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2023 hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt, dass die Drohnenversicherung in Österreich immer ein spezifisches unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) versichern muss. Neben 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) müssen also auch immer die spezifischen Gerätedaten der Drohne mit Modell, Seriennummer und Gewicht in der Police stehen. Echte Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen sind für Drohnen unerlässlich. Haushaltsversicherungen genügen nicht den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes.
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Warum ist eine Drohnenversicherung in Österreich Pflicht?
Im folgenden Abschnitt möchten wir erläutern, welche Drohnenversicherung in Österreich verpflichtend ist und warum. Zudem wirst du erfahren, welche Fallstricke bei der Wahl der richtigen Drohnenversicherung lauern. Weitere Informationen findest du in unseren Drohnenversicherung FAQs, die wir ständig erweitern.
Schon früher waren spezielle Drohnenversicherungen in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Bis Ende 2020 war es noch möglich, handelsübliche Drohnen in der sogenannten “Spielzeugregelung” zu fliegen. Mit der neuen EU Drohnenverordnung, die 2021 in Kraft trat, gelten jedoch praktisch alle Drohnen vom Luftfahrtgesetz erfasst und unterliegen somit der gesetzlich verankerten Versicherungspflicht. Seit 2021 müssen sich alle Drohnenbetreiber behördlich registrieren.
Verpflichtende Drohnenregistrierung bei der Austro Control
Um als Drohnenbetreiber registriert zu werden, musst du dich bei der Austro Control anmelden. Die Registrierung erfolgt online und ist für die meisten Drohnenbetreiber in der “Offenen” Drohnenkategorie (OPEN) schnell und unkompliziert. Die Austro Control spricht dabei von der “Drohnenregistrierung”, obwohl sich der Drohnenbetreiber als Person (oder Firma) registriert. Registrieren musst du dich, wenn du eines der folgenden unbemannten Luftfahrzeuge betreibst:
- Ein Luftfahrzeug mit einem Gewicht von 250 g oder mehr oder eines, das bei einem Aufprall auf eine Person eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann.
- Ein Luftfahrzeug, das mit einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann.
Die obigen Zitate stammen aus der Durchführungsverordnung der Kommission der Europäischen Union. Sie besagen, dass alle Drohnen mit einer Kamera unter die EU Drohnenverordnung fallen. Alle Betreiber von Kameradrohnen müssen sich behördlich registrieren lassen. Drohnen, die explizit unter die EU Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fallen und für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind, sind von dieser Registrierungspflicht ausgenommen. Handelsübliche Mini-Drohnen wie DJI Mini 2 oder DJI Mini 3 sind jedoch keine Spielzeuge.
Eine gültige Drohnenversicherung ist eine Voraussetzung für die Drohnenregistrierung bei der Austro Control. Ohne eine solche Versicherung kannst du das Registrierungsverfahren nicht abschließen und darfst nicht legal fliegen. Suche also rechtzeitig vor der Registrierung nach der richtigen Drohnenversicherung.
Die Pflicht: Die Drohnen-Haftpflichtversicherung
Eine Drohnenversicherung, die den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht, ist in Österreich eine eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge. Seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung gilt sogar der Begriff des “unbemannten Luftfahrzeugsystems” (UAS). Wer ein UAS in Österreich versichern möchte, sollte darauf achten, dass in der Police bestimmte Deckungsbausteine sowie die Gerätedaten der Drohne explizit enthalten sind.
Der Betreiber ist laut dem österreichischen Luftfahrtgesetz dafür verantwortlich, dass sein unbemanntes Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Der Versicherungsnachweis muss mitgeführt und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorgelegt werden.
Eine gesetzeskonforme Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich muss folgende Merkmale aufweisen:
- Sie muss den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entsprechen und eine eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung sein.
- Sie muss eine Gefährdungshaftung übernehmen und den Geschädigten unabhängig von einem Verschulden des Drohnenbetreibers entschädigen.
- Die Versicherungssumme muss zumindest 1 Million Euro für Personen- oder Sachschäden betragen.
- Die Deckungssumme muss mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) betragen.
- Die Versicherung muss im gesamten EU-Raum gültig sein.
- Die Drohnen-Haftpflichtversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne (Modell, Seriennummer, Gewicht) enthalten.
Es ist also wichtig, eine Drohnenversicherung zu wählen, die die Anforderungen des Luftfahrtgesetzes erfüllt. Der Drohnenbetreiber ist selbst dafür verantwortlich, die richtige Versicherung auszuwählen. Im Schadensfall haftet er selbst, wenn die Versicherung nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden ist.
Fallstricke und Fehler bei Drohnenversicherungen
Es gibt einige Fallstricke und Fehler, die bei Drohnenversicherungen vermieden werden sollten:
- Reine private Haftpflichtversicherungen sind nicht für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) geeignet. Eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
- Achte auf Versicherungsanbieter außerhalb Österreichs. Die Versicherungspflichten für Drohnen werden national geregelt, daher sollten Drohnenversicherungen aus Österreich stammen.
- Achte auf Versicherungen, die keine 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) ausweisen. SZR sind international gültig und müssen in der Police stehen.
Es ist ratsam, eine Drohnenversicherung aus Österreich zu wählen, da die Versicherungspflicht national geregelt ist. Bei der Auswahl der Deckungssumme sollte man nicht sparen, da Drohnenpotenzial für schwere Schäden besteht. Eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro wird empfohlen.
Weitere Fragen und Antworten zur Drohnenversicherung
Auf unserer Webseite findest du eine wachsende Sammlung von häufig gestellten Fragen und Antworten zum Thema Drohnenversicherung.
Wichtige Links zum Thema Drohnenversicherungen
Unter den folgenden Links findest du weitere Informationen zum Thema Drohnenversicherungen und mehr:
- Drohnenversicherung Vergleich Österreich
- Drohnenversicherung Österreich
- Drohnenversicherung für Mini-Drohnen in Österreich
- Drohnenversicherung für ÖAMTC-Mitglieder mit Rabatt und Gutschein für Drohnenkurse
- Drohnenversicherung mit Vollkasko-Schutz
- Drohnen-Rechtsschutzversicherung
- Warum höhere Versicherungssummen in der Drohnenversicherung wählen?
- Informationen zur Drohnenregistrierung in Österreich
- CE-Kennzeichnung für Drohnen und Übergangsfristen für Drohnen ohne CE-Zertifizierung
- Übergangsregelung für Drohnen der OPEN-Kategorie
- Informationen zum neuen Drohnenführerschein und den Prüfungsfragen
- Drohnenversicherung Wechsel melden
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Mit besten Grüßen aus Tirol,
dein AIR&MORE Team