Die Verwirrung um den Namen eines Generikums

Die Verwirrung um den Namen eines Generikums

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil aus dem Jahr 2005 über die Irreführung von Ärzten und Apothekern durch den Namen eines Generikums entschieden. Das Gericht änderte das Urteil des Landgerichts Hamburg ab und hob die einstweilige Verfügung auf.

Hintergrund des Rechtsstreits

In dem Rechtsstreit geht es um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bezeichnung “AMLODIPIN Sandoz (R)” für ein Generikum. Die Antragstellerin vertreibt das Originalpräparat Norvasc mit dem Wirkstoff AMLODIPIN-Besilat. Die Antragsgegnerin ist ein Pharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von Generika spezialisiert hat. Sie erhielt im Jahr 2003 eine Zulassung für ein Generikum mit dem Wirkstoff AMLODIPIN-Mesilat.

Die Argumente der Parteien

Die Antragstellerin wirft der Antragsgegnerin vor, mit der Bezeichnung “AMLODIPIN Sandoz (R)” eine uneingeschränkte Wirkstoffidentität mit dem Originalpräparat Norvasc zu suggerieren. Sie argumentiert, dass es erhebliche Unterschiede zwischen dem Wirkstoff AMLODIPIN-Besilat und AMLODIPIN-Mesilat gibt. Die Antragsgegnerin widerspricht dieser Auffassung und betont, dass die Generika bioäquivalent zum Originalpräparat sind.

Das Urteil des Gerichts

Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass keine Irreführung der Ärzte und Apotheker durch die Bezeichnung “AMLODIPIN Sandoz (R)” vorliegt. Es konnte nicht glaubhaft gemacht werden, dass der Verkehr eine vollständige Wirkstoffidentität zwischen dem Generikum und dem Originalpräparat annimmt. Das Gericht stützte sich dabei auf verschiedene Umstände, die darauf hindeuten, dass dem Verkehr bewusst ist, dass es Unterschiede zwischen den verschiedenen AMLODIPIN-Salzen gibt. Unter anderem wies die Antragsgegnerin in ihrer Werbung explizit auf die Unterschiede hin.

Fazit

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt, dass es wichtig ist, bei der Bezeichnung von Generika auf die tatsächlichen Unterschiede zu den Originalpräparaten hinzuweisen. Ärzte und Apotheker sollten informiert sein und die verschiedenen AMLODIPIN-Salze kennen, um eine fundierte Entscheidung bei der Verschreibung von Medikamenten treffen zu können.

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