Die wahren Kosten des Patentschutzes

Die wahren Kosten des Patentschutzes

Wir alle kennen das Sprichwort “Zeit ist Geld”, aber wenn es um Patente geht, können Gebühren ebenfalls eine große Rolle spielen. Ob Sie Ihre Erfindung schützen oder ein Patent anmelden möchten, es ist wichtig, die finanziellen Aspekte zu berücksichtigen. In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die anfallenden Gebühren geben und Ihnen zeigen, wie Sie diese Kosten in Schach halten können.

Eine Übersicht der Patentgebühren

Die Gebühren für die Patentanmeldung können je nach Art und Umfang der Anmeldung variieren. Hier sind einige der wichtigsten Gebühren, die Sie im Auge behalten sollten:

  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung: Die Gebühr beträgt 40 Euro, inklusive 10 Patentansprüche. Für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um 20 Euro.
  • Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform: Die Gebühr beträgt 60 Euro, inklusive 10 Patentansprüche. Für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um 30 Euro.
  • Rechercheantragsgebühr: Die Gebühr beträgt 300 Euro.
  • Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag: Die Gebühr beträgt 150 Euro.
  • Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag: Die Gebühr beträgt 350 Euro.
  • Jahresgebühr: Die Höhe der Jahresgebühr variiert je nach Patentjahr. Im 3. und 4. Jahr beträgt sie jeweils 70 Euro, im 5. Jahr 100 Euro und im 6. Jahr 150 Euro. Für das 7. bis 20. Jahr gibt es eine Tabelle mit weiteren Informationen.
  • Einspruchsverfahren: Die Gebühr beträgt 200 Euro.

Bitte beachten Sie, dass sich die Jahresgebühren um die Hälfte reduzieren, wenn Sie eine Lizenzbereitschaftserklärung abgeben.

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Wichtige Hinweise und Zahlungsfristen

Es gibt einige wichtige Hinweise, die Sie beachten sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden:

  • Nach der Patentanmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen. Das DPMA versendet keine Rechnungen oder weitere Gebührenbenachrichtigungen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag beim DPMA eingegangen ist. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung als zurückgenommen.
  • Ab dem 3. Schutzjahr müssen Sie unaufgefordert Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung Ihres Patents bezahlen. Die erste Jahresgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die jeweilige Schutzdauer endet.
  • Gemeinschaftliche Inhaber oder Anmelder eines Schutzrechts werden gebührenrechtlich als ein Antragsteller behandelt, wenn sie einen gemeinsamen Antrag stellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Jahresgebühren rechtzeitig gezahlt werden müssen, da andernfalls die Anmeldung als zurückgenommen gilt oder das Patent erlischt. Es ist auch möglich, Jahresgebühren im Voraus zu zahlen, jedoch frühestens ein Jahr vor Eintritt der Fälligkeit.

Gebühren für internationale Patentanmeldungen

Für internationale Patentanmeldungen nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) gelten ebenfalls Gebühren. Hier sind die wichtigsten Informationen:

  • Die Übermittlungsgebühr, die Recherchegebühr und die Internationale Anmeldegebühr müssen innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung gezahlt werden.
  • Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wie z.B. die amtliche Erstellung des Prioritätsbelegs.

Gebühren für die nationale Phase nach dem PCT

Wenn Sie in die nationale Phase nach dem PCT eintreten möchten, sollten Sie die folgenden Gebühren beachten:

  • Die Anmeldegebühr beträgt 60 Euro für Anmeldungen mit bis zu 10 Patentansprüchen und erhöht sich um 30 Euro für jeden weiteren Anspruch über 10.
  • Die Prüfungsantragsgebühr beträgt 150 Euro, sofern ein internationaler Recherchebericht erstellt wurde, und 350 Euro, wenn kein internationaler Recherchebericht erstellt wurde.
  • Es gibt auch eine Aufrechterhaltungsgebühr für das 3. Jahr in Höhe von 70 Euro.
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Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlung zur Einleitung der nationalen Phase der Verwendungszweck und das vollständige Aktenzeichen anzugeben sind.

Fazit

Die Kosten für den Patentschutz können je nach Art und Umfang der Anmeldung erheblich variieren. Es ist wichtig, alle Gebühren und Zahlungsfristen im Auge zu behalten, um Probleme zu vermeiden. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Überblick über die Gebühren geholfen hat und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Patentanmeldung!

Stand: 31.05.2023