Die Wahrheit über die Hundezwinger: Lohnt es sich wirklich?

Die Wahrheit über die Hundezwinger: Lohnt es sich wirklich?

Wenn du dir einen Hund anschaffen möchtest, steht die Frage nach der Unterbringung ganz oben auf der Liste. Eine Möglichkeit ist die Haltung des Hundes in einem Zwinger. Doch das Image der Zwingerhaltung ist miserabel. Aber manchmal kann sie die beste Alternative sein.

Zwingerhaltung: Schlechtes Image als Hundeknast

Die Zwingerhaltung hat nicht nur unter Tierschützern einen schlechten Ruf. Auch viele Hundebesitzer entscheiden sich dagegen. Der Aufenthalt hinter Gitterstäben schränkt die Bewegungsfreiheit des Hundes ein. Umgangssprachlich wird die Zwingerhaltung als “Hundeknast” bezeichnet. Doch woher kommt dieses Image?

In der Vergangenheit war der Hund Nutzvieh, genau wie das Pferd, die Kuh und das Schwein. Seine Aufgabe war es, den Hof zu bewachen, Wild zu apportieren oder Schafe zu hüten. Im Gegenzug bekam er Futter und eine Unterkunft – oft in Form eines Zwingers. Zeit zum gemeinsamen Spiel und Toben mit dem Hund blieb den Menschen allerdings nicht. Das Wort “Zwinger” hat auch eine negative Konnotation, ähnlich wie das Wort “Zwang”. Dabei bedeutet es eigentlich nichts anderes als “Gehege”.

Inzwischen hat der Hund einen anderen Stellenwert in der Familie. Die wenigsten Hunde sind heute noch Arbeitstiere. Stattdessen gestaltet der Hund die Freizeit des Menschen mit – eine Erfindung der letzten Zeit. In einigen Familien ersetzt er sogar den fehlenden Lebenspartner. Dadurch hat sich die Rangfolge verändert. Der Mensch betrachtet seinen Hund oft als gleichberechtigten Partner und nicht mehr als Arbeitsmittel. Daher empfinden Hundebesitzer die Zwingerhaltung als Höchststrafe.

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Nicht pauschal über Zwingerhaltung urteilen

Bevor du ein vorschnelles Urteil über die Zwingerhaltung fällst, solltest du bedenken, dass es Hunderassen gibt, denen der vorübergehende Aufenthalt im Zwinger wenig ausmacht. Außerdem gibt es artgerechte Zwinger. Die genauen Vorschriften dazu findest du in § 6 der Tierschutz-Hundeverordnung.

Hunde, die ganzjährig im Zwinger gehalten werden, sollten ein dichtes Haarkleid und ein Unterfell haben. Ansonsten könnten sie sich verkühlen und krank werden. Zu diesen Rassen gehören der Schäferhund, der Berner Sennenhund und der Hovawart. Für rasse wie den Deutschen Boxer, den Pudel und den West Highland White Terrier wäre es im Winter zu kalt im Zwinger.

Lauffreudige Rassen sollten nur kurzfristig im Zwinger gehalten werden und zusätzliche Auslastung erhalten. Ein quirliger Jack Russell Terrier oder ein Border Collie wären auf engem Raum geistig unterfordert und könnten mit Verhaltensstörungen reagieren.

Eine Alternative zur kleinen Wohnung

Die Zwingerhaltung ist nicht nur mit räumlicher Begrenzung verbunden, sondern auch mit eingeschränktem Kontakt zum Besitzer. Dennoch kann diese Art der Unterbringung eine echte Alternative sein, wenn du deinem Hund ausreichend Auslauf bietest.

Während der Arbeitszeit kann der Hund seiner Besitzerin im Zwinger bleiben. Hier kann er sein Geschäft erledigen und die frische Luft, Gerüche und Geräusche genießen. Das ist für deinen Hund viel interessanter als abgestandene Luft und steinerne Wände. Allerdings solltest du kranke Hunde nicht im Zwinger halten.

Hundezwinger bieten Vorteile für deinen Hund

Wenn du an Hundezwinger denkst, verbindest du vermutlich einen kleinen Käfig, in dem der Hund abgestellt wird. Das muss jedoch nicht der Fall sein. Denk einmal an die Realität der Wohnungen. Die sind oft nicht sonderlich groß. Ein Hund, der den ganzen Tag alleine bleibt, fühlt sich hier eingeengt. Ist der Unterschied zum Hundezwinger wirklich so groß?

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Zugegeben, auch ein Hundezwinger ist in der Regel nicht sehr groß. Aber hier gibt es frische Luft, neue Geräusche und interessante Gerüche. Das sorgt für Abwechslung und Beschäftigung für deinen Hund, beides sehr wichtig. Zudem sind Hunde, die im Zwinger gehalten werden, widerstandsfähiger.

Was würdest du tun, wenn du deinem Hund die Wahl lassen würdest, draußen zu sein oder in der Wohnung? Überlege einmal an einen typischen Hofhund auf dem Land. Zwinger und Wohnung müssen sich nicht gegenseitig ausschließen. Du könntest deinen Hund selbst entscheiden lassen, wenn du eine Tierklappe oder eine offene Haustür hast.

Die richtige Ausstattung für einen Hundezwinger

Ein Hundezwinger sollte ausreichend Platz bieten – kein kleiner Käfig. Neben dem eigentlichen Zwinger-Käfig sollte ein kleiner Garten oder ein eingezäunter Hof zur Verfügung stehen. Ein isolierter Hundezwinger ist eine Qual für den Hund und sollte vermieden werden.

Die Einrichtung besteht aus frischem Wasser, Futter und Lieblingsspielzeugen. Ein Schlafplatz mit alten Decken und ein witterungsgeschützter Rückzugsort gehören ebenfalls dazu.

Um deinem Hund Abwechslung zu bieten, kannst du verschiedene Bereiche im Zwinger einrichten. Ein überdachter Schlafplatz und ein Futterplatz sollten vorhanden sein. Der restliche Zwinger kann mit Decken und Spielzeugen ausgestattet werden. Ein großer Knochen sorgt für Beschäftigung und lässt deinen Vierbeiner den Hundezwinger lieben.

Noch besser ist ein Zwinger, der deinem Hund den Kontakt zu anderen Hunden ermöglicht. Solche Gehege finden sich in vielen Städten und sind vor allem für friedfertige Hunde geeignet. Geräumige Zwinger sind gut, aber dein Hund wird sich am wohlsten fühlen, wenn er die Möglichkeit hat, Kontakt zu anderen Hunden und Rudelmitgliedern herzustellen.

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Checkliste für einen guten Hundezwinger

  • Ausreichend Platz
  • Zugängliche Auslaufstelle (Garten oder Hof)
  • Frisches Wasser und Futter
  • Spielzeuge
  • Überdachter Schlafplatz
  • Witterungsschutz
  • Rückzugsmöglichkeit
  • Decken und Spielzeuge
  • Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Ideal: Kontakt zu anderen Hunden

Die Tierschutz-Hundeverordnung über Zwinger (§6)

Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.

In einem Zwinger muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe eine uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen. Die Länge jeder Seite muss mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen und keine Seite darf kürzer als zwei Meter sein.

Für jeden weiteren Hund in demselben Zwinger sowie für jede Hündin mit Welpen muss zusätzlich die Hälfte der für einen Hund vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen.

Die Einfriedung des Zwingers darf der aufgerichtete Hund nicht überwinden und sich nicht verletzen können. Der Boden muss trittsicher und leicht sauber und trocken zu halten sein. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen.

In einem Zwinger dürfen keine Strom führenden Vorrichtungen vorhanden sein, die den Hund verletzen könnten. Zwingerhunde dürfen nicht angebunden werden.

Quelle des Paragraphen: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, 13.03.2014