Bist du schon einmal von einer Doppelpfändung betroffen gewesen? In diesem Artikel erfährst du, was es damit auf sich hat und wie du dich dagegen schützen kannst. Also schnapp dir deinen Kaffee und mach es dir bequem, denn jetzt geht es los!
Doppelpfändung durch den gleichen Gläubiger – Ist das erlaubt?
Wenn ein Gläubiger einen Titel für die Zwangsvollstreckung erwirkt hat, steht der Schuldner vor der unangenehmen Situation, mit einer Pfändung rechnen zu müssen. Das Problem dabei ist, dass der Gläubiger normalerweise nicht genau weiß, welche Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen werden.
Um dieses Problem zu lösen, kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, den Schuldner zur Abgabe seiner Vermögensauskunft aufzufordern. Dadurch erhält der Gläubiger wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Bankverbindung und den Arbeitgeber des Schuldners. Mit diesen Informationen kann er dann gezielt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Da dennoch ein gewisses Risiko besteht, dass nicht jede Maßnahme zum Ziel führt, könnte der Gläubiger verschiedene Vollstreckungsversuche gleichzeitig starten. Dies kann zu einer Doppelpfändung führen, zum Beispiel vom Konto und vom Gehalt.
Laut der Zivilprozessordnung ist es grundsätzlich erlaubt, dass Gläubiger mehrere Vollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig durchführen. Es gibt also kein absolutes Verbot der Doppelpfändung. Ein weiterer Grund dafür ist, dass ein Gläubiger ein berechtigtes Interesse daran hat, anderen Gläubigern zuvorzukommen. Im Zwangsvollstreckungsrecht gilt deshalb die Faustregel: “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.”
Was passiert bei einer Doppelpfändung von Gehalt und Konto?
Eine Doppelpfändung von Gehalt und Konto ist eine Kombination aus Kontopfändung und Gehaltspfändung. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Der Arbeitgeber überweist den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens an den Gläubiger. Dieser Anteil wird anhand der Pfändungstabelle berechnet.
- Der unpfändbare Anteil wird dem Beschäftigten auf sein Konto überwiesen.
- Aufgrund der parallel laufenden Kontopfändung kommt es zur Doppelpfändung: Die Bank zahlt den Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht, an den Gläubiger. Wenn der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hat, wird nur das über den Freibetrag hinausgehende Bankguthaben an den Gläubiger gezahlt. Wenn der Schuldner jedoch nur ein normales Girokonto hat, verliert er sein gesamtes Bankguthaben an den Gläubiger.
- Wenn der gesetzliche Pfändungsfreibetrag höher ist als der auf dem P-Konto geschützte Freibetrag, muss der Schuldner einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen, um die Differenz ausgezahlt zu bekommen.
Eine Doppelpfändung von Gehalt und Konto durch einen Gläubiger ist erlaubt, da er das Recht hat, seine bestehende Forderung durchzusetzen. Eine echte Doppelpfändung, bei der der Gläubiger das Pfändungsobjekt mehrfach pfändet, ist jedoch verboten.
Ist eine Doppelpfändung durch verschiedene Gläubiger möglich?
Neben der Mehrfachpfändung durch einen einzelnen Gläubiger ist auch ein anderes Szenario möglich: Der Schuldner hat es mit mehreren Gläubigern zu tun, die gleichzeitig versuchen, ihre Ansprüche zwangsweise durchzusetzen.
In diesem Fall gilt der bereits erwähnte Prioritätsgrundsatz. Die zuerst dem Schuldner zugestellte Pfändung hat Vorrang vor allen anderen. Daher werden die Vollstreckungsgläubiger in der Reihenfolge befriedigt, in der die Zustellung der einzelnen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse erfolgt ist.
Wenn mehrere Pfändungen gleichzeitig zugestellt werden, haben sie den gleichen Rang. Der gepfändete Betrag wird dann entsprechend dem Verhältnis der vollstreckbaren Beträge aufgeteilt.
Jetzt weißt du Bescheid über Doppelpfändungen und wie du dich dagegen schützen kannst. Vergiss nicht, deine Schutzrechte in Anspruch zu nehmen und dich gegebenenfalls von einer Schuldnerberatung unterstützen zu lassen. Eine kostenlose und unverbindliche Online-Schuldenanalyse kann ebenfalls helfen, die richtigen Schritte einzuleiten.
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