Die Tricks der Versicherungen bei E-Auto-Unfällen

Die Tricks der Versicherungen bei E-Auto-Unfällen

Hybrid, Plug-In-Hybrid oder E-Auto – auf dem Markt gibt es immer mehr Elektrofahrzeuge zur Auswahl. Der Trend zur E-Mobilität nimmt zu. Laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes stiegen die Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2020 wurden rund 195.000 Neuzulassungen verzeichnet, während es im Jahr 2021 bereits fast doppelt so viele waren – 355.000. Insbesondere die steigenden Energiepreise führten im Jahr 2022 dazu, dass zwischen Januar und März bereits über 80.000 E-Autos zugelassen wurden.

Nachdem man sich für ein E-Fahrzeug entschieden hat, sollte man genau überlegen, welche Versicherung die richtige ist. Denn die Recherche von Marktcheck zeigt: Den Durchblick bei Versicherungen zu behalten, ist nicht einfach. Vor allem fehlende gesetzliche Vorgaben bei E-Autos machen es schwierig abzuwägen, welche Kosten im Falle eines Unfalls von der Versicherung gedeckt sind und welche nicht.

Hochvolt-Batterien – Fluch und Segen zugleich?

Die größte Gefahr bei E-Autos geht von den Hochvolt-Batterien aus. Daher ist es wichtig, sich mit einer passenden Versicherung für den Notfall abzusichern. Das verdeutlicht auch der Fall des Marktcheck-Zuschauers Eugen Gross. Sein Hybrid-Auto wurde bei einem Wildunfall in der Nähe von Offenburg beschädigt, wobei das Fahrzeug gegen einen Brückenpfeiler knallte. Der Sohn von Eugen Gross saß am Steuer und erlitt nur leichte Verletzungen, musste aber zur Sicherheit ins Krankenhaus gebracht werden. Da es sich um ein Hybrid-Auto handelte, musste das Fahrzeug nach dem Unfall in die sogenannte Fahrzeug-Quarantäne.

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Beschädigtes E-Auto mit Plane abgedeckt und gelagert.

“Das Fahrzeug stand dort insgesamt mehr als sieben Wochen, der Gesamtschaden belief sich auf etwa 17.000 Euro. Das ist eine Katastrophe, das ruiniert einen”, sagt Eugen Gross.

Wie lange zahlt die Versicherung für die E-Fahrzeug-Quarantäne?

Eugen Gross hatte sein Hybrid-Auto bei der Allianz-Versicherung versichert. Das Fahrzeug hatte eine Vollkaskoversicherung sowie einen Schutzbrief für den Pannenfall. Der Schutzbrief deckte explizit die Fahrzeug-Quarantäne zur Brandschutzvorsorge ab. Daher ging Eugen Gross davon aus, dass seine Versicherung sämtliche Kosten übernehmen würde.

Doch die Versicherung lehnte die vollständige Regulierung der Lager- und Abschleppkosten von knapp 17.000 Euro ab. Aus Kulanz übernahm die Versicherung nur die Hälfte der Kosten. Der Grund: Der Kaskoschutz deckt Standgebühren nur für maximal 14 Tage ab.

Michael Dzakovic, Geschäftsführer des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmen in Deutschland, bemängelt, dass es hierzulande keine gesetzlichen Regelungen für Fahrzeug-Quarantänen gibt. “Hier geben die Hersteller eine grobe Richtung von drei bis 10 Tagen vor. Bedauerlicherweise gibt es vom Gesetzgeber keine klare Ausrichtung. Wir als Branche sind dafür verantwortlich, den Aufwand so gering wie möglich zu halten, um den Kunden schnell aus der ganzen Sache zu entbinden”, erklärt er.

Unstimmigkeiten nach dem E-Auto-Unfall

Auf Nachfrage beim zuständigen Abschleppunternehmen stellte sich heraus, dass die Quarantänefläche und weitere Brandschutzvorkehrungen in Absprache mit einem örtlichen Autohaus und nicht mit dem Fahrzeughersteller getroffen wurden. Das Autohaus konnte die Batterie allerdings nicht vollständig überprüfen. Ein Hochvoltexperte hätte das weitere Vorgehen koordinieren müssen, aber dies wurde versäumt.

Auch die zuständige Feuerwache gab an, dass der Zustand der Batterie nach dem Unfall unkritisch war und dass keine Absprache über Brandschutzvorkehrungen getroffen wurde.

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Während der Recherche erfuhr Marktcheck vom Landratsamt Offenburg, dass die Abstellfläche des Fachbetriebs für diese Art der Nutzung keine Genehmigung hatte. Daher stellt sich die Frage, ob die Quarantänefläche für den Marktcheck-Zuschauer unter diesen Umständen berechnet werden durfte.

Ein rechtsgültiger Privatauftrag kam am Einsatzort nie zustande, da weder Eugen Gross noch sein Sohn bei der Abschleppaktion anwesend waren. Der Abschleppdienst wurde von der Polizei beauftragt. Daher hätte das Abschleppunternehmen nur mit der Polizei die Kosten gemäß des Preisblatts abrechnen dürfen. In diesem Fall waren jedoch keine Gebühren für E-Auto-Quarantäneflächen vorgesehen, sondern nur Standgebühren für Standard-Pkw. Der preisliche Unterschied betrug 10 Euro pro Tag für eine Standard-Lagerung und nicht 220 Euro für die Quarantänelagerung.

Die Rechnung liegt nun bei einem Anwalt, um gegen die Geschehnisse vorzugehen.

Fazit

Der Marktcheck-Fall zeigt, dass es durch gesetzliche Lücken viel Spielraum für Abschleppbetriebe gibt. Betroffene Personen müssen bei einem E-Auto-Unfall und einer Fahrzeug-Quarantäne darauf achten, wie ihr Fahrzeug behandelt wird. Um sich als Besitzer eines E- oder Hybrid-Autos zu schützen und für den Ernstfall gewappnet zu sein, ist es wichtig, beim Versicherungsschutz darauf zu achten, dass die Autoversicherung auch Folgekosten wie längere Quarantänezeiten oder die Batterieentsorgung abdeckt.