Im Dschungel der Begriffsdefinitionen über Migration und Integration verliert man sich manchmal. Wer kennt das nicht? Im Alltag werden die Begriffe Migrant/in und Flüchtling oft synonym verwendet. Doch diese Begriffe bezeichnen verschiedene Aspekte. An dieser Stelle möchten wir einige Begriffe rund um das Thema “Migration” und “Integration” klären. Kurz, übersichtlich und verständlich.
1. Was bedeutet eigentlich “Migration”?
Unter Migration versteht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt, insbesondere über Staatsgrenzen hinweg (bmi, 2020). Der Begriff Migration ist neutral zu betrachten. Er bezieht sich darauf, dass eine Person ihren Lebensraum, auch über die Grenzen des eigenen Landes hinweg, verändert. Der Begriff sagt jedoch nichts über den Aufenthaltsstatus oder den sozialen Status aus.
Migration im politischen Diskurs
Im politischen Kontext wird der Begriff Migration oft wertend betrachtet und häufig in Verbindung mit dem Thema Flucht verwendet. Allerdings ist Migration nicht dasselbe wie Flucht. Ein wichtiger Unterschied zwischen Migration und Flucht liegt in der Freiwilligkeit. Wenn jemand sein Land freiwillig verlässt, migriert er oder sie. Wenn jemand unfreiwillig geht, flüchtet er oder sie. Die Gründe für Migration oder Flucht sind vielfältig. Während in Industrieländern oft ein Jobwechsel oder der Wunsch nach einer neuen Umgebung ausschlaggebend ist, gibt es anderswo existenzielle Gründe wie Hunger, Armut, Gewalt und Krieg. Diese treiben Menschen dazu, teils lebensbedrohliche Wege auf sich zu nehmen. Migration und Flucht sind daher oft Gegenstand politischer Diskussionen.
Migration und Zuwanderung
Migration ist also ein vielschichtiger Begriff, der je nach Kontext unterschiedlich bewertet wird. Einigkeit besteht darin, dass Migration eine Bewegung beschreibt. Aber was ist der Unterschied zum Begriff “Zuwanderung”? Beide Begriffe beschreiben eine Bewegung, aber Zuwanderung beinhaltet nicht automatisch den Wunsch zu bleiben. Bei Einwanderung hingegen soll der Aufenthalt dauerhaft sein. Zuwanderung kann daher als Oberbegriff für verschiedene Arten von Personenbewegungen verstanden werden, einschließlich Migration und Flucht.
2. Was ist Asyl und wie unterscheidet es sich von subsidiärem Schutz?
“Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.” (§16a GG)
Asyl bezeichnet im Aufenthaltsrecht einen Aufenthaltsstatus, der nur vergeben wird, wenn jemand politisch verfolgt wird. Politische Verfolgung kann vorliegen, wenn jemand in seinem Heimatland von einem gewalttätigen und menschenrechtsverletzenden Regime unterdrückt wird. Um Asyl beantragen zu können, darf die Person jedoch nicht über ein Drittland nach Deutschland einreisen. Für die meisten Flüchtenden und Migrant/innen ist dies jedoch nicht möglich. Wenn eine Person kein Asyl oder keinen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhält, kann der subsidiäre Schutz zum Einsatz kommen. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn dem oder der Geflüchteten bei Rückkehr in sein oder ihr Heimatland ernsthafter Schaden droht, wie Folter oder die Todesstrafe.
3. Was bedeutet “Duldung” im Zusammenhang des Aufenthaltsrechts?
Im Gegensatz zu Asyl oder subsidiärem Schutz ist die “Duldung” kein Aufenthaltsstatus. Eine Duldung kann erteilt werden, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde. Wird der Antrag abgelehnt, ist die beantragende Person verpflichtet, das Einreiseland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Wenn dies aus praktischen oder politischen Gründen nicht möglich ist, kann die Abschiebung gemäß §60a AufenthG um bis zu drei Monate verschoben werden.
4. Integration als Ziel
Egal ob migriert, zugewandert, eingewandert, Asyl gewährt, subsidiärer Schutz erteilt oder geduldet – das Ziel sollte immer sein, Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen Sicherheit und Zugehörigkeit zu vermitteln. Die digitale Integrationsplattform “Integreat” setzt sich dafür ein, Integration so einfach wie möglich zu machen, indem Informationsarmut abgebaut wird. Integration sollte gemeinsam geschehen. Die Organisation “Tür an Tür” engagiert sich seit 1992 für Geflüchtete und Migrant/innen und fördert neben “Integreat” viele weitere soziale, IT-gestützte Projekte, wie das Förderprogramm “fit for IT” zur Vermittlung grundlegender Computerkenntnisse.