Betreuung und Recht – zwei Begriffe, die oft Fragen aufwerfen. Doch keine Sorge, wir sind hier, um Licht ins Dunkel zu bringen! In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die rechtliche Betreuung wissen musst. Wir klären dich über die wichtigsten Fragen auf und zeigen dir, wie du dich in diesem Bereich zurechtfindest.
Was ist rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuung, auch als gesetzliche Betreuung bekannt, bezeichnet die Vertretung einer erwachsenen Person durch einen Betreuer. Diese Person ist aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten angemessen selbst zu regeln. Es ist wichtig zu betonen, dass dies keine Entmündigung bedeutet und die betreute Person nicht geschäftsunfähig wird. Im Gegenteil, die Betreuer setzen die Wünsche der betreuten Person um. In einigen Fällen muss das Betreuungsgericht zustimmen, zum Beispiel bei medizinischen Eingriffen. Es handelt sich hierbei nicht um eine pflegerische Betreuung oder eine reine Beaufsichtigung, sondern um eine Vertretung bei rechtlichen Angelegenheiten.
Voraussetzungen für rechtliche Betreuung
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erfolgt durch das Betreuungsgericht und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Die betreute Person ist aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise wahrzunehmen.
- Die Betreuung ist erforderlich. Eine bloße Vollmacht oder die Unterstützung durch Familienangehörige oder soziale Dienste reichen nicht aus.
- Die Betreuung erfolgt nicht gegen den freien Willen der betreuten Person, selbst wenn es objektiv betrachtet von Vorteil wäre.
- Bei einer Betreuung allein aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung ist ein Antrag der betreuungsbedürftigen Person erforderlich (mit Ausnahme, wenn die Person ihren Willen nicht äußern kann).
Ablauf des Betreuungsverfahrens
Das Betreuungsverfahren wird entweder auf Antrag der betreuten Person oder auf Anregung Dritter eingeleitet. Das Betreuungsgericht prüft die Voraussetzungen und bestellt einen oder mehrere Betreuer. Die Betreuung endet mit dem Tod der betreuten Person oder durch Aufhebung des Betreuungsbeschlusses.
Regeln für rechtliche Betreuung
Aufgabenbereiche
Die rechtliche Betreuung umfasst nur die notwendigen Aufgabenbereiche. Einige Entscheidungen dürfen nur mit ausdrücklicher Anordnung des Betreuungsgerichts getroffen werden, wie freiheitsentziehende Maßnahmen oder Kommunikationsüberwachung.
Einwilligungsvorbehalt
Das Betreuungsgericht kann anordnen, dass Erklärungen der betreuten Person der Einwilligung des Betreuers bedürfen, um rechtswirksam zu sein. Dies ist erforderlich, um erhebliche Gefahren für die Person oder ihr Vermögen abzuwenden. Es gibt jedoch Ausnahmen wie Eheschließung oder Erstellung eines Testaments.
Rechtliche Betreuung und Geschäftsfähigkeit
Die rechtliche Betreuung hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit einer Person. Auch Personen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, können geschäftsfähig sein.
Sterilisationsbetreuung
Nur ein spezieller Sterilisationsbetreuer darf über eine Sterilisation entscheiden.
Betreuung nach dem mutmaßlichen Willen
In einigen Fällen muss der mutmaßliche Wille der betreuten Person ermittelt werden. Dies ist der Fall, wenn die Wünsche nicht ermittelt werden können oder wenn die Wünsche der betreuten Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung eine erhebliche Gefahr darstellen.
Zumutbarkeit der Wunscherfüllung
Die Wunscherfüllung muss zumutbar sein. Der Betreuer ist nicht verpflichtet, Wünsche umzusetzen, die unzumutbar sind, beispielsweise wenn sie illegal sind.
Nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts
Einige Entscheidungen des Betreuers bedürfen der Zustimmung des Betreuungsgerichts, wie zum Beispiel Gesundheitsuntersuchungen, Sterilisation oder freiheitsentziehende Maßnahmen.
Pflichten des Betreuers
Der Betreuer hat die Pflicht, persönlichen Kontakt zur betreuten Person zu halten und sich mit ihr abzustimmen. Bei beruflicher Betreuung muss der Betreuer das Betreuungsgericht über die Situation der betreuten Person informieren. Der Betreuer soll die Selbstständigkeit der betreuten Person fördern und Auskunft an Angehörige und Vertrauenspersonen geben, wenn die betreute Person einverstanden ist.
Kosten der rechtlichen Betreuung
Gerichtsgebühren müssen nur gezahlt werden, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Bei beruflicher Betreuung fallen Pauschalen an, die von der betreuten Person getragen werden müssen, es sei denn, sie ist mittellos. Ehrenamtliche Betreuung ist in der Regel unentgeltlich.
Wer hilft weiter?
Für Betreuungsangelegenheiten ist das örtlich zuständige Betreuungsgericht beim Amtsgericht zuständig. Informationen und Beratung gibt es bei Rechtspflegern, Betreuungsbehörden oder Betreuungsvereinen.
Hier hast du einige grundlegende Informationen zur rechtlichen Betreuung erhalten. Hast du noch Fragen? Lass es uns wissen, wir helfen dir gerne weiter!