Die Unterschiede zwischen Basistarif und Standardtarif in der privaten Krankenversicherung

Die Unterschiede zwischen Basistarif und Standardtarif in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet ihren Versicherungsnehmern verschiedene Tarife an, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unter den zahlreichen Tarifen sind der Basistarif und der Standardtarif besonders beliebt. In diesem Artikel werden wir die Unterschiede zwischen diesen beiden Tarifen genauer betrachten.

Der Basistarif: Eine einheitliche Lösung

Der Basistarif wurde in der privaten Krankenversicherung am 1. Januar 2009 eingeführt und bietet bei jeder Krankenversicherung die gleichen Leistungen sowie den gleichen Höchstbeitrag. Einer der Nachteile des Basistarifs ist jedoch, dass der Versicherte einen festgelegten Leistungsumfang erhält und keine zusätzlichen Leistungen wie die Chefarztbehandlung hinzubuchen kann. Dadurch entfällt einer der wichtigsten Vorteile der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.

Keine Gesundheitsprüfung im Basistarif

Ein großer Vorteil des Basistarifs ist, dass hier keine Gesundheitsprüfung nötig ist. Im Gegensatz zu den meisten anderen Tarifen in der privaten Krankenversicherung können sich vorbelastete Patienten im Basistarif versichern lassen, ohne dass ihnen Steine in den Weg gelegt werden. Es gibt im Basistarif weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse, und der Beitrag wird hauptsächlich durch das Alter bestimmt.

Beiträge und Leistungen im Basistarif

Die Beiträge zur Krankenversicherung dürfen im Basistarif den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Der Maximalbetrag liegt bei 15,7 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, was 665,29 Euro pro Monat entspricht. Personen, die hilfsbedürftig sind oder den ermäßigten Beitragssatz nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, den Beitrag zu halbieren oder einen staatlichen Zuschuss von bis zu 125 Euro zu beantragen. Zusätzlich kann der Beitrag durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts gesenkt werden.

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Im Basistarif muss die private Krankenversicherung einen Leistungskatalog anbieten, der mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Allerdings haben Ärzte und Zahnärzte im Basistarif das Recht, die Behandlung von Versicherten ohne Begründung abzulehnen. Daher ist es wichtig, dass Basistarif-Versicherte im Voraus herausfinden, welche Ärzte bereit sind, sie zu behandeln.

Der Standardtarif: Eine günstigere Alternative

Der Standardtarif wurde speziell für ältere PKV-Mitglieder entwickelt, die die Kosten der normalen Tarife wegen altersbedingter Beitragserhöhungen und Einkommensschwäche nicht bezahlen können. Der Standardtarif ist günstiger als der Basistarif, bietet jedoch auch weniger Leistungen an.

Beiträge und Leistungen im Standardtarif

Die Beiträge im Standardtarif sind, wie im Basistarif, auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Ehepaare haben den Vorteil, dass ihre Beiträge gemeinsam nicht mehr als 150 Prozent des Höchstbeitrags betragen dürfen. Beim Standardtarif bezahlt die private Krankenversicherung jedoch weniger Leistungen als beim Basistarif. Auch ist es im Standardtarif nicht möglich, Zusatzversicherungen abzuschließen. Dafür haben Versicherte im Standardtarif die freie Arztwahl.

Insgesamt bieten sowohl der Basistarif als auch der Standardtarif Möglichkeiten für Versicherte, die ihre Krankenversicherungspflicht erfüllen wollen, aber die Kosten der regulären Tarife nicht tragen können. Jeder Versicherte sollte sorgfältig abwägen, welche Leistungen für seine individuellen Bedürfnisse am besten geeignet sind.