Die Popularität von E-Scootern hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Doch welche unterschiedlichen E-Scooter-Typen gibt es überhaupt? Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Modelle und deren Geschwindigkeit.
Welche E-Scooter-Typen gibt es?
Ein E-Scooter ist ein Tretroller mit einem Elektroantrieb. Oft werden sie auch als Elektro-Tretroller bezeichnet, aber der Begriff Elektroroller bezieht sich auf leistungsstärkere E-Motorroller. Ein E-Scooter ist im Grunde genommen ein Trittbrett mit zwei Rädern und einer Lenkstange. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Modellen mit unterschiedlichen Merkmalen.
Die meisten E-Scooter sind zum Stehen gedacht, aber es gibt auch Modelle mit einem Sitz. Die Einteilung der E-Scooter erfolgt allein anhand ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit. Es gibt drei Arten von E-Scootern:
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
Ursprünglich war geplant, eine weitere Klasse mit einer E-Scooter-Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h einzuführen. Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, auf diese zusätzliche Unterteilung zu verzichten.
Welche E-Scooter sind im Straßenverkehr erlaubt?
Gemäß dem E-Scooter-Gesetz, das im Juni 2019 eingeführt wurde, sind Elektro-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h für den Straßenverkehr zugelassen. Da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, benötigen sie eine Betriebserlaubnis und eine Versicherungsplakette. Ein gültiges Kennzeichen dient als Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie darauf achten, dass das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat. Ohne diese Erlaubnis ist es nicht möglich, eine Versicherung abzuschließen. Außerdem muss das Fahrzeug verkehrssicher sein.
Rechtslage bei Modellen mit maximal 6 und 20 km/h
Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h waren bereits vor der neuen Verordnung erlaubt. Da sie eine geringe Motorisierung haben, gelten sie nicht als Kraftfahrzeuge und sind daher von der Kennzeichen- und Versicherungspflicht befreit.
E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h erhalten grundsätzlich keine Zulassung und dürfen daher nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Auf privaten Grundstücken ist dies jedoch erlaubt.
Mit dem E-Scooter auf dem Fußweg fahren: Ist das erlaubt?
Ob Sie mit Ihrem E-Scooter auf dem Gehweg fahren dürfen, hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab. Modelle mit maximal 6 km/h dürfen auf dem Gehweg fahren, da sie nur Schrittgeschwindigkeit erreichen.
E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen auf Radwegen, Radstreifen und Fahrradstraßen fahren. Wenn kein solcher Weg vorhanden ist, ist es laut Verordnung erlaubt, auf die Fahrbahn zu wechseln – auch außerhalb geschlossener Ortschaften.
Das Mindestalter für E-Scooter
Es gibt keine Altersbeschränkung für die Nutzung von E-Tretrollern mit maximal 6 km/h. Für E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 und bis zu 20 km/h beträgt das Mindestalter für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr jedoch 14 Jahre.
Die E-Scooter-Geschwindigkeit bei Steigungen
Wie gut ein E-Scooter mit einem Anstieg zurechtkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Bauart des Fahrzeugs spielt eine wichtige Rolle, ebenso wie das Gewicht des Fahrzeugs, die Höchstgeschwindigkeit und das Gewicht der Person, die den E-Scooter fährt. Viele Modelle meistern kleine Steigungen gut, aber bei größeren Steigungen nimmt ihre Geschwindigkeit merklich ab.
Bildquelle: E-Scooter
Jetzt sind Sie bestens informiert über die Welt der E-Scooter-Geschwindigkeit. Seien Sie vorsichtig und beachten Sie die jeweiligen Vorschriften, damit Sie sicher und legal unterwegs sind. Genießen Sie Ihre Fahrt!