Ehescheidung – Voraussetzungen, Verfahren und Kosten

Ehescheidung – Voraussetzungen, Verfahren und Kosten

Eine Ehescheidung ist ein komplexes und emotionales Thema. Es ist wichtig, die Voraussetzungen, das Verfahren und die Kosten zu kennen. In diesem Artikel werden wir Ihnen alle wichtigen Informationen dazu geben.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Seit 1977 gilt das Zerrüttungsprinzip für die Ehescheidung. Das bedeutet, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Ehegatten nicht mehr in ehelicher Lebensgemeinschaft leben und eine Wiederherstellung dieser Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.

Trennung als wichtigste Voraussetzung

Die wichtigste Voraussetzung für eine Ehescheidung ist immer das Getrenntleben der Ehegatten. Das Gesetz definiert das Getrenntleben als das Fehlen einer häuslichen Gemeinschaft und den erkennbaren Willen mindestens eines Ehegatten, diese Gemeinschaft nicht wiederherzustellen. Es ist auch möglich, dass das Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung stattfindet.

Scheidung nach einjährigem Getrenntleben

Wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben und beide die Ehescheidung beantragen, gilt gesetzlich unwiderlegbar, dass die Ehe zerrüttet ist. Gleiches gilt, wenn nur ein Ehegatte die Scheidung beantragt und der andere zustimmt. In diesen Fällen spricht das Gericht die Scheidung aus. Widerspricht ein Ehegatte nach einem Jahr getrenntem Leben der Ehescheidung, kann der andere Ehegatte dennoch nachweisen, dass die Ehe zerrüttet ist. Dies ist in der Regel jedoch sehr schwer zu beweisen.

Zerrüttungsvermutung nach dreijährigem Getrenntleben

Leben die Ehegatten seit mehr als drei Jahren getrennt voneinander, wird gesetzlich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In diesem Fall spielt es keine Rolle mehr, ob beide Ehegatten den Scheidungsantrag stellen oder ob nur ein Ehegatte den Antrag stellt und der andere zustimmt. Das Gericht wird die Ehe in jedem Fall scheiden.

LESEN  Entsafter-Check: Zentrifugalentsafter oder Slow Juicer – Welches Gerät passt zu dir?

Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

In Ausnahmefällen ist es möglich, eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres zu scheiden. Dies ist der Fall, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde und die Gründe in der Person des anderen Ehegatten liegen. Die Gerichte prüfen diese Ausnahmefälle sehr genau und sie sind äußerst selten.

Kosten einer Scheidung

Die Anwalts- und Gerichtsgebühren einer Scheidung richten sich nach dem Streitwert. Der Streitwert wird anhand der Einkünfte und des Vermögens der Ehegatten berechnet. Die letzten drei Nettoeinkommen vor Einreichung des Scheidungsantrags werden dabei berücksichtigt. Um die Kosten einer Scheidung genauer zu berechnen, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Scheidungskostenrechner. Dort können Sie anhand Ihrer eigenen Daten den Streitwert und die voraussichtlichen Kosten und Gebühren bei Anwalt und Gericht ermitteln.

Wer trägt die Kosten der Scheidung?

Die Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens werden in der Regel hälftig von den Ehegatten getragen. Das bedeutet, dass sie die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte bezahlen müssen. Jeder Ehegatte trägt die Anwaltsgebühren jedoch selbst. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist, können sich die Ehegatten die Kosten teilen.

Weitere Fragen zur Scheidung

Eine kostenlose Scheidung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Wenn Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, können Sie jedoch Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese deckt die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren ab. Ob Sie die Verfahrenskostenhilfe ganz oder teilweise zurückzahlen müssen, hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte ab.

Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren des gerichtlichen Scheidungsverfahrens können seit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Jahr 2020 nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.

LESEN  B-Vitamine: Stärken Sie Ihre Nerven! Erkennen Sie einen Vitamin-B-Mangel

Bei einer Ehescheidung ohne Ehevertrag wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs hälftig geteilt. Dies gilt auch für die Altersvorsorge im Rahmen des Versorgungsausgleichs und für die Aufteilung des während der Ehe angeschafften Hausrats.

Fazit

Eine Ehescheidung ist ein komplexer Prozess, der auf den individuellen Umständen basiert. Es ist wichtig, die Voraussetzungen, das Verfahren und die Kosten zu verstehen. Bei Fragen und Unsicherheiten sollten Sie sich immer mit einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.