Die Wahrheit über Flurstücke: Nutzung, Größe und Lage

Die Wahrheit über Flurstücke: Nutzung, Größe und Lage

Jeder, der ein Flurstück besitzt oder sich dafür interessiert, kennt die Eintragungen im Liegenschaftskataster. Hier werden aktuelle Informationen über die Flächengröße, die Nutzung und die Lage des Grundstücks aufbewahrt. Aber kennen Sie auch die Hintergründe und die Bedeutung dieser Informationen? In diesem Artikel werden wir Licht ins Dunkel bringen und Ihnen zeigen, wie diese Daten tatsächlich genutzt werden.

Die Bedeutung des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register, das von den Katasterbehörden geführt wird. Hier werden die aktuellen Informationen über Flurstücke, ihre Nutzungsarten und Lagebezeichnungen aufgezeichnet. Dies dient dem öffentlichen Interesse und ermöglicht eine genaue Darstellung und Beschreibung der Grundstücke und Gebäude.

Die Amtliche Basiskarte (ABK)

Die Katasterbehörden haben den Auftrag erhalten, bis zum Jahr 2019 ein neues Kartenwerk, die Amtliche Basiskarte (ABK), zu erstellen und ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Um dies zu erreichen, werden derzeit alle Grundstücke im Duisburger Stadtgebiet anhand von Luftbildern überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dies führt dazu, dass viele Grundstücke detaillierter beschrieben werden als zuvor. Einige Begriffe haben sich redaktionell geändert, um die Informationen präziser darzustellen.

Die Verbindung zum Grundbuch

Damit das Grundbuch und das Kataster übereinstimmen, werden Änderungen der Nutzungsarten auch dem Grundbuchamt mitgeteilt. Im Grundbuch wird die Nutzungsart eines Grundstücks als Wirtschaftsart bezeichnet. Allerdings handelt es sich hierbei nur um Oberbegriffe, die eine vereinfachte Beschreibung darstellen. Um genau zu erfahren, was sich hinter einer Verkehrsfläche oder einem Wald im Grundbuch verbirgt, müssen Eigentümer die Eintragungen im Liegenschaftskataster prüfen.

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Die Rolle des Finanzamts

Das Finanzamt verwendet die Informationen aus dem Kataster zur Steuerfestsetzung und berücksichtigt dabei den Wert des Grundstücks. Eine bloße Änderung der Nutzungsart im Kataster wird dem Finanzamt in der Regel nicht mitgeteilt. Nur in seltenen Fällen, insbesondere in ländlichen Gebieten, wird die Nutzungsart als ein unverbindliches Merkmal zur Wertermittlung herangezogen.

Fazit

Die Informationen über die Flächengröße, Nutzung und Lagebezeichnung eines Flurstücks dienen hauptsächlich statistischen Zwecken, der Erstellung der Amtlichen Basiskarte und der besseren Identifizierbarkeit von Grundstücken. Sie haben keine direkten Auswirkungen auf den Grundstückswert oder die Grundstücksbesteuerung. Sollten Sie Fragen zu den Nutzungsarten haben oder Hinweise zur Aktualisierung der Informationen geben möchten, können Sie sich jederzeit an die Katasterbehörde wenden.

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