Die Welt der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Die Welt der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Wenn es um den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen geht, müssen gewerbsmäßige Vermittler und Berater bestimmte Anforderungen erfüllen. In Deutschland ist eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich. Doch wer genau wird als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater eingestuft?

Was ist ein Versicherungsvermittler?

Ein Versicherungsvermittler ist jemand, der gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt. Es gibt zwei Arten von Versicherungsvermittlern: Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Ein Versicherungsvertreter arbeitet entweder für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen oder für einen Versicherungsvertreter und ist damit betraut, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Ein Versicherungsmakler hingegen übernimmt die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen für den Auftraggeber, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder Vertreter beauftragt zu sein. Ein Versicherungsmakler erweckt den Anschein, dass er seine Dienstleistungen als Makler erbringt. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit als Versicherungsvermittler auch die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen.

Was ist ein Versicherungsberater?

Ein Versicherungsberater hingegen berät gewerbsmäßig über Versicherungen oder Rückversicherungen. Dabei berät er den Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen. Des Weiteren kann er den Auftraggeber außergerichtlich gegenüber dem Versicherungsunternehmen vertreten oder die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernehmen. Ein Versicherungsberater darf seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen und keine Zuwendungen von Versicherungsunternehmen annehmen.

Die Erlaubnis und Beschränkungen

Sowohl für Versicherungsvermittler als auch für Versicherungsberater ist eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich. Diese Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, um die Interessen der Allgemeinheit und der Versicherungsnehmer zu schützen. Die Entscheidung über den Erlaubnisantrag muss innerhalb von drei Monaten getroffen werden. Die Industrie- und Handelskammer unterliegt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Aufsicht der jeweiligen obersten Landesbehörde.

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Voraussetzungen für die Erlaubnis

Eine Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, ungeordnete Vermögensverhältnisse hat, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Garantie nicht erbringen kann oder nicht über die notwendige Sachkunde verfügt. Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.

Ausnahmen und Weiterbildung

Es gibt Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sowohl für Versicherungsvermittler als auch für Versicherungsberater. So benötigen beispielsweise Versicherungsvermittler keine Erlaubnis, wenn sie ausschließlich im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen tätig sind und das oder die Versicherungsunternehmen die volle Haftung für ihre Vermittlungstätigkeit übernehmen. Auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene Vermittler können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht beantragen. Des Weiteren gibt es spezifische Ausnahmen für Nebentätigkeiten von Versicherungsvermittlern, Versicherungen im Rahmen von Bausparverträgen und Restschuldversicherungen.

Gewerbetreibende, die als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig sind, müssen sich und ihre Mitarbeiter regelmäßig weiterbilden. Diese Weiterbildungspflicht beträgt 15 Stunden pro Kalenderjahr und soll sicherstellen, dass sie über aktuelle Kenntnisse in ihrem Bereich verfügen.

Die Welt der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater kann komplex sein. Um den Anforderungen gerecht zu werden und erfolgreich zu sein, ist es wichtig, die Vorschriften und Bestimmungen zu verstehen und einzuhalten. Wenn du Fragen zu diesem Thema hast oder dich für eine Karriere in diesem Bereich interessierst, wende dich an deine zuständige Industrie- und Handelskammer.

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