Mit der Novemberrevolution 1918 wurde in Deutschland die konstitutionelle Monarchie durch die parlamentarische Demokratie abgelöst. Die Weimarer Republik, benannt nach dem Ort der Verabschiedung ihrer Verfassung, sah sich während ihrer gesamten Existenz mit fortwährenden inneren und äußeren Belastungen konfrontiert. Von Anfang an waren die Befürworter der Republik im und außerhalb des Parlaments dem Druck radikaler Kräfte von Links und Rechts ausgesetzt.
Das Parlament: Zentrales Verfassungsorgan
Der Reichstag, der alle vier Jahre gewählt wurde, war das zentrale Verfassungsorgan der Weimarer Republik. Ihm oblagen die Gesetzgebung, einschließlich der Haushaltsbewilligung, sowie die Kontrolle der Reichsregierung. Der Reichskanzler wurde vom Reichspräsidenten ernannt und war in seiner Amtsführung vom Vertrauen des Parlaments abhängig. Der direkt vom Volk gewählte Reichspräsident war mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und diente als Gegengewicht zum Reichstag. Schon zu Beginn der Republik wurde das Mehrheitswahlrecht durch ein Verhältniswahlrecht ersetzt und erstmals das aktive und passive Wahlrecht für Frauen eingeführt.
Das Parteiensystem: Kontinuität trotz Herausforderungen
Das Parteiensystem in der Weimarer Republik wies trotz einiger Neugründungen eine beachtliche Kontinuität zum Kaiserreich auf. Die Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) war von 1919 bis 1932 die stärkste politische Kraft. Während sie mehrere Reichskanzler stellte, befand sie sich häufig in der Opposition. Die Zentrumspartei vertrat die Interessen der katholischen Bevölkerung und war bis 1932 an allen Reichsregierungen beteiligt. Die Deutsche Demokratische Partei (DDP), später Deutsche Staatspartei (DStP), hatte großen Einfluss auf die Gestaltung der Weimarer Verfassung und war ebenfalls in den meisten Regierungen vertreten.
Die Weimarer Koalition, bestehend aus SPD, Zentrum und DDP, verabschiedete im Juli 1919 die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands. Jedoch verloren diese drei Parteien schon bei der ersten Reichstagswahl im Juni 1920 ihre parlamentarische Mehrheit. Fortan regierten meist bürgerliche Minderheitsregierungen, die vom Parlament toleriert wurden. Die Weimarer Reichsregierungen waren durch chronische Instabilität und kurze Dauer gekennzeichnet. Die Parteien waren zu stark ihren angestammten Milieus verhaftet und zeigten wenig Kompromissbereitschaft gegenüber anderen Parteien.
Gegner der Republik: Radikale Kräfte im Konflikt
Die Weimarer Republik sah sich auch entschiedenen Gegnern gegenüber. Die Deutsch-Nationale Volkspartei (DNVP) bekämpfte das demokratische System als Repräsentantin des konservativ-monarchistischen Lagers. Auch die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) strebte die Errichtung einer sozialistischen Rätediktatur nach sowjetischem Vorbild an. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) konnte in den 1930er Jahren aufgrund der Verunsicherung und sozialen Verelendung großer Bevölkerungsteile im Rahmen der Weltwirtschaftskrise zur stärksten politischen Kraft aufsteigen, erlangte jedoch keine parlamentarische Mehrheit.
Präsidialkabinette: Ein schleichender Verfassungswandel
Nach dem Bruch der letzten Großen Koalition im Sommer 1930 wurden die Reichsregierungen nicht mehr auf parlamentarischem Wege, sondern durch Präsidialkabinette gebildet. Ohne eigene parlamentarische Mehrheit regierten sie mit Hilfe des dem Reichspräsidenten zugestandenen Notverordnungsrechts. Dieser Verfassungswandel zu Lasten des Parlaments führte zur weiteren Instabilität der Republik. Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler im Januar 1933 versetzte Reichspräsident Paul von Hindenburg der schwer erschütterten parlamentarischen Demokratie den endgültigen Todesstoß.
Die Weimarer Republik war geprägt von Herausforderungen, inneren Spannungen und politischer Instabilität. Trotzdem hinterließ diese Zeit einen bleibenden Eindruck auf die deutsche Geschichte und legte den Grundstein für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland.