Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist eine gesetzliche Vorgabe gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Sie ist verpflichtend für bestimmte Tätigkeiten in der Sicherheitsbranche. Doch warum ist eine Prüfung vom Gesetzgeber überhaupt erforderlich? Welche Unterschiede gibt es zur Unterrichtung? Und welche Abschlüsse werden anerkannt? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.
Gesetzliche Vorgabe durch die Gewerbeordnung
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist gesetzlich vorgeschrieben, um bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen. Dazu gehören unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, der Schutz vor Ladendieben oder die Bewachung von Einlassbereichen von Diskotheken. Auch das Leiten von Gemeinschaftsunterkünften oder bewachten Großveranstaltungen fällt darunter. Selbstständige Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe erfordern ebenfalls die Sachkundeprüfung.
Gründe des Gesetzgebers für die Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung wird vom Gesetzgeber gefordert, da die genannten Tätigkeiten besonders risikoreich sind. Unfälle bei Türstehern und Kaufhausdetektiven sind in der Sicherheitsbranche überdurchschnittlich häufig. Zudem begegnest du in diesen Bereichen immer neuen und unbekannten Menschen, was die Gefahr eines Angriffs erhöht. Um in solchen Situationen handlungskompetent zu sein und zu wissen, was erlaubt ist und was nicht, ist fundiertes Wissen erforderlich. Die Sachkundeprüfung stellt sicher, dass du über das nötige Know-how verfügst.
Abgrenzung zur Unterrichtung
Die bloße Unterrichtung nach § 34a GewO reicht nicht aus, um in bestimmten Bereichen der Sicherheitsbranche tätig zu werden. Die Unterrichtung ist lediglich eine Zugangsvoraussetzung für eine Tätigkeit in der Wach- und Sicherheitsbranche. Die Sachkundeprüfung hingegen befähigt dich dazu, grundsätzlich in allen Bereichen der Branche tätig zu werden. Die Sachkundeprüfung umfasst anspruchsvollere und spezifischere Inhalte als die Unterrichtung.
Anerkennung anderer Abschlüsse
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Abschlüsse zur Aufnahme besonderer Bewachungstätigkeiten gemäß § 34a GewO berechtigen. Dazu gehören beispielsweise Servicekräfte für Schutz und Sicherheit, geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte sowie Fachkräfte für Schutz und Sicherheit. Auch bestimmte Laufbahnprüfungen im mittleren Dienst (z.B. bei der Polizei) können anerkannt werden. Es gibt jedoch keine generelle Anerkennung von Abschlüssen, sondern es müssen die individuellen Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist also eine wichtige Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten in der Sicherheitsbranche. Sie stellt sicher, dass du über das notwendige Know-how und die erforderlichen Fähigkeiten verfügst, um den Anforderungen gerecht zu werden.