Was ist der Unterschied zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen? In diesem Artikel werden wir einen Überblick darüber geben, welche Arten von Rechtssubjekten es gibt und wie sie sich voneinander unterscheiden.
Rechtssubjekte
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird der allgemeine Begriff “Rechtssubjekt” nicht verwendet. Stattdessen werden Rechtssubjekte als “Personen” bezeichnet. Es gibt zwei Arten von Personen: natürliche Personen und juristische Personen.
Die natürliche Person
Jeder Mensch ist eine natürliche Person. Es spielt keine Rolle, welches Alter oder welche anderen Eigenschaften ein Mensch hat – alle Menschen sind natürliche Personen. Gemäß § 1 BGB genießen Menschen ab der Geburt Rechtsfähigkeit, das heißt, sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Das Leben eines Menschen beginnt mit der Geburt und endet mit dem Hirntod.
Die juristische Person
Juristische Personen sind keine “Personen” im wörtlichen Sinne. Es handelt sich eher um ein “juristisches Konstrukt”. Eine juristische Person setzt sich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen oder deren Vermögen zusammen. Es ist wichtig, zwischen der juristischen Person und den dahinter stehenden natürlichen Personen zu unterscheiden.
Juristische Personen des Privatrechts
Juristische Personen des Privatrechts umfassen Vereine, Stiftungen und andere Personenvereinigungen.
- Verein: Ein Verein ist ein dauerhafter Zusammenschluss von natürlichen Personen, der einen gemeinsamen Zweck verfolgt. Es wird unterschieden zwischen nichtwirtschaftlichen Vereinen (Idealverein) und wirtschaftlichen Vereinen. Ein nichtwirtschaftlicher Verein hat nicht den Zweck, Geld zu verdienen, während ein wirtschaftlicher Verein Gewinne erzielen kann.
- Stiftung: Eine Stiftung ist eine juristische Person ohne Mitglieder. Sie besteht nur aus dem Stiftungsvermögen und dient der Verwaltung dieses Vermögens zur Verwirklichung des vom Stifter bestimmten Zwecks.
- Sonstige Personenvereinigungen: Neben Vereinen und Stiftungen gibt es noch andere juristische Personen, die auf den Grundgedanken des Vereinsrechts beruhen, wie zum Beispiel Genossenschaften, GmbHs und AGs.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des öffentlichen Rechts nehmen öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen staatlicher Aufsicht. Es gibt drei Arten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
- Körperschaften des öffentlichen Rechts: Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Organisationen, die gegründet wurden, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Sie bestehen aus Mitgliedern, sind aber von diesen unabhängig. Es gibt Gebietskörperschaften, Personalkörperschaften, Realkörperschaften und Verbandskörperschaften.
- Anstalten des öffentlichen Rechts: Anstalten sind öffentliche Verwaltungseinrichtungen oder Behörden, die mit Personal- und Sachmitteln ausgestattet sind. Beispiele dafür sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und Sparkassen.
- Stiftungen des öffentlichen Rechts: Stiftungen des öffentlichen Rechts sind Organisationen, denen ein Stifter Vermögenswerte überträgt, um bestimmte öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Sie ähneln den Stiftungen des Privatrechts, haben jedoch keine Mitglieder, sondern Nutznießer.
Jetzt wissen Sie, welche Arten von Rechtssubjekten es gibt und wie sie sich voneinander unterscheiden. Es ist wichtig, diese Unterscheidungen zu kennen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen besser zu verstehen.