Die verschiedenen Güterstände und ihre Vor- und Nachteile im Familienrecht

Die verschiedenen Güterstände und ihre Vor- und Nachteile im Familienrecht

Das deutsche Familienrecht kennt unterschiedliche eheliche Güterstände, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. In diesem Artikel werden die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die Wahl-Zugewinngemeinschaft betrachtet.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand und gilt, wenn die Eheleute keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen haben. Dabei bleibt das Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft, zum Beispiel durch Scheidung, wird der Zugewinn, also das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen, ausgeglichen.

Ein Vorteil der Zugewinngemeinschaft ist, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen behält und darüber verfügen kann. Zudem haften die Eheleute nur für ihre eigenen Verbindlichkeiten. Bei einer Scheidung ist der Zugewinn zudem steuerfrei.

Allerdings gibt es auch Nachteile. Verfügungen über das Vermögen als Ganzes und Haushaltsgegenstände sind beschränkt. Zudem können die Vermögensverhältnisse unübersichtlich sein.

Gütertrennung

Bei der Gütertrennung hat jeder Ehegatte ein alleiniges Verfügungsrecht über sein eigenes Vermögen. Es gibt keinen Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstands. Vorteile der Gütertrennung sind somit die uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit über das eigene Vermögen und die klare Trennung der Vermögensverhältnisse.

Nachteile der Gütertrennung sind, dass kein Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht und der Anteil am Vermögen des verstorbenen Ehegatten verringert wird.

Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen beider Eheleute Gemeinschaftsvermögen. Es gibt einen Zugewinnanspruch, der die Hälfte des Vermögenszuwachses des Partners umfasst.

Nachteil der Gütergemeinschaft ist, dass die Eheleute für die Schulden des anderen haften und kein Zugewinnausgleich stattfindet.

Wahl-Zugewinngemeinschaft

Die Wahl-Zugewinngemeinschaft kombiniert die Zugewinngemeinschaft mit Besonderheiten des französischen Rechts der Errungenschaftsgemeinschaft. Dabei wird das während der Ehe erworbene Vermögen zum gemeinsamen Vermögen erklärt, die Vermögensmassen bleiben jedoch getrennt.

LESEN  So kaufst du günstig Hemden auf Hemden.de

Falls Sie mehr über diese familienrechtlichen Themengebiete erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Family