Du möchtest deine gebrauchte Küche verkaufen? Hier ist, was du über den Kaufvertrag wissen solltest

Du möchtest deine gebrauchte Küche verkaufen? Hier ist, was du über den Kaufvertrag wissen solltest

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Kaufvertrag für gebrauchte Möbel abzuschließen. Insbesondere bei Küchen, die oft einen gewissen Wert haben, ist dies ratsam. Ein Kaufvertrag für eine Küche ist im Grunde genommen ein standardmäßiger Vertrag, der auch handschriftlich gültig ist.

Was sollte ein Kaufvertrag für Möbel enthalten?

Es ist wichtig, neben dem Kaufpreis auch den Zustand und eventuelle Beschädigungen festzuhalten. Es kann auch angegeben werden, wer für den Abbau der Küche zuständig ist und wer gegebenenfalls die Demontage der Wasseranschlüsse übernimmt. Hier geht es vor allem darum, wer für mögliche Schäden haftet.

  • Daten von Käufer und Verkäufer
    Vollständige Angaben wie Name, Adresse und Kontaktdaten von Käufer und Verkäufer. Diese sollten mit den Personalausweisen abgeglichen werden.

  • Beschreibung der Küche
    So detailliert wie möglich die gebrauchte Küche beschreiben. Hersteller, Modell, Farbe, besondere Merkmale wie Griffe, Abzugssysteme oder Beleuchtungselemente angeben. Auch die Anzahl der Küchenteile (Schränke) und die Maße der Küche sollten erwähnt werden. Was ist im Angebot enthalten (Armaturen, Spülbecken, Anbauten)? Gibt es eine besondere Arbeitsplatte und ist sie Teil des Angebots?

Wichtig: Um mögliche spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten alle Beschädigungen und ihre Positionen genau im Vertrag beschrieben werden.

  • Küchengeräte/Elektrogeräte
    Welche Elektrogeräte gehören zum Angebot? Dies können beispielsweise Dunstabzugshauben, Kühlschränke, Herde, Öfen oder Beleuchtung sein. Wie alt sind sie und funktionieren sie einwandfrei? Es ist ratsam, diese gegebenenfalls gemeinsam auszuprobieren und dies auch im Vertrag festzuhalten.

  • Ausbau der Küche
    Beim Abbau der Küche besteht immer die Möglichkeit, dass weitere Schäden durch Unachtsamkeit entstehen. Wer haftet dafür bzw. wer ist verantwortlich für den Abbau der Küche?

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Wichtig! Bis wann muss die Küche abgebaut sein oder in welchem Zeitraum kann der Käufer die Küche abbauen?

  • Kaufpreis und Zahlung
    Der Kaufpreis ist natürlich ein wichtiger Faktor. Wie man den Zeitwert einer Küche berechnet, haben wir in unserem Artikel “Zeitwert einer gebrauchten Küche berechnen” beschrieben. Alternativ kannst du auch unseren Online-Rechner für den Zeitwert einer Küche nutzen. Der Preis und die Zahlungsmethoden sollten auf jeden Fall im Vertrag festgehalten werden. Gibt es eine Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung? Dies sollte unbedingt festgehalten und vom Käufer quittiert werden. Zu welchem Zeitpunkt wird die Restzahlung fällig? Auch dies sollte vermerkt werden.

  • Garantien für Elektrogeräte/die Küche
    Um die volle Restgarantie der Elektrogeräte oder sogar der gesamten Küche nutzen zu können, ist es sinnvoll, dass der Verkäufer diese Garantie schriftlich auf Sie überträgt. Bei allen Elektrogeräten sollten Sie, falls vorhanden, alle Originalbelege und Betriebsanleitungen verlangen. Lassen Sie sich auch den Originalkaufbeleg der Küche zeigen/mitgeben, um genau zu wissen, wie alt die Küche ist und ob sie noch Garantie hat.

Wichtig!
Den Kaufvertrag unbedingt in zweifacher Ausfertigung erstellen und von beiden Parteien unterschreiben lassen. (Gegebenenfalls persönliche Angaben mit Personalausweisen abgleichen)

Wir haben hier einen (nicht rechtlich geprüften) Muster-Kaufvertrag für Möbel vorbereitet. Kaufvertrag Möbel Download kostenlos.