E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, denn sie ermöglichen es, fit zu bleiben, die Umwelt zu schützen und unkompliziert mobil zu sein. Anstatt ein teures Auto zu kaufen, entscheiden sich viele Menschen dafür, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen. Doch was genau bedeutet eigentlich E-Bike Leasing? Wir erklären es Ihnen.
Die Grundlagen des E-Bike Leasings
E-Bike Leasing ist eine Form der Vermietung oder Verpachtung eines Elektrofahrrads für einen bestimmten Zeitraum. In der Regel beträgt die Laufzeit drei Jahre. Am Ende dieser Zeit besteht die Möglichkeit, das E-Bike entweder an den Anbieter zurückzugeben oder für einen Restwert abzukaufen. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel zwischen 10 und 18 Prozent des ursprünglichen Bruttowertes. Die monatlichen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Preis des E-Bikes und dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers, falls das E-Bike über den Arbeitgeber geleast wird. Generell ist das Leasing jedoch immer günstiger als der Kauf eines E-Bikes.
Die unterschiedlichen Leasing-Möglichkeiten
Es gibt verschiedene Formen des E-Bike Leasings, die sich je nach Arbeitssituation unterscheiden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die gängigsten Optionen.
E-Bike Leasing für Angestellte mit Arbeitgeber
Die beliebteste Form des E-Bike Leasings ist der Vertrag über den Arbeitgeber. Dabei wird der Leasing-Vertrag über den Arbeitgeber abgeschlossen und die monatlichen Raten werden direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen. Dadurch wird der zu versteuernde Bruttolohn reduziert. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Privatnutzung des E-Bikes versteuern, was in der Regel mit 0,25 Prozent angesetzt wird. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zudem finanziell beim E-Bike Leasing, wodurch diese Form des Leasings besonders attraktiv ist.
E-Bike Leasing für Selbstständige
Auch für Selbstständige gibt es attraktive Angebote für das E-Bike Leasing. Beliebte Anbieter wie JobRad oder mein-dienstrad.de bieten spezielle Konditionen für Gewerbetreibende und freiberuflich arbeitende Personen. Selbstständige können die monatlichen Leasing-Raten steuerlich absetzen und somit von steuerlichen Vorteilen profitieren.
E-Bike Leasing im öffentlichen Dienst
Auch für Angestellte im öffentlichen Dienst und kommunale Angestellte gibt es die Möglichkeit, ein E-Bike zu leasen. Durch die Entgeltumwandlung beim E-Bike Leasing können bis zu 40 Prozent gespart werden. Es gelten jedoch bestimmte Bedingungen, wie zum Beispiel eine maximale Vertragslaufzeit von 36 Monaten und ein maximaler Verkaufspreis des E-Bikes von 7.000 Euro.
E-Bike Leasing für Beamte
Auch immer mehr Beamte des Bundes und der Länder können mittlerweile ein E-Bike leasen. Obwohl es zunächst rechtliche Hürden gab, haben die meisten Bundesländer ihre Bestimmungen angepasst und ermöglichen Beamten nun das Leasing eines E-Bikes.
E-Bike Leasing für Privatpersonen
Falls der Arbeitgeber kein E-Bike Leasing anbietet, besteht auch die Möglichkeit, privat einen Leasing-Vertrag abzuschließen. Hierbei können die Konditionen individuell verhandelt werden. Ein finanzieller Vorteil im Vergleich zum Dienst- oder Arbeitgeberleasing besteht jedoch nicht. Die Möglichkeit, die Kosten in Raten zu zahlen, erleichtert jedoch die Anschaffung eines Elektrofahrrads.
E-Bike Leasing bietet zahlreiche Vorteile und ist eine flexible Alternative zum Kauf. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten und finden Sie heraus, welche Option am besten zu Ihnen passt. Machen Sie sich fit, schonen Sie die Umwelt und seien Sie unkompliziert mobil mit einem geleasten E-Bike!