Die Vorteile von Grundtabelle und Splittingtabelle

Die Vorteile von Grundtabelle und Splittingtabelle

Aktuelle Untersuchungen zeigen: Individualbesteuerung erhöht Erwerbstätigkeit in Deutschland

Eine Untersuchung des RWI kommt zu dem Ergebnis, dass eine Individualbesteuerung anstelle des Ehegattensplittings das Wirtschaftswachstum steigern und die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt reduzieren könnte. Diese Erkenntnis könnte das Ende des Ehegattensplittings bedeuten und somit die Erwerbstätigkeit in Deutschland deutlich erhöhen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des RWI (Pressemitteilung des RWI vom 21.06.2021).

Keine Zusammenveranlagung für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass § 2 Abs. 8 EStG auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung findet. Somit haben nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht die Möglichkeit der Zusammenveranlagung.

Besteuerung von Alleinerziehenden nach Grundtarif ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Besteuerung von Alleinerziehenden nach dem Grundtarif verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung ermöglicht Alleinerziehenden eine faire Besteuerung nach dem Grundtarif.

Das Ehegattensplitting gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Somit gilt das Ehegattensplitting auch für Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Die Höhe der Einkommensteuer wird durch Grundtabelle und Splittingtabelle ermittelt

Die Höhe der Einkommensteuer wird durch eine Tarifformel im Einkommensteuergesetz geregelt. Für alleinstehende Steuerzahler kommt die Einzelveranlagung zur Anwendung. Ehegatten können zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Das Splitting-Verfahren wird angewendet, wenn Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dabei werden die von den Ehegatten erzielten Einkünfte zusammengerechnet und die Steuer für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens nach dem Einkommensteuertarif berechnet und verdoppelt.

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Vorteile des Ehegattensplittings

Durch das Ehegattensplitting haben verheiratete Einkommensteuerpflichtige den Vorteil, dass der anzuwendende Progressionssatz erheblich geringer ist als bei der Einzelveranlagung. Das führt in der Regel zu einer niedrigeren Steuer als bei einer getrennten Veranlagung. Besonders vorteilhaft ist das Ehegattensplitting, wenn nur ein Ehegatte Einkünfte erzielt. Bei gleich hohen steuerlichen Einkünften gibt es keinen Unterschied zur getrennten Veranlagung.

Anwendung von Grundtabelle und Splittingtabelle im Lohnsteuertarif

Der Lohnsteuertarif basiert auf dem Einkommensteuertarif. Die Unterschiede zwischen Lohnsteuertarif und Einkommensteuertarif bestehen lediglich in der Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Freibeträge. Ehepartner können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen, um den finanziellen Vorteil aus dem Ehegattensplitting zu nutzen.

Kritik am Ehegattensplitting

Experten sind der Meinung, dass das Ehegattensplitting die Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv macht. Eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung und des DIW Berlin kam zu dem Ergebnis, dass die unzeitgemäße Alleinverdiener-Subvention eine wesentliche Ursache für die geringe Erwerbsbeteiligung verheirateter Frauen ist. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings und die Einführung einer Individualbesteuerung könnten die Erwerbsanreize deutlich erhöhen und die Ungleichheit reduzieren.

Fazit: Abschaffung des Ehegattensplittings könnte die Wirtschaft ankurbeln

Eine Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung hätte positive Auswirkungen auf das Arbeitsangebot und die Einkommensverteilung in Deutschland. Durch die Reform könnten mehr als eine halbe Million zusätzliche Vollzeit-Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und das Bruttoinlandsprodukt um bis zu 1,5 Prozent steigen. Zudem könnte die Reform dazu beitragen, die Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren.

Quelle: www.lohnsteuer-kompakt.de