Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst tragen Sie eine immense Verantwortung. Doch was passiert, wenn es zu Fehlern oder Schäden kommt? Die Diensthaftpflichtversicherung bietet Ihnen eine umfassende Absicherung, die über die herkömmliche Privathaftpflicht hinausgeht. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Diensthaftpflichtversicherung und warum sie für Sie unverzichtbar ist.
Warum eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst essentiell ist
Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihre Privathaftpflichtversicherung sie auch während ihrer dienstlichen Tätigkeit absichert. Doch das ist ein Trugschluss. Schäden, die während der Ausübung ihres Dienstes entstehen, sind in der privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Genau hier kommt die Diensthaftpflichtversicherung ins Spiel.
Was ist der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit?
In einem Schadensfall wird zunächst zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Leichte Fahrlässigkeit umfasst kleine Missgeschicke, wie zum Beispiel das versehentliche Zerbrechen eines Glases. In einem solchen Fall haftet Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr nicht für entstandene Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit hingegen handelt es sich um schwerwiegende Fehler, die während Ihrer dienstlichen Tätigkeit begangen werden.
Die Kostenfalle grobe Fahrlässigkeit
Ihr Dienstherr übernimmt zwar zunächst die entstandenen Kosten bei grober Fahrlässigkeit. Doch im Anschluss kann er diese Kosten von Ihnen zurückfordern. Insbesondere Positionen mit viel Verantwortung können zu hohen Schadensersatzansprüchen führen. Um sich vor diesen Kosten zu schützen, ist die Diensthaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Privathaftpflicht.
Die ideale Kombination: Privat- und Diensthaftpflichtversicherung
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Diensthaftpflichtversicherung zur bestehenden Privathaftpflichtversicherung hinzuzufügen. Doch oft ist es ratsam, einen neuen Anbieter zu wählen, der ein maßgeschneidertes Angebot für die Kombination aus Privat- und Diensthaftpflichtversicherung bietet. Achten Sie dabei auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Beispiele für Schadensfälle
Um Ihnen die Folgen grober Fahrlässigkeit zu verdeutlichen, hier einige Beispiele:
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Andrea M., 40 Jahre, Lehrerin, verletzt während einer Klassenfahrt ihre Aufsichtspflicht. Ein Schüler wird von einem Auto angefahren und erleidet eine dauerhafte Beinverletzung. Andrea M. muss für Schmerzensgeld und Heilkosten in Höhe von circa 200.000 EUR aufkommen.
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Lars B., 28 Jahre, Soldat, vergisst sich von einem Kameraden einweisen zu lassen und fährt mit dem Dienstfahrzeug rückwärts gegen eine Gebäudewand. Lars B. muss die Reparaturkosten für die Wand und das Dienstfahrzeug in Höhe von circa 20.000 EUR tragen.
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Thomas K., 45 Jahre, Vermessungsbeamter, beschädigt bei Vermessungsarbeiten Stromleitungen. Er muss die Reparaturkosten sowie den entstandenen Stromausfall in Höhe von circa 100.000 EUR erstatten.
Den passenden Tarif finden
Mit CHECK24 haben Sie die Möglichkeit, Diensthaftpflichtversicherungen für verschiedene Berufe im Beamtenbereich und im öffentlichen Dienst zu vergleichen. So können Lehrer bereits ab 3,40 € im Monat eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung abschließen.
Häufige Fragen zur Diensthaftpflicht
- Wer benötigt eine Diensthaftpflichtversicherung?
- Wofür wird eine Diensthaftpflichtversicherung benötigt?
- Wann greift die Diensthaftpflichtversicherung?
- Wie hoch sind die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung?
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