkaufen die Anbieter die Zertifikate des UBA an die Kraftstoffunternehmen. Die Erlöse fließen nach Abzug einer Provision an die Verbraucher zurück. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage des UBA.

Die Berechnung der THG-Quote erfolgt anhand eines Schätzwerts, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bekanntgegeben wird. Derzeit beträgt dieser 2.000 Kilowattstunden pro Jahr und gilt für alle registrierten Fahrzeuge, unabhängig von Größe, Alter, Energieverbrauch oder Jahresfahrleistung. Selbst die Herkunft des genutzten Stroms spielt keine Rolle.

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Worauf Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters achten sollten

Aufgrund des Potenzials für private E-Auto-Besitzer, von der THG-Quote zu profitieren, gibt es eine Vielzahl von Dienstleistern, die die Abwicklung anbieten. Die Prämien können stark variieren und manche Unternehmen investieren die Erlöse sogar in Umweltschutzprojekte. Beachten Sie jedoch, dass keine Eile bei der Auswahl eines Abwicklungsunternehmens besteht. Bis zum 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres können Sie dem Umweltbundesamt die Strommengen für nicht-öffentliches Laden melden.

Nehmen Sie sich also ausreichend Zeit, um den passenden Anbieter auszuwählen. Achten Sie dabei auf die Bedingungen des Anbieters, z.B. ob Sie Stromkunde sein müssen, und überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine zugesicherte Mindesteinnahme. Zusätzlich können E-Auto-Besitzer durch das Werben von Freunden bis zu 50 Euro zusätzlich erhalten.

Die Höhe der Erlöse, die bei den Kraftstoffproduzenten geltend gemacht werden können, variiert im Zeitverlauf und unterliegt Marktschwankungen. Aus diesem Grund geben viele Dienstleister einen Erlöskorridor an.

Einige Anbieter bieten auch die Wahlmöglichkeit zwischen festen Erlösen und Flex-Optionen:

  1. Beim festen Erlös wird ein fester Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt garantiert.
  2. Bei den Flex-Optionen können steigende Quotenpreise zu höheren Erlösen führen. Allerdings besteht auch das Risiko, dass durch sinkende CO2-Preise die Erlöse geringer ausfallen.

Die THG-Quote wird einmal pro Jahr gewährt. Wenn ein E-Fahrzeug verkauft wird, kann nur eine Person für das laufende Jahr die THG-Quote beantragen – entweder der Vorbesitzer oder der neue Besitzer. Erst im Folgejahr kann wieder ausschließlich der Käufer dies tun.

Ursprung der THG-Quote

Mit der EU-Richtlinie 2018/2001 (“RED II”) will die Europäische Union die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen fördern. Deutschland hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)). Kraftstoffproduzenten sind daher verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoß zu reduzieren.

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Gemäß dieser Verordnung wird die Treibhausgas-Quote (THG-Quote) von derzeit 9,25 auf 25 Prozent im Jahr 2030 erhöht. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Kraftstoffproduzenten verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit besteht darin, den Einsatz von Strom bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zur THG-Quote finden Sie auch auf der Website des Umweltbundesamtes.