Die Vorteile der DCC-Leistungen

Die Vorteile der DCC-Leistungen

Liebe Camping-Enthusiasten!

Kennt ihr schon die unglaublichen Vorteile der DCC-Leistungen? Der Deutsche Camping Club (DCC) bietet seinen Mitgliedern zahlreiche exklusive Leistungen, die es in sich haben. Lasst euch von mir entführen in die aufregende Welt des DCC und erfahrt, wie ihr von den großartigen Services profitieren könnt. Seid ihr bereit? Dann nichts wie los!

Die DCC-Camping-Haftpflicht-Versicherung

Als Mitglied des DCC könnt ihr euch über eine umfassende Camping-Haftpflicht-Versicherung freuen. Diese Versicherung ist im Jahresmitgliedsbeitrag enthalten und bietet euch finanziellen Schutz bei Schadensfällen. Beachtet jedoch, dass der Versicherungsschutz nur bei vollständig bezahltem Jahresbeitrag gewährleistet ist. Bei Eintritt in den DCC bis zum 31. Juli wird ein voller Jahresbeitrag erhoben. Tretet ihr nach dem 31. Juli bei, greift eine Sondervereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft, damit ihr den vollen Versicherungsschutz erhaltet.

Wer ist versichert?

Die DCC-Camping-Haftpflicht-Versicherung gilt für alle Mitglieder, die ihren vollen Jahresbeitrag an den DCC entrichtet haben. Bei Familienmitgliedschaften sind auch der Ehepartner und alle Kinder unter 18 Jahren mitversichert. Mitglieder, die mit Verbänden des DCC kooperativ verbunden sind, sind nur dann versichert, wenn sie die Camping-Card International (CCI) mit gültigem Jahresaufdruck erworben haben und ein Zusatzversicherungsvertrag besteht.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Die DCC-Camping-Haftpflicht-Versicherung hat eine weltweite Gültigkeit. Lediglich Gebiete, die sich in einem Kriegszustand befinden, sind ausgeschlossen.

Was deckt die Versicherung ab?

Die Versicherung bietet Schutz in Fällen, in denen Mitglieder wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Ereignisses für die Folgen von Personenschäden oder Sachschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Der Versicherer übernimmt die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Befriedigung berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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Persönliche Haftpflicht inklusive

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf persönliche gesetzliche Haftpflicht, die Mitgliedern und ihren Familienmitgliedern bei Aktivitäten im Interesse des DCC, bei Vereinsveranstaltungen und während des Campens sowie damit verbundenen Tätigkeiten auf Campingplätzen entstehen kann. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines gültigen Ausweises des Vereins. Ebenso sind korporativ angeschlossene Mitglieder, Familienmitglieder und deren Kinder, die im Besitz einer vom DCC ausgegebenen Camping-Card International (CCI) sind und einen Zusatzversicherungsvertrag haben, gleichwertig versichert.

Mitversicherung von Schäden

Des Weiteren sind auch Schäden mitversichert, die durch den Gebrauch eines nicht motorisierten Wasserfahrzeugs von nicht mehr als 5 m Gesamtlänge verursacht werden. Dies gilt nur während des Campingaufenthalts sowie während Veranstaltungen des Versicherungsnehmers, seiner Unterorganisationen und angeschlossenen Vereine.

Deckungssummen

Die Höchst-Ersatzleistung pro Schadensfall beträgt pauschal bis zu 3.000.000 €. Dieser Betrag gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Was ist nicht versichert?

Bitte beachtet, dass die Versicherung keine Schäden abdeckt, die ihr selbst erleidet. Falls euch als Mitglied oder einem versicherten Mitglied eines kooperativ angeschlossenen Verbands ein Schaden zugefügt wird, solltet ihr die Personalien des Schädigers und alle wichtigen Umstände festhalten, um mögliche Ansprüche geltend machen zu können. Des Weiteren sind Besitz, Verwendung und Ähnliches von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Gepäckanhängern und Sportbooten nicht versichert, es sei denn, es handelt sich um die oben genannten Fälle.

Meldung von Schadensfällen

Bei Schadensfällen im Rahmen der Haftpflichtversicherung ist es wichtig, diese umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Eintritt des Schadensfalls beim DCC-Wirtschaftsdienst in München zu melden. Der DCC-Wirtschaftsdienst leitet die Meldung an den Versicherer weiter, nachdem die Prämienzahlung bestätigt wurde. Der Versicherer wird sich dann direkt mit euch in Verbindung setzen und die Schadensabwicklung übernehmen. Beachtet bitte, dass ihr ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keinen Haftpflichtanspruch ganz oder teilweise anerkennen oder befriedigen dürft.

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Besondere Hinweise

Schäden und Unfälle, die durch mangelhafte Einrichtungen auf Campingplätzen verursacht werden, sollten umgehend dem Platzhalter gemeldet werden, da dieser in der Regel über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt.

So, meine lieben Camping-Freunde, das waren sie – die unschlagbaren Vorteile der DCC-Leistungen. Seid ihr jetzt genauso begeistert wie ich? Der DCC steht für Expertise, Vertrauenswürdigkeit und unvergleichliche Erfahrung. Also, worauf wartet ihr noch? Tretet dem DCC bei und profitiert von diesen großartigen Leistungen. Happy Camping!